Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 07.12.05, 14:34 Titel:
Hallo King28,
keine Frage, bei der Wahrheit bleibe ich, dafür bin ich zu ehrlich.
Aber was heißt es denn nun, den Schaden zu regulieren? Wird jetzt überprüft, ob ich/wir "Spinner" sind, oder was läuft bei einem solchen Besuch Erfahrungsgemäß ab?
ein schadenregulierer besichtigt und "reguliert" schadenfälle.
regulieren bedeutet hier ungefähr soviel wie: prüfen des versicherungschutzes, der schaden- bzw. entschädigungshöhe sowie des schadenherganges.
er wird ein paar fotos von z.b. einbruchspuren machen, sie zum wert der entwendeten gegenstände sowie zum schadenhergang befragen, vorhandene rechnungen oder sonstige nachweise einsehen und evtl. trifft er mit ihnen eine "entschädigungsvereinbarung". d.h. wenn der schaden zur höhe aufgenommen wurde, unterbreitet er ihnen ein regulierungsangebot, wenn sie das annehmen und unterschreiben, ist die sache so gut wie erledigt... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
keine Frage, bei der Wahrheit bleibe ich, dafür bin ich zu ehrlich.
Aber was heißt es denn nun, den Schaden zu regulieren? Wird jetzt überprüft, ob ich/wir "Spinner" sind, oder was läuft bei einem solchen Besuch Erfahrungsgemäß ab?
Danke
wie talla schon gesagt hat dients der Schadensaufnahme. Eigentlich ist es (sofern keine Hintergedanken verfolgt werden) Service am Kunden da man nicht selber alles aufschreiben muss sondern der Gutachter alles feststellt und man nur noch dann was sagen muss, wenn man nicht einverstanden ist.
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.12.05, 09:05 Titel:
@talla und King28
Gut DANKE!! So geht man nicht ganz unvorbereitet in so ein Gespräch. Das gestrige Gespräch war eigentlich sehr nett und aufschlussreich. Nun muss nur noch die Versicherung "ja" sagen, und der Fall ist damit abgeschlossen. Der Schadensregulierer, dies scheint ja ein richtiger Beruf zu sein , war sehr Nett und angenehm.
Danke nochmals an alle, die mir mit Rat unt Tat halfen. Schön, dass es diese Plattform gibt!
zu 99% sagen die versicherungen zu den vom schadenregulierer festgestellten betrag auch einfach "ja". letztendlich ist er auch dafür da, und in solche schadenregulierer wird grösstenteils auch großes vertrauen gelegt.
schadenregulierer ist tatsächlich ein "richtiger" beruf, und, wenn man denn mit der materie was anfangen kann, auch ein sehr abwechslungsreicher und intressanter job... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
schadenregulierer ist tatsächlich ein "richtiger" beruf, und, wenn man denn mit der materie was anfangen kann, auch ein sehr abwechslungsreicher und intressanter job...
Sehr schön finde ich auch die Berufsbezeichnung "Havariekommissar" für einen Schadensregulierer für größere Schäden.
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.01.06, 13:34 Titel:
So, für alle die es interessiert, ich warte weiterhin auf einen Bescheid der Aachen und Münchener, ich habe heute zum dritten mal in 3 Wochen dort angerufen, und heute wurde mir dann mitgeteilt, dass man die Polizeiakte angefordert hat. Am schönsten fand ich den Satz: "Ich weiß nicht, inwiefern wir Sie davon unterrichtet haben..."
Beim ersten Anruf in der Woche vorm 24.12. hieß es noch, dass die Akte noch beim Regulierer wäre, der war aber schon am 08.12. bei uns und schrieb mir in einer E-Mail, dass die Akte schon eingereicht wäre.
In der Woche vorm 31.12. rief ich wieder an, da hieß es dann, das die Akte wohl in der Schadensabteilung wäre und „heute oder morgen, wir arbeiten ja bis 30.12., bearbeitet wird…“ Ich machte schon einen Scherz, dahingehend, dass wir wohl erst im neuen Jahr einen Bescheid bekommen werden, weil ja bekanntlich der Montag nach dem 31.12. schon im Jahr 2006 lag.
Und heute nun mein vorerst letzter Anruf bei der A&M, der Herr am Telefon meinte das man nochmals mit gut 2-3 Wochen rechnen kann.
Sorry, aber was soll ich davon halten, sicherlich kann einiges über die Feiertage liegen bleiben oder verspätet bearbeitet werden, aber das finde ich persönlich etwas frech. Kundenfreundlichkeit ist eine Zier.
Nun müssen wir also weiterhin warten. Ich melde mich dann hier wieder, für die die es interessiert.
