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shaila07 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 88 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 07.01.06, 16:56 Titel: Anwalt wechseln? |
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Hallo,
Ein Ehepaar hat Probleme mit dem Arbeitsamt (Wechsel der Steuerklassen wurde nicht anerkannt) und hat daher Ende Oktober 05 einen Anwalt beauftragt Widerspruch einzulegen.
Der Anwalt war sich seiner Sache sehr sicher und hat dieses kurz vor dem Ende der Widerspruchsfrist auch getan. Antwort vom Arbeitsamt war wieder negativ.
Anwalt bittet das Ehepaar schrifltich um Rücksprache. Ehepaar meldet sich beim Arbeitsamt tagelang, Anwalt nicht zu erreichen! Ruft auch nicht zurück! Dann irgendwann bekommt das Ehepaar einen Termin, welchen der Anwalt nicht einhält, will aber telefonisch Rücksprache halten, tut er aber auch nicht!
Ein neuer Termin wird vereinbart, Ehepaar muss jedoch 1 Stunde warten bis der Anwalt Zeit hat.
Die Rücksprache verläuft so, dass der Anwalt das Ehepaar nach Argumentationsmöglichkeiten fragt um erneut ein Schreiben an das Arbeitsamt aufzusetzen.
Während diesem Gespräch wird dem Ehepaar also klar, dass der Anwalt überhaupt nicht weiss, was er da tut! Er verspricht im November sich darum zu kümmern und sich zu melden! Seitdem hört das Ehepaar nichts mehr von diesem Anwalt.
Meine Frage ist, darf das Ehepaar den Anwalt einfach so wechseln?
Wie sähe es da mit den Anwaltskosten aus? Das Ehepaar ist sich nicht sicher, den Anwalt voll zu bezahlen, da dieser ja nicht tut was er verspricht und doch keine Ahnung von der Materie hat wie er vorher aber erzählte..
Wie sollte sich das Ehepaar jetzt verhalten? Den Anwalt mal anrufen und fragen was nun ist? Abwarten bis ein Schreiben kommt? Wenn ja, wie lange noch?
Ehepaar würde es vorziehen, den Anwalt zu wechseln und zu jemandem gehen, der was von der Sache versteht.. Dieser Anwalt sagt zwar er habe verstanden worum es geht, das Ehepaar ist sich da aber nicht sicher!
Wer kann uns helfen?
Gruss |
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marcdsl FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 481
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Verfasst am: 07.01.06, 18:32 Titel: |
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Den RA wechseln und dem neuen RA die selbe Frage stellen wir hier!
Wenn sich das Ehepaar nicht gut genug vertrete vorkommt, steh einem Wechsel nichts im Wege.
Fraglich sind die Kosten. Wenn ein Essen im Restaurant nicht schmeckt, kostet es das selbe!
Vermurlich ist es hier nicht viel anders. |
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zickenlatein FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 1006 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 08.01.06, 13:07 Titel: |
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moment...wenn das essen nicht so kommt, wie ich es bestellt habe, dann esse ich es nicht und bezahle es auch nicht, ich gebe dem wirt die möglichkeit, nachzubessern oder aber ich trete vom vertrag zurück _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert - |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 08.01.06, 13:59 Titel: |
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| zickenlatein hat folgendes geschrieben:: | | moment...wenn das essen nicht so kommt, wie ich es bestellt habe, dann esse ich es nicht und bezahle es auch nicht, ich gebe dem wirt die möglichkeit, nachzubessern oder aber ich trete vom vertrag zurück |
nachdem sie davon gekostet haben, wird es schwierig sein, es zurück zu geben... |
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zickenlatein FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 1006 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 08.01.06, 15:23 Titel: |
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nein, wieso...das hab ich schon praktiziert...für gutes geld will ich auch entsprechende leistung und das ist doch gar kein problem _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert - |
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marcdsl FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 481
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Verfasst am: 09.01.06, 02:39 Titel: |
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Die Frage ist dann aber, ob der Kellner das Geld aus Höflichkleit und Kulanz zurück gibt, oder weil er es gesetzlich so muss!
Aber ich glaube dem Fragesteller ist bisher nicht wirklich weiter geholfen!  |
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zickenlatein FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 1006 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 09.01.06, 09:10 Titel: |
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ich denke doch...das ehepaaar sollte dem anwalt schreiben und das mandat zurückziehen und dann abwarten, was der anwalt schreibt... _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert - |
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shaila07 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 88 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 09.01.06, 16:54 Titel: ... |
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hallo,
was muss denn in so einem Schreiben beachten, wenn man dem Anwalt das Mandat entziehen möchte?
