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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 08.01.06, 17:41    Titel: Kredit Antworten mit Zitat

Kann man als Wohnungs- Eigentümer einer großen Gemeinschaft seine Wohnung zum Zwecke einer Kreditaufnahme belasten? Müssen andere Miteigentümer da zustimmen? Muss die Verwaltung zustimmen?
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 08.01.06, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Du kannst mit Deinem Anteil machen was Du willst. Selbstverständlich kannst Du auch einen Kredit aufnehmen und die Wohnung damit belasten. Kein Mensch geht das etwas an.
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ttom
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Anmeldungsdatum: 16.08.2005
Beiträge: 174

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 08:36    Titel: Antworten mit Zitat

Ist dies nicht vom Einzelfall abhängig?

Beispiel: Um nicht "Fremde" in die Eigentümergemeinschaft aufzunehmen, wurde vereinbart, dass im Falle einer Belastung des eigenen Anteils, die anderen Miteigentümer gehört werden, ob diese den Anteil übernehmen wollen, bzw. das benötigte Geld zur Verfügung stellen.
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zickenlatein
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

so eine vereinbarung ist mE unsinn, jeder kann sein eigentum belasten wie er will, ohne jemand zu fragen, hier kann nur gemeint sein, dass bei verkauf der wohnung die anderen eigentümer gefragt werden wollen, ob sie vielleicht die wohnung kaufen möchten, damit kein anderer von aussen hereinkommmt...ein sog. vorkaufsrecht
_________________
-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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