So, für alle die es interessiert, ich warte weiterhin auf einen Bescheid der Aachen und Münchener, ich habe heute zum dritten mal in 3 Wochen dort angerufen, und heute wurde mir dann mitgeteilt, dass man die Polizeiakte angefordert hat. Am schönsten fand ich den Satz: "Ich weiß nicht, inwiefern wir Sie davon unterrichtet haben..."
Beim ersten Anruf in der Woche vorm 24.12. hieß es noch, dass die Akte noch beim Regulierer wäre, der war aber schon am 08.12. bei uns und schrieb mir in einer E-Mail, dass die Akte schon eingereicht wäre.
In der Woche vorm 31.12. rief ich wieder an, da hieß es dann, das die Akte wohl in der Schadensabteilung wäre und „heute oder morgen, wir arbeiten ja bis 30.12., bearbeitet wird…“ Ich machte schon einen Scherz, dahingehend, dass wir wohl erst im neuen Jahr einen Bescheid bekommen werden, weil ja bekanntlich der Montag nach dem 31.12. schon im Jahr 2006 lag.
Und heute nun mein vorerst letzter Anruf bei der A&M, der Herr am Telefon meinte das man nochmals mit gut 2-3 Wochen rechnen kann.
Sorry, aber was soll ich davon halten, sicherlich kann einiges über die Feiertage liegen bleiben oder verspätet bearbeitet werden, aber das finde ich persönlich etwas frech. Kundenfreundlichkeit ist eine Zier.
Nun müssen wir also weiterhin warten. Ich melde mich dann hier wieder, für die die es interessiert.
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 06.01.06, 13:16 Titel:
TheKing28 hat folgendes geschrieben::
Ich würde Zinsen verlangen ernsthaft
Echt?? Wie und auf was könnte ich das begründen!? Was mich am meisten "stört", dass ich erst nachfragen muss, um Bescheid zu bekommen... "Ich weiß nicht, inwiefern wir sie unterrichtet haben..." Der Satz klingt immer noch voller Hohn in meinen Ohren...
Solange die Versicherung den Schaden noch nicht anerkannt hat und Gründe für die lange Bearbeitungsdauer vorbringen kann (zum Beispiel die Feiertage und Urlaub über Weihnachten und Neujahr, den Außeneinsatz eines Schadenregulierers, das Anfordern der Polizeiakte usw.), kann der Versicherungsnehmer wohl nicht viel mehr machen, als abzuwarten und ggfs. mal freundlich zwischendurch nachzufragen. Erst wenn die Versicherung den Schaden anerkannt hat, ist sie verpflichtet innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Vorher kann man auch keinen Schadensersatz in Form von Verzugszinsen o.ä. geltend machen.
Solange die Versicherung den Schaden noch nicht anerkannt hat und Gründe für die lange Bearbeitungsdauer vorbringen kann (zum Beispiel die Feiertage und Urlaub über Weihnachten und Neujahr, den Außeneinsatz eines Schadenregulierers, das Anfordern der Polizeiakte usw.), kann der Versicherungsnehmer wohl nicht viel mehr machen, als abzuwarten und ggfs. mal freundlich zwischendurch nachzufragen. Erst wenn die Versicherung den Schaden anerkannt hat, ist sie verpflichtet innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Vorher kann man auch keinen Schadensersatz in Form von Verzugszinsen o.ä. geltend machen.
Das ist falsch, ich zitiere einfach mal:
Zahlung und Verzinsung der Entschäfigung
2. Die Entschädigung ist - soweit sie nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird - zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 1 Prozent unter dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank und beträgt mindestens 4 Prozent und höchstens 6 Prozent pro Jahr, soweit nicht aus rechtlichen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig
@nebelhörnchen
Das was du meinst bezieht sich darauf ob der Schaden überhaupt bezahlt wird, die Zinsen sind unabhängig davon zu sehen, hier ist nur die Monatsfrist ausschlaggebend
nun scheint es hier ne verwechslung in sachen "akte" zu geben.
ich verstehe das so: der bericht (die "akte") des schadenregulierers ist bei der versicherung angekommen, man hat aber noch die polizeiliche ermittlungsakte angefordert.
das kann tatsächlich einige wochen dauern da die polizei/staatsanwaltschaft (je nachdem wo die akte grad ist) sich mit sowas sehr viele zeit lassen...und solange diese "akte" noch nicht vorliegt, ist die versicherung auch nicht in verzug. von daher wirds mit zinsen nichts werden.
aber, wenn die sache zumindest einigermaßen klar ist, dann sollte es zumindest kein problem sein, einen vorschuß auf den gesamtschaden auszubezahlen. vielelicht mal in diese richtung anfragen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2, 3, 4Weiter
Seite 2 von 4
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.