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Ein Mieter hat vom Mieterverein Rechtschutz bekommen und geht mit den Unterlagen zu einem Fachanwalt. Obwohl der Mieterverein Rechtsschutz übernommen hat, hat der Fachanwalt für sich eine Vollmacht verlangt und der Mieter hat die Vollmacht unterschrieben. Muss das sein?
Ein Mieter hat vom Mieterverein Rechtschutz bekommen und geht mit den Unterlagen zu einem Fachanwalt. Obwohl der Mieterverein Rechtsschutz übernommen hat, hat der Fachanwalt für sich eine Vollmacht verlangt und der Mieter hat die Vollmacht unterschrieben. Muss das sein?
Sie sprechen zwei völlig unterschiedliche Dinge an.
Mit der Vollmacht wird der Anwalt ermächtigt, im Namen des Mieters Dritten gegenüber tätig zu werden. Diese Vollmacht ist gegenüber dem Dritten, demgegenüber die Vertretung des Mieters erfolgt, nachzuweisen.
"Rechtsschutz übernehmen" bedeutet lediglich, daß die Rechtsschutzversicherung bzw. hier der Mieterverein, den Versicherungsnehmer bzw. hier das Mitglied, von Honoraransprüchen des Anwaltes freistellt. _________________ Karma statt Punkte!
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