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mvbruch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.01.2006 Beiträge: 21 Wohnort: Langen
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Verfasst am: 07.01.06, 17:47 Titel: Recht und Pflichten einer Rechtspflegerin vom Amtsgericht |
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Hallo alle zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen zur Rechtspflegern die vom Amtsgericht bestellt wurden. Erstmal die Vorgeschichte: Meine Oma (respektvolle 98 Jahre) ist im Pflegeheim, mein Vater ist der Betreuer und das Amtsgericht macht die Rechtspflege. Vor allem das finanzielle regelt der Rechtspfleger vom Amtsgericht. Die Pflegekosten im Heim bezahlt meine Oma von Ihrer Rente. Was übrigbleibt wird aufs Sperrkonto gezahlt. Dort ist soviel drauf das man locker einen Mittelklassewagen davon bezahlen kann. Auch ein laufendes Konto mit mittelgroßem Guthaben ist vorhanden. Bislang hat mein Vater von dem Konto Kleidung etc. für Oma bezahlt. Der alte Rechtspfleger hat im einen 4stelligen Freibetrag gesagt das er dazu abholen kann.Auch zu Weihnachten gab es immer für die Enkelkinder einen guten Betrag. Mittlerweile gibt es eine neue Rechtspflegerin die weder Benzingeld noch Freibeträge gewähren will. Für alles sollen Quittungen vorgelegt werden. Jetzt ist der 2te Sohn der Oma gestorben und hinterlässt kein Testament. Da er keine Familie hatte fällt das Erbe (ein Einfamilienhaus und ein Bausparvertrag mit 13000,-) zur Hälfte an der Oma zurück. Mein Vater und der noch lebende Bruder haben sich drauf geeinigt. Das die sich alles teilen, auch den Erbteil der Oma. Dort weigert sich die Rechtspflegerin auch. Die will ein Verfügungsrecht für das Einfamilienhaus erwirken.Mit den pflappsigen Worten "Sie erben ja so oder so noch ob jetzt oder in 5 Jahren ist doch egal!!. Nach soviel Text meine Fragen jetzt und am besten die Paragraphen wo es drinsteht:
Darf die Rechtspflegerin einfach ein Verfügungsrecht für EFH erwirken? Von der Oma gibt es 2 Erben Mein Vater und der Bruder (incl. der Oma die noch geistig sehr fit ist und nicht entmündigt wurde). Und die sind sich einig.
Das es ein Sperrkonto für verschiedene Sachen (Beerdigungskosten etc.) gibt verstehe ich ja. Aber in welche Höhe wird ein solches angelegt.
Mein Vater fährt min. 3 mal in der Woche zu seiner Mutter (ein Weg 20km) Dazu konnte er sich Benzingeld von dem Konto der Oma abholen. Auf einmal darf er das nicht mehr. Darf eine Rechtspfegerin sowas bestimmen?
Wo kann ich entsprechendes Recht nachlesen, welche Rechten und Pflichten eine vom Amtsgericht bestellte Rechtspflegerin hat.
Für einige ausführliche Antworten bin ich dankbar und wünsche euch ein schönes Wochenende. |
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AndreasHL FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 446 Wohnort: Lübeck
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Verfasst am: 07.01.06, 20:15 Titel: ohne |
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Hallo,
die Betreuung soll dem Betreuten dienen und seine Wünsche berücksichtigen, falls diese noch geäußert werden können und sinnvoll sind.
In diesem Falle - ich gehe mal davon aus, das Belege vorhanden sind - würde ich gegenüber der Rechtspflegerin damit argumentieren, dass die Bezahlung des Benzingeldes bisher auch immer im Interesse der Betreuten erfolgte und von dieser gutgeheißen wurde. Also eine Art Gewohnheitsrecht.
Ein anderes Beispiel: Frau X spendet dem Pastor geweils zu Weihnachten 400 Euro und möchte, dass dies lebenslang passiert. Sie verfügt über Vermögen und kann dies also gut bezahlen. Diesen Wunsch legt sie schriftlich nieder.