Abgesehen davon, hat der Ehemann wieder Arbeit und meldet sich nun beim Arbeitsamt ab.
Vom Anwalt hat das Ehepaar noch immer nichts gehört.. |
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Wolfgang Belz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 196 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 09.01.06, 17:15 Titel: |
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Entziehen Sie dem "Anwalt" das Mandat, indem Sie ihm kurz mitteilen, dass Sie wegen der Versäumnisse nicht mehr Ihr Vertrauen genießt. Er wird Ihnen eine Honorarnote für die bis hier geleistete "Arbeit" zuschicken. Wenn er bereits tätig geworden sein sollte, stht ihm dies auch zu. Bis zur endgültigen Bezahlung wird er dann an seinem Zurückbehaltungsrecht an den ihm überlassenen Akten festhalten wollen.
Dies sollten Sie dann von der zuständigen Anwaltskammer (kostenlos!) prüfen lassen.
MfG W. Belz |
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marcdsl FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 481
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Verfasst am: 10.01.06, 01:56 Titel: |
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| Wenn ohnehin ein RA wechsel ansteht, wird der neue RA auch das Schreiben verfassen, wenn sie es sich nicht zhutauen |
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shaila07 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 88 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 11.01.06, 14:05 Titel: unverschämt.. |
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hallo nochmal,
also sowas unverschämtes hab ich noch nie erlebt! ich versuche nun seit montag den anwalt mal ans telefon zu bekommen, werde aber immer abgewimmelt!
entweder ist er grad in einer besprechung, telefoniert gerade, ist zu tisch, im meeting oder sonst was! dauernd wird mir ein rückruf versprochen, tut sich aber auch nichts!
vor einer halben stunde meinte die sekretärin ich solle es doch um kurz vor 14 uhr selbst nochmal versuchen, hab ich und nun ist die anlage abgestellt!!
langsam bin ich am verzweifeln!! der anwalt hat doch nun wirklich keinen cent verdient!
was würde passieren, wenn ich gegen seine rechnung widerspruch einlegen würde?
beinhaltet sowas auch eine private rechtschutzversicherung?
ich bin richtig sauer und weiss nicht weiter! das ist auch keine kleine kanzlei! da sitzen 5 anwälte!
gruss |
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Wolfgang Belz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 196 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 11.01.06, 19:09 Titel: |
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Shaila07, sie sollten ihm einen Drei-Zeiler schicken, am besten Einschreiben mit Rückschein, wenn das zu teuer ist: durch Einwurf unter Zeugen. RText: z. B. "Hiermit entziehe ich Ihnen das Mandat, da Sie aus folgenden Gründen mein Vertrauen nicht mehr genießen:...". Dann warten Sie erst in Ruhe die Honorarnote ab. Diese geht dann mit entsprechender Begründung (Beweise!) an Ihre Rechtsschutzversicherung. Evtl Zweitschrift an Anwaltskammer.
Telefonieren bringt meist nichts, weil sich später an das Telefonat ohnehin niemand erinnert.
MfG W. Belz |
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shaila07 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.01.2005 Beiträge: 88 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 12.01.06, 13:00 Titel: .. |
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Hallo Wolfgang,
vielen Dank für den Rat.
Würde es auch gehen, wenn ich ihm eine Email schicke und die Kopie der Email behalte?
Gestern Abend hat er sich endlich gemeldet, er meinte er habe noch nichts unternommen! Der Stand sei immernoch der selbe wie vor Weihnachten!
Er sagte aber, er hat seiner Sekretärin schon was diktiert, was er nun rausschicken wollte!
Er hat mir versprochen, bevor er sein Schreiben rausschickt, mir heute morgen gleich eine Kopie zu mailen, damit ich mir das vorerst durchlesen kann!
Passiert ist bis jetzt wieder nichts!!
Ich möchte der Kanzlei nun eine Email schicken, wäre das als Beweis auch ok für meine Rechtschutz und die Anwaltskammer?
Sollte ich in meinem Drei-Zeiler an ihn auch nach seiner Rechnung fragen? oder das erst gar nicht erwähnen?
Lieben Gruss
Shaila |
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zickenlatein FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.12.2005 Beiträge: 1006 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 12.01.06, 16:39 Titel: |
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ist es so schwierig für dich, einen brief zu schreiben mit einer marke für 55 cent  _________________ -die Wahrheit ist ein scharfes Schwert - |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 12.01.06, 18:10 Titel: Re: .. |
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| shaila07 hat folgendes geschrieben:: | | Würde es auch gehen, wenn ich ihm eine Email schicke und die Kopie der Email behalte? |
Die Zustellung einer Email läßt sich nach derzeitigem technischen Stand praktisch nicht beweisen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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