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Raketenbeschuß

 
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 12:10    Titel: Raketenbeschuß Antworten mit Zitat

Hallo,

Nein: Kein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Sylvesterrakte folgt den Gesetzen der Schwerkraft und schlägt in das Dach eines Wintergartens (Plexiglas) ein. Zahlt eine Versicherung? Welche?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 12:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Wohngebäude-Versicherung. Aufprall unbemannter Flugkörper.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

eine herkömmliche silvesterrakete beschädigt eine plexiglasscheibe eines wintergarten?

ist die rakete auf dem plexiglas explodiert, oder ist nur "der rest" der rakete auf das plexiglas gefallen?

grundsätzlich sind glasschäden z.b. durch eine hausrat-glasversicherung oder auch gebäude-glasversicherung versichert.

aber ggf. auch im rahmen der brandschäden (explosion) oder anprall unbemannter flugkörper versichert.
aber, ich bin mir nicht ganz sicher, in manchen bedingungen heißt es "aufprall eines luftfahrzeuges oder dessen teile". eine silvesterrakete wäre demnach kein luftfahrzeug...
_________________
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Die Wohngebäude-Versicherung. Aufprall unbemannter Flugkörper.


da bin ich nicht ganz mit einverstanden.

Die Formulierung "unbemannte Flugkörper" kenn ich so nicht .

In den älteren Bedingungswerken (VGB 62 oder VGB 88 alter Fassung) ist die Rede von "bemannten Flugkörpern". Hier wären Schäden durch den Absturz von "unbemannten Flugkörpern" nicht mitversichert.

In den neueren Bedingungen (ab VGB 88 Fassung 01/1995) heißt es "Luftfahrzeug", egal ob mit Besatzung oder ohne. Was ein Luftfahrzeug ist, ist im § 1 LuftVG geregelt, und da gehören Silvesterraketen nach meinem Wissen nicht dazu..

(das Ganze ist nachzulesen z.B. bei Dietz, Wohngebäudeversicherung, Kapitel D 2.1.1 bis 2.1.4.9

Also, nach meinem Kenntnisstand ist ein derartiger Schaden in der Wohngebäudeversicherung nicht ersatzpflichtig; allerdings, wie talla schon geschrieben hat, eine Glasversicherung könnte leistungspflichtig sein.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ist der 'Absender' der Rakete eindeutig zu ermitteln ?
Evtl. dann entweder dessen PHV(gibts da einen bekannten Ausschluß?) oder halt selbst löhnen.

chatterhand
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 15:26    Titel: Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
Ist der 'Absender' der Rakete eindeutig zu ermitteln ?
Evtl. dann entweder dessen PHV(gibts da einen bekannten Ausschluß?)



Selbst wenn der "Absender" zu ermitteln sein sollte: worin sollte dessen Verschulden liegen? Gefährdungshaftung für Silvesterraketen gibts bislang noch nicht. (soviel ich weiß)

Einen Ausschluss in der PHV wegen solcher Schäden gibt es nicht; ausgeschlossen wäre lediglich die "ungewähnliche und gefährliche Beschäftigung". Das könnte z.B. dann vorliegen, wenn die Rakete selbst gebastelt war und ggf. Verstoß gegen SprengstoffGesetz vorliegt.

Ansonsten würde sich die PHV des "Abschießers", so er denn bekannt wäre, um den Vorfall kümmern und die Schadenersatzforderung mangels Verschulden ihres VN als unbegründet zurückweisen. Außer, der Raketenabschießer hat beim Abschuss irgeneinen Unfug getrieben und der Geschädigte könnte ihm das nachweisen. Dann müsste er dafür haften, egal ob mit PHV oder ohne.
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Grüße, Mogli
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Sunrabbit
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 890

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
eine herkömmliche silvesterrakete beschädigt eine plexiglasscheibe eines wintergarten?


Zwar OT, aber mir ist mal meine Windschutzscheibe am Auto gerissen nachdem eine ausgebrante Rakete darauf "gelandet" ist. Man konnte den "Einschlagkrater" sehen und den Riss der davon ausging. Natürlich ist die Rakete nicht durchgegangen aber die Scheibe musste trotzdem gewechselt werden.
Teilkasko hat natürlich bezahlt.
_________________
Gruß,
Sunrabbit

Mein Beitrag ist nur meine persöhnlich Meinung und bietet keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.
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Eifeler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 17:47    Titel: Re: Raketenbeschuß Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Zahlt eine Versicherung? Welche?


Es kommt auf die Sichtweise an. Bist du Geschädigter oder selbst der Schädiger? Als Geschädigter könnte die PHV des Verursachers zahlen, falls bekannt. Hast du selber einen Schaden verursacht, wird deine PHV dafür aufkommen.
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Viele Grüße Eifeler
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.01.06, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten.

@talla: Glücklicherweise ist der Schaden ein rein mechanischer und kein Feuer. Die ausgebrannte Rakete hat die erste Plexiglasschicht durchschlagen und ist in der zweiten hängen geblieben.

@mogli: Luftfahrzeug finde ich gut. Ich werde den Absturz eines Luftfahrzeuges meiner Gebäudeversicherung melden. Die sollen doch auch etwas zu lachen haben Lachen

@chatterhand: Auf dem Holzstab sind bestimmt Fingerabdrücke drauf. Da hole ich doch sofort meine CSI-Ausstattung aus dem Schrank. Idee
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