Dann kann jeder Betreuer guten Gewissens auch weiterhin das Geld auszahlen.
Allerdings ist es so, dass die Rechtspfleger fast so "mächtig" sind wie Richter und weisungsunabhängig. Da kann man leicht den Kürzeren ziehen, und gegen einen Beschluss anzugehen ist schwierig (aber nicht unmöglich).
Gruss
Andreas |
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Lichtaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 261 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 09.01.06, 10:00 Titel: Re: Recht und Pflichten einer Rechtspflegerin vom Amtsgerich |
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mvbruch hat folgendes geschrieben:: | Jetzt ist der 2te Sohn der Oma gestorben und hinterlässt kein Testament. Da er keine Familie hatte fällt das Erbe (ein Einfamilienhaus und ein Bausparvertrag mit 13000,-) zur Hälfte an der Oma zurück. Mein Vater und der noch lebende Bruder haben sich drauf geeinigt. Das die sich alles teilen, auch den Erbteil der Oma.
Mein Vater fährt min. 3 mal in der Woche zu seiner Mutter (ein Weg 20km) Dazu konnte er sich Benzingeld von dem Konto der Oma abholen. Auf einmal darf er das nicht mehr. Darf eine Rechtspfegerin sowas bestimmen? |
Zum 1.
Sie befinden sich nicht im rechtsfreien Raum - Die Oma ist gesetzliche Erbin - da kann sich nicht irgendjemand einigen das Erbe anders zu teilen.
Zu 2.
Will ein Sohn nur gegen Benzingeld zur Mutter fahren ?
Aber nun vielleicht doch eine Hilfe - wenn die Oma das alles noch selbst bestimmen kann, sollte Sie Ihre Wünsche schriftlich festhalten oder mündlich gegenüber dem Amtsgericht äußern - wenn dem keine objektiven Gründe gegenüber stehen (eigene finanzielle Schädigung), sollte dem auch gefolgt werden.
Allerdings ist ein Betreuer grundsätzlich nicht dazu da, die Verwandschaft finanziell zu versorgen auch wenn das immer so war.
Noch eine Frage - Wieso regelt die Rechtspflegerin die finanziellen Angelegenheiten ? Gibt`s hier keinen rechtlichen Betreuer ? |
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mvbruch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.01.2006 Beiträge: 21 Wohnort: Langen
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Verfasst am: 09.01.06, 11:25 Titel: Recht und Pflichten einer Rechtspflegerin vom Amtsgericht |
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@Lichthaus
Danke für Ihre Antwort. Im allgemeinen hatte ich mir das so gedacht wie Sie beschrieben haben.
zu. 1: Die Oma ist dafür das das Geld aufgeteilt wird. Sie hat genung Geld und möchte das Geld unter Ihren Söhnen aufteilen
zu 2: Meine Vater fährt seit 10 Jahren die Strecke ohne sich zu beklagen oder etc. Es ist einerseits Mutterliebe anderseits ist das eine Selbstverständlichkeit das man sowas für seine Eltern macht.
Ich denke insgesamt findet sich eine Lösung mit der Rechtspflegerin. Ihr Auftreten hat mir nur nicht gefallen. Wir lassen uns nicht gerne von oben herab behandeln.
Unter der Familie gibt es keine Schwierigkeiten. Somit sehe ich da nicht gegen an.
Nochmals danke für die Antworten |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 09.01.06, 13:50 Titel: Re: ohne |
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AndreasHL hat folgendes geschrieben:: | Ein anderes Beispiel: Frau X spendet dem Pastor geweils zu Weihnachten 400 Euro und möchte, dass dies lebenslang passiert. Sie verfügt über Vermögen und kann dies also gut bezahlen. Diesen Wunsch legt sie schriftlich nieder.
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Das ist der Punkt! In diesem Fall läßt sich der Wunsch der Betreuten ohne weiteres belegen.
