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Strafe wegen "nur Postfach" in Kleingewerbeadresse

 
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superbatmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 06.01.06, 14:43    Titel: Strafe wegen "nur Postfach" in Kleingewerbeadresse Antworten mit Zitat

Jemand hat ein Kleingewerbe im Internet eröffnet und sich nicht im Handelsregister eintragen lassen.

Seine Kontaktadresse auf seiner Homepage war:

WE-Design Max Muster
Postfach 10 88 33
55555 Musterstadt

Jetzt soll er 500 Euro Strafe zahlen, weil keine richtige ladbare Adresse angegeben wurde. Den Fehler sieht er ein, nicht aber die Höhe der Strafe.

Gibt es nicht erst ein "du, du..." ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 06.01.06, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Meinen Sie nicht eher, dass er die Anwaltskosten die durch die Abmahnung entstanden sind zahlen soll?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 06.01.06, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist doch nur 1 % der in § 12 TDG vorgesehenen Geldbuße, also wohl schon am untersten Rand des Ermessens.

Grundsätzlich ginge bei Ordnungswidrigkeiten auch eine kostenfreie Verwarnung, muß aber nicht sein. Das ist Ermessenssache.
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 06.01.06, 15:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hier liegt keine Strafe vor, sondern die Abmahnung eines Konkurrenten. Die 500,-- Euro sind lediglich die Kosten des Anwalts.

Als Gewerbetreibender sollte man eben mit solchen Dingen rechnen. Leider machen sich viele Menschen selbstständig, ohne sich vorher kaumännische, betriebswirtschaftliche und juristische Kenntnisse (Grundkenntnisse) zu erwerben.
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