Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.01.06, 20:26 Titel: Eintreten des Versicherungsschutzes bei Rechtschutzvers.
Hallo,
eine Rechtschutzversicherung (RSV) hat folgende Bedingungen:
"Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt,... Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt."
"Anspruch auf Rechtschutz besteht nach Eintritt eines RS-Falls. Es besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit)."
"Es besteht kein RS, wenn eine Willenserklärung o. Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den RS-Fall auslöst."
Angenommen der Beginn der Vers. ist der 1. FEB 2003. Ein Vertragsverhältnis, sagen wir ein Mietvertrag beginnt ebenfalls am 1.2.2003.
a) Ein Schadenfall (Mängel entdeckt, Mietminderung) entsteht im Februar 2005. Besteht Deckung? Kann es Haken und/oder Ösen geben?
b) was wäre, wenn der Mietvertrag älter wäre? (Vgl. drittes Zitat oben)
(Man bedenke, Vertragspartner/Gegner ist eine VERSICHERUNG!)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.