Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Versicherung bei "außerschulischem" Schülerpraktik
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Versicherung bei "außerschulischem" Schülerpraktik

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Lierin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 13:33    Titel: Versicherung bei "außerschulischem" Schülerpraktik Antworten mit Zitat

Hallo!

Fast alle Schulen bieten den Schülern irgendwann zwischen der 9. und 11. Klasse die Möglichkeit, für 1 bis 3 Wochen in einem Betrieb ein Praktikum zu absolvieren. Da dies dann als Schulveranstaltung gilt, ist der Schüler über die gesetzliche Unfallkasse versichert. Eine Haftpflicht muss - soweit ich weiß - separat abgeschlossen werden, was die Schulen in der Regel aber wohl tun.

Was muss nun aber - unter der Voraussetzung des geringstmöglichen Risikos für das Unternehmen (falls man das so formulieren kann) - beachtet werden, wenn ein Schüler ein freiwilliges Praktikum in den Ferien (unabhängig von der Schule) absolvieren möchte? Genügt es, wenn der Schüler bzw. dessen Eltern einen Nachweis über eine private Unfall- und Haftplichtversicherung erbringt? Oder gilt - vor allem bei letzteren - dass im Falle eines Schadens oder Unfalls auf den Betrieb im Vergleich zu den regulären Schulpraktika höhere Kosten/Aufwendungen/Probleme zukämen?

Es geht hier also vor allem um die Frage der Unterscheidung zwischen schulischem und freiwilligen Praktikum. Kann ein Betrieb beide Arten von Praktika gewären, ohne bei einem von beiden ein "größeres Risiko" tragen zu müssen? Beinhaltet eine von der Schule abgeschlossene Unfall bzw. Haftflichtversicherung im Allgemeinen die gleichen Leistungen wie die private Versicherung???

Falls jemand darüber Bescheid weiß, wäre ich für eine Antwort sehr dankbar!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Astrid69
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 608
Wohnort: Magdeburg

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 14:15    Titel: Praktikum Antworten mit Zitat

Hallo!

Wenn Schüler ein freiwilliges Praktikum absolvieren ("Schnupperlehre"), dann sind sie in der Regel automatisch über den Praktikumsbetrieb gesetzlich unfallversichert.
Ob das der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden ist und ggf. geringfügige Beiträge gezahlt werden müssen, ist am besten bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu erfragen.
Ich weiß dies nicht zu 100%, bin aber der Meinung, dass dies keine zusätzlichen Beiträge mit sich bringt.

Unterschied zwischen schulischem und freiwilligen Praktikum ist, dass beim schulischen P. der Praktikant über die Unfallkasse der Schule unfallversichert ist und bei freiwilligem P. über die des Betriebes.

Eine private Unfallversicherung würde den Praktikanten zusätzlich absichern, da die Versicherungspflicht über die Berufsgenossenschaft nicht ausgeschlossen werden kann. Dem Unternehmer/Praktikumsbetrieb bringt dies nichts.

Die gesetzliche Unfallversicherung (für Schüler) zahlt in der Regel die Heilbehandlung incl. Fahrkosten zu den Ärzten, entschädigt bleibende Gesundheitsschäden.
Die private Unfallversicherung leistet in der Regel nicht die Heilbehandlung selbst, kann je nach Vertragsabschluss Krankenhaustagegelder zahlen, entschädigt bleibende Gesundheitsschäden, allerdings nach anderen Vorgaben wie die gesetzliche.
Je nach Wahl des privaten Abschlusses kann diese Entschädigung höher oder geringer ausfallen als die aus der gesetzlichen.

Ich betone ausdrücklich, dass meine Antwort bestimmt nicht vollständig ist.

Gruß
Astrid
_________________
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lierin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.01.06, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Astrid,

vielen Dank für Deine Antwort! Auch wenn unvollständig, hat sie mir auf jeden Fall etwas weitergeholfen.

Viele Grüße
Lierin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.