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Verfasst am: 11.01.06, 13:33 Titel: Versicherung bei "außerschulischem" Schülerpraktik
Hallo!
Fast alle Schulen bieten den Schülern irgendwann zwischen der 9. und 11. Klasse die Möglichkeit, für 1 bis 3 Wochen in einem Betrieb ein Praktikum zu absolvieren. Da dies dann als Schulveranstaltung gilt, ist der Schüler über die gesetzliche Unfallkasse versichert. Eine Haftpflicht muss - soweit ich weiß - separat abgeschlossen werden, was die Schulen in der Regel aber wohl tun.
Was muss nun aber - unter der Voraussetzung des geringstmöglichen Risikos für das Unternehmen (falls man das so formulieren kann) - beachtet werden, wenn ein Schüler ein freiwilliges Praktikum in den Ferien (unabhängig von der Schule) absolvieren möchte? Genügt es, wenn der Schüler bzw. dessen Eltern einen Nachweis über eine private Unfall- und Haftplichtversicherung erbringt? Oder gilt - vor allem bei letzteren - dass im Falle eines Schadens oder Unfalls auf den Betrieb im Vergleich zu den regulären Schulpraktika höhere Kosten/Aufwendungen/Probleme zukämen?
Es geht hier also vor allem um die Frage der Unterscheidung zwischen schulischem und freiwilligen Praktikum. Kann ein Betrieb beide Arten von Praktika gewären, ohne bei einem von beiden ein "größeres Risiko" tragen zu müssen? Beinhaltet eine von der Schule abgeschlossene Unfall bzw. Haftflichtversicherung im Allgemeinen die gleichen Leistungen wie die private Versicherung???
Falls jemand darüber Bescheid weiß, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar!
Wenn Schüler ein freiwilliges Praktikum absolvieren ("Schnupperlehre"), dann sind sie in der Regel automatisch über den Praktikumsbetrieb gesetzlich unfallversichert.
Ob das der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden ist und ggf. geringfügige Beiträge gezahlt werden müssen, ist am besten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu erfragen.
Ich weiß dies nicht zu 100%, bin aber der Meinung, dass dies keine zusätzlichen Beiträge mit sich bringt.
Unterschied zwischen schulischem und freiwilligen Praktikum ist, dass beim schulischen P. der Praktikant über die Unfallkasse der Schule unfallversichert ist und bei freiwilligem P. über die des Betriebes.
Eine private Unfallversicherung würde den Praktikanten zusätzlich absichern, da die Versicherungspflicht über die Berufsgenossenschaft nicht ausgeschlossen werden kann. Dem Unternehmer/Praktikumsbetrieb bringt dies nichts.
Die gesetzliche Unfallversicherung (für Schüler) zahlt in der Regel die Heilbehandlung incl. Fahrkosten zu den Ärzten, entschädigt bleibende Gesundheitsschäden.
Die private Unfallversicherung leistet in der Regel nicht die Heilbehandlung selbst, kann je nach Vertragsabschluss Krankenhaustagegelder zahlen, entschädigt bleibende Gesundheitsschäden, allerdings nach anderen Vorgaben wie die gesetzliche.
Je nach Wahl des privaten Abschlusses kann diese Entschädigung höher oder geringer ausfallen als die aus der gesetzlichen.
Ich betone ausdrücklich, dass meine Antwort bestimmt nicht vollständig ist.
Gruß
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
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