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Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.01.06, 13:09 Titel: Trickdiebstahl oder Raub?
Moin,
ich war im Juni 2005 in Madrid und dort wurde ich auf offener Strasse belästigt, mit einem stoffartigen Ding unentwegt mit kreisendem Bewegungen auf mein Kopf geschlagen, es waren 6 Männer. Zunächst habe ich versucht, aus der Schocksituation herauszukommen, was mir nach ca. 3 Minuten gelang, ich lief in mein nicht weit entferntes Hotel, packte meine Tasche aus und musste feststellen, dass meine Digitalkamera weg war. Dann der übliche Stress mit der Polizei - Anzeige, Anrufen, Hingehen etc.
Die Spanier erzählten mir, dass dies inzwischen eine weit verbreitete Masche von bestimmten Banden ist.
In Deutschland zurück reichte ich den Schaden bei meiner Hausratversicherung ein, die weigert sich bis heute diesen zu ersetzen, mit der Begründung, zuerst die körperliche Belästigung und Schlagen auf den Kopf sei keine Gewalt gewesen und jetzt nach Bestätigung des Polizeiprotokolls ist es plötzlich ein Trickdiebstahl, für den kein Versicherungsschutz besteht.
Jetzt frage ich mich, ist das berechtigt, wenn ja, welche Versicherungen übernehmen überhaupt solche Schadensfälle?
Ich finde das Rumgeeiere der Versicherung eine Frechheit und wie kann ich jetzt diese kündigen, da ich nicht einsehe, bei dieser Behandlung noch für die zu zahlen?
das ist tatsächlich so. Raub im Sinne der Hausratversicherungsbedingungen liegt vor, wenn Gewalt angewendet oder angedroht wird, um versicherte Sachen wegzunehmen. (in den neueren Bedingungen steht sogar ausdrücklich drin: "Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes weggenommen werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl)".
Sowas wäre möglicherweise bei einer Reisegepäckversicherung mitversichert. Einer der wenigen Fälle, bei der sich eine Reisegepäckversicherung rentiert hätte.
Deinen Hausratversicherungsvertrag kannst du zum Ablauf kündigen (schriftlich mit Drei-Monats-Frist). Ein außerordentliches Kündigungsrecht im Schadenfall besteht hier nicht, weil ja auch kein Versicherungsfall eingetreten ist. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Verfasst am: 10.01.06, 14:34 Titel: Re: Trickdiebstahl oder Raub?
shaveskin hat folgendes geschrieben::
Ja, aber es wurde doch eindeutig Gewalt angewendet, wer gibt schon freiwillig seine Kamera aus der Tasche?
das is möglicherweise einer der Grenzfälle zwischen (nicht versichertem) Taschendiebstahl und versichertem Raub (mit Gewaltanwendung).
Freiwillig lässt sich sicher keiner die Kamera klauen. Aber Taschendiebstahl ist auch nicht freiwillig (aus Sicht des Bestohlenen) und trotzdem in der Hausratvers. nicht versichert.
Zum Raub gehört die Gewaltanwendung oder Bedrohung mit Waffen. Und ob das hier vorliegt? Ein ärztliches Attest, auf dem Verletzungen durch Gewalteinwirkung bescheinigt sind, wäre hier hilfreich. Man kann sich sicherlich drüber streiten, was "Gewaltanwendung" bedeutet. Ich hab jetzt grad keine Unterlagen greifbar; ich schau demnächst mal nach, ob ich was vernünftiges finden kann. _________________ Grüße, Mogli
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Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.01.06, 14:57 Titel: Trickdiebstahl oder Raub?
Hallo,
vielen Dank.
Das Problem ist, dass die Versicherung zuerst das Schlagen auf den Kopf nicht als Gewalt anerkennen wollte, als aber dann das Polizeiprotokoll vorlag, schwenkte die um und machte jetzt einen Trickdiebstahl daraus.
Natürlich hatte ich keine körperlichen Verletzungen nach dem Schlagen, aber Gewaltanwendung bleibt es trotzdem.
