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Eintreten des Versicherungsschutzes bei Rechtschutzvers.

 
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Adamski
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Anmeldungsdatum: 04.04.2005
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 20:26    Titel: Eintreten des Versicherungsschutzes bei Rechtschutzvers. Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Rechtschutzversicherung (RSV) hat folgende Bedingungen:

"Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt,... Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt."

"Anspruch auf Rechtschutz besteht nach Eintritt eines RS-Falls. Es besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn (Wartezeit)."

"Es besteht kein RS, wenn eine Willenserklärung o. Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, den RS-Fall auslöst."

Angenommen der Beginn der Vers. ist der 1. FEB 2003. Ein Vertragsverhältnis, sagen wir ein Mietvertrag beginnt ebenfalls am 1.2.2003.

a) Ein Schadenfall (Mängel entdeckt, Mietminderung) entsteht im Februar 2005. Besteht Deckung? Kann es Haken und/oder Ösen geben?

b) was wäre, wenn der Mietvertrag älter wäre? (Vgl. drittes Zitat oben)

(Man bedenke, Vertragspartner/Gegner ist eine VERSICHERUNG!)

Danke für Eure Einschätzungen,
Axel Smilie
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