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folgender fiktiver Fall. Auf der Strasse vor dem Grundstück von A fährt B mit dem Fahrrad vorbei. Er führt seinen Hund vom Fahrrad aus an der Leine. Auf dem Grundstück von A befindet sich dessen Hund, der beim Herannahen von B anschlägt. Als B an der offenen Gartentür vorbeifährt springt A´s Hund heraus und bellt. Der Hund von B bellt agressiv und zieht B mit dem Fahrrad auf die Seite, wo sich der Hund von A befindet, dieser ergreift die Flucht an der Strasse entlang. Auf der anderenStrassenseite angekommen stürzt B
schwer mit dem Fahrrad. Baulicht ... Krankenwagen. Die Gartentür war kurzzeitig zum Be- und Entladen von Bauarbeitern geöffnet worden. B ist nach Zeugenaussagen alkoholisiert gewesen javascript:emoticon(''). Polizei wurde aber nicht hinzugezogen.
Teilweise wird auch Person A für den Schaden, die sein Hund angerichtet hat, Schuld bekommen. In welcher Höhe kann ich nicht beurteilen. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
zunächst mal kommt die zuständige krankenkasse für heilbehandlung (wassind gesundheitsschäden?) auf. ob und wieviel regress genommen werden kann, bleibt deren problem...
um sonstige forderungen des B klären zu können, müsste man zumindest mal wissen, wie der hund geführt wurde...
mit einer hand die leine und mit der anderen hand das rad geführt?
die leine am rad festgebunden?
oder..oder..? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
der Hund wurde von Person B an der Leine mit der linken Hand geführt, die Aktion dieses Hundes hat den Radfahrer umgerissen als der Hund des A die Flucht ergriff und der Hund des B hinterher wollte.
fuhr also einhändig rad? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
A sprengt seinen Garten, als aus dem Gebüsch eine (fremde) Katze auftaucht. A mag Katzen aber auch Späßchen - also mit dem Wasserstrahl auf die Katze. Die geht ab wie eine Rakete und springt über die 1 Meter hohe Grundstücksmauer auf die Straße. Und direkt vor einen Renter auf dem Fahrrad, der die Leine seines Schäferhundmischlings um sein Handgelenk geschlungen hat...
Die schweren Prellungen und Schürfwunden sind mittlerweile verheilt, das Fahrrad repariert und die Katze ist wieder trocken.
A sprengt seinen Garten, als aus dem Gebüsch eine (fremde) Katze auftaucht. A mag Katzen aber auch Späßchen - also mit dem Wasserstrahl auf die Katze. Die geht ab wie eine Rakete und springt über die 1 Meter hohe Grundstücksmauer auf die Straße. Und direkt vor einen Renter auf dem Fahrrad, der die Leine seines Schäferhundmischlings um sein Handgelenk geschlungen hat...
Die schweren Prellungen und Schürfwunden sind mittlerweile verheilt, das Fahrrad repariert und die Katze ist wieder trocken.
Schuld-/Haftungsfrage?
Da werden die Meinungen sicher sehr auseinandergehen. Ich wage mal eine Prognose: Der A trägt 70 % des Schadens (Haftung aus Verschulden), der Katzenhalter trägt 30 % (Gefährdungshaftung für "Luxustiere").
Es wäre auch denkbar, dass den Rentner ein (leichtes) Mitverschulden trifft, weil er seinen Hund am Fahrrad geführt hat. In diesem Fall wäre die Haftungsverteilung nach meiner Meinung: A 65%, Katzenhalter 25%, Rentner 10%.
Andere Meinungen? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
wer hat in diesem Fall die Beweislast zu tragen? Könnte ja auch sein dass der Hund des Radfahrers ebenso aggressiv reagiert hätte, wenn hinter dem geschlossenen Gartentor
der Hund gebellt hätte. Letztlich hat der Hund des Radfahrers ihn umgerissen. Der Hund
des A ist "nur" mittelbare Ursache, quasi Ablenkung für den Hund des B gewesen.
Übrigens stellt B den Vorgang anderst dar, der Hund des B sei ihm ins Fahrrad gesprungen. Dies haben 2 unabhängige Zeugen aber anderst dargestellt, danach trifft obige Beschreibung des Unfallherganges zu. B fuhr auf der rechten Strassenseite, kam
nachdem ihm der Hund von A von links ins Rad gesprungen sein soll aber am linken Strassenrand zum liegen. Der Hund von A weisst nach tierärztlichem Attest keinerlei
Verletzungen auf. Die Polizei wollte B auf keinen Fall hinzugezogen haben.
die Beweislast hat grundsätzlich der, der Schadenersatzansprüche stellt.
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edit: war vielleicht etwas zu kurz, die Antwort.
Also: Der Radfahrer muss hier folgendes beweisen:
1. die Höhe seines Schadens
2. die Tatsache, dass der "gegnerische Hund" den Schaden verursacht hat.
Auf Verschulden kommt es nicht an. Hunde, die nicht gewerblich gehalten werden (und davon gehen wir mal aus) unterliegen der Gefährdungshaftung.
Der andere Hundehalter wiederum hat die Beweislast dafür, dass der Radfahrer den Schaden teilweise selbst mitverursacht hat. Zum einen deswegen, weil der Hund des Radfahrers mitbeteiligt war (hier treffen die beiden Gefährdungshaftungen der beiden Hunde zusammen), und zum anderen, weil der Radfahrer alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen hat.
Wenn er das beweisen kann, ist er einen Großteil der Haftung los.
Zur Haftungsverteilung: es treffen die beiden Gefährdungshaftungen der Hunde zusammen, von daher würde sich die Haftung zunächst hälftig aufteilen. Dann ist zu prüfen, von welcher Rasse die beiden Hunde sind (ein Schäferhund stellt grundsätzlich eine größere Gefahr dar als ein Pekinese). Zugunsten des Radfahrers ist die offene Gartentür zu berücksichtigen, zu seinen Ungunsten die Alkoholisierung.
Alles in allem wird es ca. 70 zu 30 zugunsten des Radfahrers ausgehen (vorausgesetzt, die Hunde sind etwa gleichartig). Je nach Grad der Alkoholisierung kann es aber auch wesentlich geringere Haftungsquoten geben. Das hätte dann der andere Hundehalter zu beweisen. _________________ Grüße, Mogli
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