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Hallo,ich habe mal eine Frage,und zwar will ich mich gerne freiberuflich selbstständig malchen mit gogo tanzen.ich hatte vor eine Website zu erstellen und Discotheken anzuschreiben und ein wenig für mich zu werben um "Aufträge" zum tanzen zu bekommen.
Meine Frage jetzt,kann ich das einfach so machen,so Hobbymäßig oder muss ich das ganze dann als Gewerbe anmelden und den ganzen Behördekramm machen?Ist das denn überhaupt ein Gewerbe wenn man das nur so ab und zu dann macht?Es gibt ja keine festen Arbeitszeiten und keine festen Termine.Vielleicht könnt ihr mir ja ein bisschen weiter helfen.
Danke schön schon mal im Voraus.
Sandra
Könnten Sie erst einmal ein Foto von sich hier einstellen, damit wir den Sachverhalt besser beurteilen können? _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
1. das Finanzamt hätte gerne von dem, was du verdienst, etwas ab, egal, wieviel es ist (es sei denn, du bleibst insgesamt, also mit allen Einkünften, unterhalb der einkommensteuerpflichtigen Grenze),
2. die Disco, die dich eventuell engagiert, hätte gerne eine anständige Rechnung von dir, die sie auch beim Finanzamt als Kosten geltend machen kann (was dazu führen kann, dass das Finanzamt prüft, ob du deine Einkünfte auch versteuert hast, also besser nicht zu mogeln versuchen!)
Ob es sich dabei um ein Gewerbe handelt, erscheint mir sehr zweifelhaft. Tanzen gilt eigentlich als künstlerische Tätigkeit, und die ist freiberuflich. Dafür kriegt man weder Lohn noch Geld für Dienst- oder Werkvertrag, sondern Honorar. Wie das im Einzelfall nun eingeschätzt wird, da würde ein kleiner Anruf bei der Kommune (Gewerbeamt) weiter helfen. Wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, machst du eine Einnahme-Ausgaberechnung, das kannst du auch 'zu Fuß' machen, machst im kommenden Jahr eine Einkommensteuererklärung (klingt komplizierter als es ist, bei so einfachen Fällen kann man die auch, ggf. mit Hilfe von Bekannten oder des zuständigen Sachbearbeiters im Finanzamt selber machen), hätt sich dä Fall.
Einnahme-Ausgabe-Rechnung heißt, du musst nicht nur alle Einnahmen zusammenzählen und mit deinen Rechnungen und Quittungen bzw. Kontoauszügen belegen, sondern auch die damit zusammenhängenden Ausgaben. Also alle Quittungen und Rechnungen für Werbung, Fahrtkosten, Kostüme, also alles, was du im Zusammenhang mit der Tanzerei ausgegeben hast, sorgfältig aufbewahren, berechnen und abheften, denn das musst du von deinen Einnahmen abrechnen, sonst verschenkst du u.U. an Vater Staat Steuergeld, das ihm gar nicht zusteht!
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