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Mir ist leider kein passender Titel eingefallen...
Also: Ich hatte schon ein paarmal Schreiben von Anwälten bekommen weil ich meine Rechnungen manchmal nicht pünktlich bezahle. In dem Schreiben wurde mir mitgeteilt dass ich den Betrag + Anwaltsgebühr an den Anwalt (!) bezahlen soll. Allerdings habe ich dann noch am gleichen Tag das Geld nicht an den Anwalt, sondern an den Gläubiger selbst geschickt. Danach war die Welt wieder in Ordnung (sozusagen). Vom Anwalt hab ich dann auch nichts mehr gehört.
Ist das überhaupt erlaubt? Weil im Prinzip hab ich ja dadurch die Anwaltskosten umgangen...
Hallo Mark34m
Ich würde sagen, Sie hatten bis jetzt immer Glück gehabt!
In unserer Kanzlei würden Sie definitiv die Anwaltskosten + evtl. weiterer Mahngebühren bezahlen!
Kostenschuldner für die Anwaltskosten ist in erster Linie der Gläubiger.
Diese Kosten macht der Anwalt als Verzugsschaden geltend.
Wenn die Hauptforderung gegenüber dem Gläubiger befriedigt wird, erlischt die Forderung in dieser Höhe. Der Anwalt hat jetzt zwei Möglichkeiten:
1) Er hat sich den Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Schuldner abtreten lassen. Dann kann er die Kosten in eigenem Namen geltend machen.
2) Er teilt dem Gläubiger mit, dass die Kosten offen sind und dass der Gläubiger die Wahl hat, die Anwaltsgebühren selbst zu zahlen oder den Auftrag zu erteilen, diese einzuklagen.
Hier sind verschiedene Gründe möglich, warum nichts mehr kam. Z.b. kann der Gläubiger schon so froh sein, dass er in Zeiten, in denen Verbraucherinsolvenzen in Mode sind, überhaupt was bekommt, dass ihm die Beitreibung der Kosten wirtschaftlich betrachtet den Stress nicht mehr wert ist oder der Anwalt bekommt so viele Inkasso-Fälle vom entsprechenden Gläubiger dass es ihm nur wichtig ist, dass der Mandant zufrieden ist und er die entgangenen Kosten als "Werbungskosten" für das nächste Inkassomandat abschreibt.....
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