Anders aber häufig in der Praxis: Die Oma selbst kann sich nicht mehr äußern. Die Kinder und Enkel kommen an und behaupten, die Oma hätte ihnen schon immer zu Weihnachten jeweils 200,- EUR geschenkt. Soll man den netten Verwandten ohne weiteres glauben?
Ich kenne zuviele Fälle, in denen die Kinder glauben, das Vermögen der Betreuten als Selbstbedienungsladen nutzen zu können. Ist ja auch verlockend: Als Erbschaft fällt es eines Tages sowieso ihnen zu, und im Falle eines späteren Heimaufenthalts holt sich dann das Sozialamt alles... Dennoch: So geht es ja nicht!
Ohne hier den Fragesteller verdächtigen zu wollen, bitte ich nur um Verständnis für den Rechtspfleger, dessen Pflicht es ist, das Ganze sorgfältig zu prüfen. Klar, dass er sich damit nicht gerade beliebt macht... _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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Lichtaus FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.08.2005 Beiträge: 261 Wohnort: Thüringen
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Verfasst am: 09.01.06, 15:03 Titel: Re: Recht und Pflichten einer Rechtspflegerin vom Amtsgerich |
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mvbruch hat folgendes geschrieben:: | @Lichthaus
Danke für Ihre Antwort. Im allgemeinen hatte ich mir das so gedacht wie Sie beschrieben haben.
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Lichtaus bitte - danke  |
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mvbruch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.01.2006 Beiträge: 21 Wohnort: Langen
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Verfasst am: 09.01.06, 15:10 Titel: |
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Danke für die Antwort. Es ist bei uns keiner hinter Geld hinterher. Omas Rente reicht für das Pflegeheim und es sind 50t auf dem Sperrkonto. Auch die Rechtspflegerin muss Ihren Job erledigen, das verstehe ich auch. Aber 1tens es ist genug Geld da und 2tens wie kann die Rechtspflegerin einfach über das Erbe meiner Oma bestimmen? Die Oma ist noch geistig fit und hat Ihren beiden anderen Kindern gesagt das die das Erbe von dem dritten Sohn aufteilen sollen. Wie kann dann die Rechtspflegerin einfach sagen, das die das nicht zulässt? Die kennt die Oma nicht, hat noch nie mit Ihr geredet etc.
Wie gesagt die Überheblichkeit gefällt mir überhaupt nicht. |
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lulu66 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 09.01.06, 15:35 Titel: |
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Zitat: | Die Oma ist noch geistig fit | Dann frage ich mich doch, warum dann die Oma einen Betreuer für die Finanzen hat ? Irgendjemand muss da doch wohl die Betreuung beim Amtsgericht angeregt und ein Richter eine derartige Notwendigkeit bejaht haben ?
Zitat: | Aber 1tens es ist genug Geld da | Was´n das für ´ne Begründung ? Gehen Sie mit diesem Kommentar auch eine Bank überfallen ? Da ist auch genug Geld... aber genau wie bei der Oma (und jetzt kommts !!!) NICHT IHRES , auch nicht das Ihres Vaters, Onkels oder sonstwems. Es gehört der lieben Omi. Ganz !
Und Erbe ist das Geld erst, wenn die liebe Oma tot ist, was hoffentlich noch lange nicht der Fall sein wird....
Zitat: | Wie gesagt Überheblichkeit gefällt mir überhaupt nicht. | Da stimmen wir überein, wobei wir hier vielleicht unterschiedliche Personenkreise meinen ?
Ich werde inzwischen den Verdacht nicht los, dass die Betreuerin Ihrer Grossmutter einen ziemlich guten Job macht.........
In der Hoffnung, da etwas missverstanden zu haben und mit freundlichen Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 09.01.06, 15:58 Titel: |
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lulu66 hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Die Oma ist noch geistig fit | Dann frage ich mich doch, warum dann die Oma einen Betreuer für die Finanzen hat ? Irgendjemand muss da doch wohl die Betreuung beim Amtsgericht angeregt und ein Richter eine derartige Notwendigkeit bejaht haben ? |
...und ein Arzt! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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lulu66 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 09.01.06, 16:22 Titel: |
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... und ein Arzt !
