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Ware bestellt nicht geliefert - Geld erst in 30 Tagen?

 
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dto
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Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 76
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 05.01.06, 16:08    Titel: Ware bestellt nicht geliefert - Geld erst in 30 Tagen? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
hoffe das ich hier richtig bin. Folgender Fall wird angenommen:
A ersteigert bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Artikel und gewinnt die Auktion. Überweist sofort das Geld (sagen wir mal 30 EURO). Einige Tage später kommt ne Mail vom Verkäufer (VK), das die Ware nun leider kaputt ist und er das Geld zurück überweist.
Mittlerweile sind 14 Tage vergangen. A schickt ne Mail zur Erinnerung und droht mit Anwalt. Eine weitere Woche später meldet sich VK und sagt, dass er ein Recht (per Gestz) drauf habe die Rückerstattung erst in 30 Tagen vornehmen zu müssen/brauchen.

Jetzt mal Ehrlich, da habe ich ja noch nie was von gehört. Jemand von Euch? Wäre schön, wenn es so ist, mir den entsprechenden Pragraphen oder den Text zukommen zu lassen.

Vielen Dank!
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MfG
DTO
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AvD
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 757

BeitragVerfasst am: 06.01.06, 00:40    Titel: Antworten mit Zitat

Der VK denkt sicher an 286 (3) BGB:

dejure.org hat folgendes geschrieben::
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet


Dieser Paragraph bedeutet aber nicht, dass man sich automatisch 30 Tage Zeit lassen darf.
Einerseits könnte der K auf Erfüllung klagen, bzw. Schadensersatz verlangen, andererseits dürfte der VK sich durch das E-Mail im Verzug befinden.
Also hätte er im Zweifelsfall wahrscheinlich die Kosten für einen Anwalt zu tragen.
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dto
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Anmeldungsdatum: 26.11.2004
Beiträge: 76
Wohnort: Schleswig-Holstein

BeitragVerfasst am: 06.01.06, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für dierasche Antwort. Da kann man ja was mit Anfangen. An diese 30-Tage-Regelung bei Rechnung habe ich auch schon gedacht. Aber das ist ja auch nur, wenn man auf der Rechnung kein spezielles Datum angibt bis wann der Zahlungseingang zu erfolgen hat.

Aber jetzt weiß ich ja bescheid! Danke und ´nen schönen Tag noch!
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MfG
DTO
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AvD
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 757

BeitragVerfasst am: 06.01.06, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei ein Vermerk auf der Rechnung alleine nicht ausreichen würde.
Die 30 Tage Regel gilt im Übrigen nur bei gewerblichen Schuldnern, wenn kein Hinweis auf die Anwendung in der Rechnung zu finden ist.
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