Ebenso wie es gerade passt, so dass man nicht zahlen muss.
so wie der hergang hier geschildert wird, ist der fall tatsächlich nicht versichert.
es ist in jedem fall ein einfacher diebstahl, im zweifel auch ein trickdiebstahl (der unterschied ist hier eher gering, nur, das man beim trickdiebstahl noch zusätzlich durch einen "trick" abgelenkt wird...)
in den bedingungen heißt es sinngemäß:
"raub liegt vor, wenn gegen den versicherungsnehmer gewalt angewendet wird, um dessen widerstand gegen die wegnahme versicherter sachen auszuschalten"
mit "auf dem kopf schlagen" liegt dann vielleicht eine gewaltanwewndung vor, nicht aber um sie "bewustlos" zu schlagen oder ihren widerstand auszuschalten, sondern um sie abzulenken ("trick" zur ablenkung -> trickdiebstahl...) _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
so, hab mal nachgelesen und unsre Sach-Schädlinge gefragt.
Die Sache ist wohl grundsätzlich nicht versichert, weil keine Gewaltanwendung feststellbar ist. Es muss hierbei nicht unbedings so weit gehen, wie talla schreibt ("bewusstlos schlagen"). Wenn z.B. dem VN eine Tasche, die er festhält, mit Gewalt und Kraftanstrengung aus der Hand gerissen wird, ist der Tatbestand des versicherten Raubes schon erfüllt (Beweisfragen lassen wir mal außen vor).
Man kann natürlich versuchen, die Geschichte gerichtlich klären zu lassen. Wenn der Vorfall so beweisbar ist ("6 Männer, mit einem "stoffartigen Ding (??)" auf den Kopf geschlagen"), könnte sein, dass der Amtsrichter der gleichen Meinung ist wie der Bestohlene. Das wissen wir aber erst bei der Urteilsverkündung. _________________ Grüße, Mogli
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Zuletzt bearbeitet von Mogli am 11.01.06, 10:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.01.06, 10:51 Titel: Trickdiebstahl oder Raub?
Nun gut, ich sehe schon, dass das wohl gelaufen ist.
Das aber die diesbezügliche Rechtssprechung oder die Versicherungsbedingungen sehr fragwürdig sind, steht für mich ausser Frage.
Vielleicht sollte man den Opfern jetzt raten, anstelle sich in Sicherheit zu bringen, die Täter aufzufordern, das Opfer unbedingt noch vor dem Raub bewusstlos zu schlagen.
Aber ich bin mir sicher, dass selbst da die Versicherung Gründe findet, nicht zu zahlen.
Absurder geht es wirklich nicht mehr!
ein versicherungsvertrag deckt gewisse (kalkulierbare) risiken ab. diese risiken sind in den bedingungen auch sehr deutlich beschrieben (ich nehm da mal die PHV aus, denn die stützt sich in erster linie auf das BGB und die herrschende rechtsprechung, und das kann man natürlich nicht vollständig in die bedingungen aufnehmen. dann würde man ein mehrere tausend seiten langes buch als vertragswerk zugeschickt bekommen )
wollte man solche fälle von einfachen-diebstahl oder auch trickdiebstahl in vollem umfang mitversichern (sowie diverse andere "problemzonen" der hausratversicherung...) wäre dies evtl. sogar machbar, nur dann eben für ein vielfaches des beitrages, der jetzt verlangt wird. die versicherung zahlt die schäden letztendlich ja nicht aus eigener tasche, sondern von dem geld, das mit den beitragen eingenommen wird.
mal abgesehen von der beweisbarkeit. wenn man sich versicherungsbedingungen in den sachversicherung ansieht, wird man irgendwann feststellen, dass im großen und ganzen nur solche fälle versichert sind, die auch beweisbar (sichtbar und nachvollziehbar) sind (einbruch-diebstahl: einbruchspuren, brand: schäden durch feuer, leitungswasser: wasserschäden, etc.). da ist der raub schon fast die ausnahme, da bei einem raub nicht zwangsläufig auch sichtbare verletzungen zurückbleiben...und trotzdem regelmässig erstattet werden (dazu unten noch ein satz...wie es mogli schon gesagt hat). natürlich mag es ein beweisproblem geben, aber in der praxis zeigt sich das eine vielzahl dieser fälle erstattet werden, wenn sie zumindest glaubhaft geschildert werden und gleichlautend unverzüglich bei der polizei angezeigt wurden.
und nach alledem finde ich solche stammtischparolen ("die finden immer gründe um sich vor der zahlung zu drücken") immer etwas unangebracht...natürlich ist es für den betroffenen ganz einfach "blöd", ändert aber nichts an den tatsachen.
