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Mitwirkungspflicht bei Schadensersatz?

 
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lerafi
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 10:55    Titel: Mitwirkungspflicht bei Schadensersatz? Antworten mit Zitat

Wenn ein Geschädigter von der gegnerischen Versicherung die Aufforderung erhält, zu einem entstandenen (Sach-) Schaden Stellung zu nehmen, gibt es da eine rechtliche Grundlage für eine evt. " Mitwirkungspflicht" des Geschädigten?
Kann es für ein potentielles Gerichtsverfahren (wg. der Schadenshöhe) sinnvoll oder schädlich sein, der Versicherung vorab detaillierte Auskünfte zu erteilen?
Wie man weiss, soll es ja Versicherungen geben, die gut mit ihrem Geld umgehen können, also tüchtig Beiträge kassieren und genauso tüchtig Leistungen verweigern, bezweifeln, herauszögern ....
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

eine mitwirkungspflicht insofern ist mir nicht bekannt,

aber, wer was will, muss es auch belegen/beweisen.
wenn man also im rahmen eines haftpflichtfalles schadenersatz haben will, muß man auch entsprechende belege/beweise für den fall beibringen.

durch eine mangelnde mitwirkung verzögert sich eine schadenregulierung nur...
_________________
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lerafi
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.
Ja klar, Beweise für den Schadensfall sind unstrittig, (der Schädiger bestreitet es nicht, es gibt Zeugen) - problematischer sind Belege für die Schadenshöhe.
Wie ist es z.B. mit ideellen, immateriellen Werten?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

lerafi hat folgendes geschrieben::
Wie ist es z.B. mit ideellen, immateriellen Werten?

Die sind ideell und immateriell (dafür gibt es kein Geld von der Versicherung).
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lerafi
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 370

BeitragVerfasst am: 10.10.05, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Und wie ist es z.B. mit investierter Arbeitszeit? Die nun nochmal investiert werden muss?
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Juraanfänger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.12.2005
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 04.01.06, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

soweit mir bekannt ist, besteht eine mitwirkungspflicht doch, nach § 153 d VVG (und § 3 Pflvg) muss der geschädigte zur Schadensregulierung mitwirken. in welchem umfang dies zu erfolgen hat, ist mir nicht bekannt.
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