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Abmahnung gegen Wettbewerber

 
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Cardmaxx
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Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 22:45    Titel: Abmahnung gegen Wettbewerber Antworten mit Zitat

Hallo,

Eine kleine Frage:

Handelt ein Mitbewerber Wettbewerbswidrig nach §3 UWG, wenn er über Internetauktionshaus [Name geändert] Waren verkauft und weder im Auktionstext noch auf irgendwelchen verlinkten Seiten seine Kunden über ein Widerrufsrecht gem. §312c BGB aufklärt?

Würde es am Sachverhalt "Wettbewerbswidriges verhalten" etwas ändern wenn der Käufer (angeblich) die Widerrufsbelehrung per Post mit dem Paket mitschickt?
Gibt es da schon irgendwelche Entscheidungen diesbezüglich?

Kann man so jemanden zwingen die Widerrufsbelehrung zu setzen? Reicht es bei einer Abmahnung den §4 Abs.2 UWG als Begründung anzugeben?

Viele Grüße
Cardmaxx


Zuletzt bearbeitet von Cardmaxx am 10.01.06, 23:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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hespo
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 23:03    Titel: Re: Abmahnung gegen Wettberwerber Antworten mit Zitat

Cardmaxx hat folgendes geschrieben::
bei der Abmahnung eines Wettberwerbers der über Internetauktionshaus [Name geändert] Waren gewerblich verkauft und weder in der Auktion selbst noch auf irgendwelche Seiten den Kunden über sein Widerrufsrecht gem. §312c BGB aufklärt handelt doch Wettbewerbswidrig nach §3 UWG.

Drei Worte: Subjekt - Prädikat - Objekt. Könnte ungemein zum Verständnis beitragen.

Zitat:
Kann man so jemanden zwingen die Widerrufsbelehrung zu setzen? Reicht es bei einer Abmahnung den §4 Abs.2 UWG als Begründung anzugeben?

Warum versuchst Du nicht einfach, auf ehrliche Art und Weise (i.e. Verkauf Deiner Waren) Geld zu verdienen?
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Cardmaxx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 23:19    Titel: Re: Abmahnung gegen Wettberwerber Antworten mit Zitat

hespo hat folgendes geschrieben::

Drei Worte: Subjekt - Prädikat - Objekt. Könnte ungemein zum Verständnis beitragen.

Ich hab die Frage geändert und besonders auf die Satzstellung geachtet. Ich hoffe nun ist es verständlicher Winken
hespo hat folgendes geschrieben::

Warum versuchst Du nicht einfach, auf ehrliche Art und Weise (i.e. Verkauf Deiner Waren) Geld zu verdienen?

Es geht nicht darum, dass ich mit einer Abmahnung Geld verdienen will - es geht mir darum, dass ich als ordentlicher Verkäufer einfach ein Wettbewerbsnachteil habe wenn ich mich an alle Vorschriften halte.
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hespo
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Anmeldungsdatum: 27.12.2005
Beiträge: 150

BeitragVerfasst am: 10.01.06, 23:40    Titel: Re: Abmahnung gegen Wettberwerber Antworten mit Zitat

Cardmaxx hat folgendes geschrieben::
Ich hab die Frage geändert und besonders auf die Satzstellung geachtet. Ich hoffe nun ist es verständlicher Winken

Das ist's in der Tag. Meines Wissens (hab allerdings keinen Link o.ä. zur Hand, mit dem ich's belegen könnte) wird eine fehlende Widerrufsbelehrung tatsächlich als wettbewerbswidrig angesehen; eine Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluß ist zwar möglich, aber die üblichen zwei Wochen (bei vorheriger Belehrung) werden ersetzt durch einen Monat. Man korrigiere mich, wenn ich Kappes erzähle. Smilie

Zitat:
Es geht nicht darum, dass ich mit einer Abmahnung Geld verdienen will - es geht mir darum, dass ich als ordentlicher Verkäufer einfach ein Wettbewerbsnachteil habe wenn ich mich an alle Vorschriften halte.

Schon klar, genau darum geht es natürlich immer und jedem. Nur, dass das eben auch jeder sagt.
Ich kann natürlich Deine Motive nicht ernsthaft in Frage stellen, da ich Dich nicht kenne, allerdings würde ich mir überlegen, ob dieser Wettbewerbsnachteil denn auch wirklich besteht. Wenn ich als Kunde irgendwo was kaufen will - wo kaufe ich denn eher? Bei dem, der mir von vornherein sagt, welche Rechte ich habe? Oder bei dem, der's verschweigt?
Selbstverständlich ist mir klar, dass diese Überlegungen am Sachverhalt des unlauteren Wettbewerbs selbst nichts ändern, dennoch halte ich diesen Gedanken nicht für fehl am Platze.
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Cardmaxx
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Anmeldungsdatum: 10.01.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn ich als Kunde irgendwo was kaufen will - wo kaufe ich denn eher? Bei dem, der mir von vornherein sagt, welche Rechte ich habe? Oder bei dem, der's verschweigt?