@mogli: das mit dem "bewusstlos schlagen" war nur hier auf den fall bezogen. richtig ist, dass es auch als raub gilt, wenn man seine tasche festhält und einem diese mit gewalt entrissen wird. es gilt auch als raub, "wenn dem versicherungsnehmer sachen weggenommen werde, weil sein körperlicher zustand infolge eines unfalles oder einer nicht verschuldeten sonstigen ursache beeinträchtigt und dadurch seine widerstandskraft ausgeschaltet ist" (z.b. ohnmacht, anfälle, unfälle...) _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.01.06, 12:04 Titel: Trickdiebstahl oder Raub?
Das Anwenden von Stammtischparolen weise ich zurück.
Ich habe den Fall so geschildert, wie er stattgefunden hat.
Es ist doch merkwürdig, dass die Versicherung erst Gewalt nicht anerkennt, als diese aber nachgewiesen wurde, sie plötzlich behauptet, dies sei ein Trickdiebstahl gewesen.
Meines Erachtens bleiben hier völlig menschliche Instinkte unberücksichtigt, nämlich der totale Selbstschutz des Angegriffenen und sein absolutes Bedürfnis, den körperlichen Schaden so gering wie möglich zuhalten und sich in Sicherheit zu bringen.
Das ich dies getan habe, wird mir jetzt zum Vorwurf gemacht und deshalb nicht als Raub bezeichnet.
Wenn sie aber massiv und unentwegt auf dem Kopf geschlagen werden, so dass sie nichts mehr wahrnehmen und im Grunde nur damit beschäftigt sind, dies abzuwehren bzw. sich davon zu lösen, von 6 Leuten umstellt sind, was hätte ich eigentlich tun sollen? Ich erkenne hier keinerlei Logik, zumal ich bis zum Öffnen meiner Tasche auch nur von einem körperlichen Angriff ausgegangen bin.
Oder wollen sie mir weismachen, wenn jemand angegriffen wird, dass er sofort rational nach den Versicherungsbedingungen handelt und an Ort und Stelle überprüft, welcher Schaden noch entstanden ist?
Im übrigen habe ich sofort mit Unterstützung des Hotelpersonals die Polizei informiert, da es mit der erhebliche Sprachprobleme gegeben hat!
wie oben schon gesagt: es ist kein eindeutiger Fall, "Grenzfall"; die Sache kann vorm Amtsgericht geklärt werden. _________________ Grüße, Mogli
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es geht am ende auch nicht um logik, sondern um einen abgegrenzten versicherungschutz.
ist bei sengschäden ähnlich...
aus meiner sicht ist dieser fall -zumindest so wie er hier geschildert wurde- nicht unbedingt ein grenzfall, aber der weg vors gericht bleibt ja unbenommen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 20.06.2005 Beiträge: 16 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 11.01.06, 13:32 Titel: Trickdiebstahl oder Raub?
Na ok, danke trotzdem für die Hinweise und Hilfe!
Wenn ich klagen will, müsste ich diese beim Amtsgericht einreichen und die Entscheidung der Versicherung anfechten, oder?
wenn es nur um eine digitalkamera (bei der der wert vermutlich nicht allzuhoch ist, wird ja kein großschaden sein) würde ich persönlich nochmal an die versicherung schreiben, das ganze nochmal sachlich schildern und um eine nochmalige wohlwollende prüfung bitten. unter umständen findet man ja auf dem kulanzweg zueinander.
ansonsten einen anwalt beauftragen, der wird den vorgang sicherlich auch nochmal prüfen und dann ggf. klage einreichen, wenn er denn der meinung ist, man hat aussicht auf erfolg (manche anwälte machen das zwar auch ohne aussicht auf erfolg, aber das ist dann wieder was anderes...)
sie können natürlich auch selbst beim amtsgericht klage einreichen. hierzu kann man sich auch ein wenig beim gericht direkt beraten lassen, wie das im einzelnen funktioniert. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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