 _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de |
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lulu66 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 09.01.06, 16:23 Titel: |
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sorry, Doppelpost.
Ich beantrage beim Herrn Vormundschaftsrichter einen Betreuer für meinen Computer.... der alzheimert, glaube ich.. _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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mvbruch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.01.2006 Beiträge: 21 Wohnort: Langen
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Verfasst am: 09.01.06, 16:28 Titel: |
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Ich denke hier reden alle aneinander vorbei. Keiner will Geld von der Oma. Keiner ist interessiert an Omas Erbe. Es ging mir alleine darum zu wissen welche Rechte die Rechtspflegerin hat. Wie du geschrieben hast ist das Omas Geld und nicht das Geld vom Amtsgericht. Also sollte Sie doch erst Oma fragen was Sie möchte. Darum geht es Und nicht das irgendeiner von irgendwelchen Geld bekommt. Wie gesagt wie man in den Wald ruft so schallts heraus.
Nochmal für alle die meinen das wir Erbschleicher sind: Mir passt nur nicht, das eine wildfremde Person einfach über meine Oma bestimmen darf ohne Sie vorher zu fragen. |
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lulu66 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 09.01.06, 16:38 Titel: |
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Zitat: | Keiner will Geld von der Oma |
Aha....
Dann habe ich das :
Zitat: | Dazu konnte er sich Benzingeld von dem Konto der Oma abholen....... |
und das:
. Zitat: | Mein Vater und der noch lebende Bruder haben sich drauf geeinigt. Das die sich alles teilen, auch den Erbteil der Oma. |
und auch das :
Zitat: | Auch zu Weihnachten gab es immer für die Enkelkinder einen guten Betrag. |
völlig falsch verstanden.
Tja. Ich verstehe auch nicht, wie mir das passieren konnte....... _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de |
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mvbruch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.01.2006 Beiträge: 21 Wohnort: Langen
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Verfasst am: 09.01.06, 16:49 Titel: |
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Ich versuchs nochmal so zu erklären. Wer Kinder hat schenkt den was zu Weihnachten oder? Andere Omas schenken den Enkelkinder (und Urenkel) doch aus was zu Weihnachten sind die Enkelkinder dann auch Erbschleicher? Ich wage das zu bezweifeln.
Es sind nicht alle so reich das Sie sich alles leisten können. Oma ist froh das sein Sohn (Enkel und Urenkel) sie besuchen. Das ist weiss Gott nicht selbstverständlich. Ich bekomme das oft genug im Pflegeheim mit. Oma sagte was soll sie mit dem ganzen Haus also sollen sich das die 2 anderen Söhne teilen. Das war Ihr Vorschlag und nicht von jemanden anders. Ich musste zusehen wie mein Onkel vom Krebs zefressen wurde und keine 70 wurde. Und jetzt wird man noch als Erbschleicher betitelt. Das ist vor allem interessant da ich gar nichts bekomme und auch gar nichts will. Ich wollte nur wissen ob sich eine Rechtspflegerin wie eine Herrin aufführen darf. Ich denke das nicht. Und wenn Sie nächstes Mal Omas Geld verplant das ich Ihr sagen kann laut $ so und so soll Sie erstmal Oma fragen was weiter passieren soll. |
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Gast
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Verfasst am: 09.01.06, 16:54 Titel: |
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mvbruch hat folgendes geschrieben:: | Und wenn Sie nächstes Mal Omas Geld verplant das ich Ihr sagen kann laut $ so und so soll Sie erstmal Oma fragen was weiter passieren soll. |
Erstmal verplant Sie das Geld nicht, sondern kontrolliert den Betreuer. Sie regelt auch nicht alle finanziellen Angelegenheiten Ihrer Großmutter, dafür ist der Betreuer zuständig soweit dem die Vermögenssorge übertragen wurde. Im übrigen wurde die Rechtspflegerin nicht vom Gericht bestellt, Sie ist in dem Fall das Gericht. |
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