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Notebook geklaut - Hausratversicherung?

 
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mabr
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 12:24    Titel: Notebook geklaut - Hausratversicherung? Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen einem Student wird in der Bibliothek sein Notebook geklaut während dieser gerade ein Buch holt, und das Notebook ist aber mit einem Kensington-Kabel (Laptop-Schloß) an der Heizung festgemacht. Zahlt dann die Hausratversicherung? Schließlich muss das Schloß ja extra geknackt werden, um das Notebook mitzunehmen.
Wäre echt mal interessant zu wissen.
MfG
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

versichert gilt ein einbruch-diebstahl. d.h. es muß in ein gebäude eingebrochen worden sein, oder ein behältnis in einem gebäude aufgebrochen worden sein.

alles andere zählt als einfacher diebstahl (oder hier "besonders schwerer fall des diebstahles") der allerdings meistens nicht versichert gilt.

einige hausratversicherer bieten auch versicherungschutz für einfachen diebstahl, dieser ist allerdings meist recht eingeschränkt (umfang, vorraussetzungen, etc.). hier hilft ein blick in die jeweiligen versicherungs-bedingungen.
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