Tja, der normale Menschenverstand würde einem raten bei demjenigen zu Kaufen bei dem er seine Rechte kennt. Aber in der Realität ( besonders auf Internetauktionshaus [Name geändert] ) sieht es leider ganz anders aus. Das Publikum auf Internetauktionshaus [Name geändert] wird - so meine Erfahrung - je mehr §§ und Informationen auf der einen Artikelseite stehen desto weniger etwas kaufen.

Das Problem der Wettbewerbswidrigkeit ist aber folgendes: Mit der Widerrufserklärung bekommt man immer unweigerlich Kunden die einen Artikel bestellen um Ihn anzuschauen und danach sagen "gefällt mir nicht, schicke ich wieder zurück". Diese Kunden hat der Konkurrent gar nicht! Kunden die nicht schon vor dem Kauf wissen, dass Sie die Ware bei nichtgefallen zurückgeben können, haben gar nicht vor den Artikel wieder zurück zu schicken! Daraus folgt, der Konkurrent hat weniger Rückläufer und somit weniger Ausgaben. Und daraus folgt, der Kokurrent hat einen klarer Wettbewerbsvorteil durch verschweigen dieser Widerrufsbelehrung!

Ist mir klar, dass es im ersten Moment so erscheint ich möchte den Konkurrenten abzocken und eine Menge Geld zu kassieren. Es geht mir ja auch wirklich darum Ihm einen Denkzettel zu verpassen - allerdings sehe ich dies als legitimes Mittel an.Aber mal ehrlich, Ich bin gewiss nicht auf die 150 € angewiesen die so eine Abmahnung an einen (!) Konkurrenten im besten Fall ergeben kann.

Internetauktionshaus [Name geändert] ist ein ertragreiches Geschäft in manchen Sparten und damit dies so bleibt, muss man einfach gewisse Regeln vereinbaren. Jeder kann hier Mitmachen wenn er sich an die Regeln hält.

Mit freundlichen Grüßen
Cardmaxx
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Servicer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1255

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Cardmaxx hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wenn ich als Kunde irgendwo was kaufen will - wo kaufe ich denn eher? Bei dem, der mir von vornherein sagt, welche Rechte ich habe? Oder bei dem, der's verschweigt?


Tja, der normale Menschenverstand würde einem raten bei demjenigen zu Kaufen bei dem er seine Rechte kennt. Aber in der Realität ( besonders auf Internetauktionshaus [Name geändert] ) sieht es leider ganz anders aus. Das Publikum auf Internetauktionshaus [Name geändert] wird - so meine Erfahrung - je mehr §§ und Informationen auf der einen Artikelseite stehen desto weniger etwas kaufen.

Das Problem der Wettbewerbswidrigkeit ist aber folgendes: Mit der Widerrufserklärung bekommt man immer unweigerlich Kunden die einen Artikel bestellen um Ihn anzuschauen und danach sagen "gefällt mir nicht, schicke ich wieder zurück". Diese Kunden hat der Konkurrent gar nicht! Kunden die nicht schon vor dem Kauf wissen, dass Sie die Ware bei nichtgefallen zurückgeben können, haben gar nicht vor den Artikel wieder zurück zu schicken! Daraus folgt, der Konkurrent hat weniger Rückläufer und somit weniger Ausgaben. Und daraus folgt, der Kokurrent hat einen klarer Wettbewerbsvorteil durch verschweigen dieser Widerrufsbelehrung!

Ist mir klar, dass es im ersten Moment so erscheint ich möchte den Konkurrenten abzocken und eine Menge Geld zu kassieren. Es geht mir ja auch wirklich darum Ihm einen Denkzettel zu verpassen - allerdings sehe ich dies als legitimes Mittel an.Aber mal ehrlich, Ich bin gewiss nicht auf die 150 € angewiesen die so eine Abmahnung an einen (!) Konkurrenten im besten Fall ergeben kann.

Internetauktionshaus [Name geändert] ist ein ertragreiches Geschäft in manchen Sparten und damit dies so bleibt, muss man einfach gewisse Regeln vereinbaren. Jeder kann hier Mitmachen wenn er sich an die Regeln hält.

Mit freundlichen Grüßen
Cardmaxx


wenn sie möchten, können sie mir gerne eine pn schicken. dann kann ich ihnen vielleicht ein paar nützliche infos geben.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich ist eine fehlende Widerrufsbelehrung ein Wettbewerbsverstoss, dies ist auch obergerichtlich entschieden. Streit besteht nur über die Frage, wie "gut" eine Widerrufsbelehrung versteckt sein darf, hier dürfte sich die Auffassung des OLG Hamm durchsetzen. Links zu zwei wesentlichen Urteilen, wobei das erste "das Standardurteil" zur Wettbewerbswidrigkeit fehlender bzw. versteckter Widerrufsbelehrungen ist:

Urteil OLG Hamm v. 14.04.2005 (4 U 2/05): http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe/olgs/hamm/j2005/4_U_2_05urteil20050414.html

Urteil LG Traunstein v. 18.05.2005 (1 HK 0 5016/04): http://www.aufrecht.de/4420.html

Mit freundlichen Grüßen

kind33
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