Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.01.06, 12:17 Titel: Kindergeld als SICHERHEIT für Kredit.
Hallo Forum,
Folgender Fall:
A möchte Kredit, 5.000,00 EUR auf 5 Jahre.
Bank prüft Einnahmen und Lebensunterhaltskosten und stellt fest, dass die Handyrechnung 25,-- EUR zu hoch ist (beläuft sich meist auf 50,00 EUR) und verlangt Kündigung des Vertrages. A soll halt mit Prepaid telefonieren......witzig, denn der Vertrag läuft ja auch noch 1,5 Jahre. Also nichts bei gewonnen.
wenn die sich um 25,- EUR bepinkeln, frage ich mich, warum da nicht eventuelle Schulgebühren, Bücherkauf usw, was ja innerhalb der nächsten 5 Jahre passieren wird) eingeplant wird, dann können die ja gleich ablehnen.
Ausserdem (das ist meine wichtige Frage) will die Bank, das A unterschreibt, dass die Rate vom Kindergeld einbehalten wird (läuft über die Bank). Ist das nicht sittenwidrig ? _________________ Recht haben ist nicht Recht bekommen....
Die Bank muss A kein Geld geben. Wenn sie`s doch tun, dann können sie auch die Bedingungen aufstellen, wenn A damit nicht einverstanden ist muss er ja keinen Kredit aufnehmen
Verfasst am: 06.01.06, 19:26 Titel: ganz so klar ist das nicht
...Kindergeld als "Sicherheit"...ist das wirklich rechtens....denn das Geld gehört den Kindern, eindeutig. Ich möchte nicht das Wort sittenwidrig verwenden....aber.... _________________ Recht haben ist nicht Recht bekommen....
Verfasst am: 10.01.06, 15:29 Titel: Re: ganz so klar ist das nicht
finished hat folgendes geschrieben::
...Kindergeld als "Sicherheit"...ist das wirklich rechtens....denn das Geld gehört den Kindern, eindeutig. Ich möchte nicht das Wort sittenwidrig verwenden....aber....
Nö, Kindergeld erhalten immer die Eltern, Voraussetzung: Kinder.
das Kindergeld ist eine Sozialleistung nach dem SGB , und m.E. bis auf wenige Ausnahmefälle (nur für Kindesunterhalt) unpfändbar, und kann daher auch nicht wirksam abgetreten werden. Die Abtretung wäre m.E. nicht wirksam. Die Geschäftspraktik, dem Kunden die Kündigung bestimmter Verträge vorzuschreiben halte ich für nicht akzeptabel. Ich würde mal ein Angebot eines Mitbewerbers einholen.
das Kindergeld ist eine Sozialleistung nach dem SGB , und m.E. bis auf wenige Ausnahmefälle (nur für Kindesunterhalt) unpfändbar, und kann daher auch nicht wirksam abgetreten werden. Die Abtretung wäre m.E. nicht wirksam.
Ich bin auch nicht sicher, ob die Bank hier wirklich eine Abtretung vornehmen will. Sieht mir eher so aus, dass die Bank verlangt, dass das laufende Konto bei der Bank als Auszahlungskonto für das Kindergeld bei der Kindergeldstelle angegeben wird. Das ist sinnvoll, damit der Kunde das Kindergeld nicht anderweitig "verfrühstückt".
av2michael hat folgendes geschrieben::
Die Geschäftspraktik, dem Kunden die Kündigung bestimmter Verträge vorzuschreiben halte ich für nicht akzeptabel. Ich würde mal ein Angebot eines Mitbewerbers einholen.
Wenn die Einnahmen/Ausgaberechnung (der Bank) ergibt, das das Einkommen so knapp ist, dass 25 € mehr oder weniger schon zu Problemen führen, würde ich dringend dazu raten keinen!!! Kredit aufzunehmen.
Hier geht es nicht darum, dass die Bank nicht nett ist (und man besser zu einer anderen geht), sondern, dass der Kredit mehr als eng ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.