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Ok, der ursprüngliche Sachverhalt hat sich mittlerweile geklärt, und komischerweise lagen alle von euch falsch. Die KK kann die fehlenden Beiträge nicht zurückfordern. Ich hätte aber freiwillig im Nachhinein die Beiträge zahlen können. Da ich das natürlich abgelehnt habe, ist der Vorgang jetzt einfach zu den Akten gelegt worden. Das Versicherungsverhältnis wurde in dieser Zeit auf "ruhend" gestellt und fertig.
Das komische ist nur: es sagt einem vorher niemand, daß es diese Möglichkeit gibt. Es heißt immer, auch während einer Arbeitslosigkeit muß der Mindestbeitrag (etwa 110 EUR) gezahlt werden. Das stimmt anscheinend nicht! Man kann das Versicherungsverhältnis in der Zeit auch ruhen lassen (klar hat man dann keine Ansprüche für die Zeit). Nur mal als Information für Leute in ähnlichen Situationen.
Öhm, die ca. 120 € Beiträge sind die Beiträge für eine freiwillige Versicherung. Eine freiwillige Versicherung ist selbstverständlich jederzeit (unter Einhaltung der Kündigungsfristen) kündbar.
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