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Verfasst am: 10.01.06, 14:59 Titel: Vertragslaufzeit bei Geschäftsaufgabe
Hallo,
angenommen, die Vertragslaufzeit für eine Betriebshaftpflicht-Versicherung endet im Jahr 2008.
Falls der Betrieb nun aber vor Ablauf der Laufzeit aufgegeben wird, endet der Vertrag dann ebenfalls zum Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe? Oder müssen die Beiträge weiterhin bis 2008 entrichtet werden?
wenn der Betrieb vollständig aufgegeben wird, liegt Risikowegfall vor. Der Vertrag wird zu diesem Zeitpunkt aufgehoben; die Beiträge anteilig erstattet (vorausgesetzt, man teilt dies dem Versicherer rechtzeitig mit).
Wenn der Betrieb verkauft wird, geht der Versicherungsvertrag auf den Erwerber über. Der Erwerber (und der Versicherer) hat ein außerordentlcihes Kündigunsrecht. Der Veräußerer kann dann nicht kündigen; er ist ja nicht mehr Vertragspartner.
vgl. dazu §§ 69, 70 und 151 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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