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Verfasst am: 08.01.06, 20:33 Titel: Privat BU Auskunft bei Eintreten der BU bei der Krankenkasse
Hallo liebes Forum,
wie viele Jahre zurück darf eine private Berufsunfähigkeitsversicherung bei Eintreten eines Krankheitsfalles bei den Krankenkassen nach Vorerkrankungen fragen?
Generell weiß ich, dass bei Abschluss die letzten 10 Jahre erfragt werden, aber darf sie das auch noch nach Eintreten der Krankheit?? Und wird dann auch der Tag des Abschlusses als Ausgangsdatum genommen und nicht der Tag, an dem die BU eingereicht wurde?
Eine weitere Frage ist, MUSS die Krankenkasse alle Daten weitergeben? Welche Rechtsgrundlage gibt es hierfür?
Die Krankenkasse kann nur für die letzten 10 Jahre die Arbeitsunfähigkeitszeiten, nach Einwilligung des Versicherten, weitergeben, da Arbeitsunfähigkeitszeiten nach 10 Jahren gelöscht werden müssen. (§ 304 SGB V)
Wenn sie einen Leistungsantrag stellen, müssen Sie zwangsläufig eine Schweigepflichtsentbindung unterschrieben die das alles beinhaltet. Das ist grundlegend bei einem Leistungsantrag das erste, vorher passiert seitens der Versicherung sonst gar nichts.
Und natürlich wird der Zeitraum vor der Antragstellung so weit zurück wie eben möglich intensiv geprüft. Das Allererste was eine Gesellschaft macht, ist zu prüfen ob womöglich eine vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung vorliegt. Findet die Gesellschaft nämlich eine verschwiegene Vorerkrankung (z. b. nicht angegebene einmalige Rückenbeschwerden) kann sie den Vertrag anfechten.
Tut sie das, findet in aller Regel die Prüfung ob nun BU oder nicht schon gar nicht mehr statt da der Vertrag dann gekündigt wird. Diese Diagnose muss übrigens mit ihrer BU Ursache nichts zu tun haben.
Die Rechtsgrundlage nach der sie fragen, haben sie dann durch Unterschreiben der Schweigepflichtsentbindung selbst geschaffen. Aber wie gesagt, daran kommen sie nicht vorbei.
Was Krankenkassen angeht gibt es keine allgemeingültige Auskunft, denn es gibt Krankenkassen deren Archiv bis in die Steinzeit zurückreicht. Aber hier reicht ein Anruf bei der entsprechenden Krankenkasse und sie wissen das, einfach fragen.
Ab 1983 etwa begann das EDV Zeitalter, aus der Zeit davor haben diese Krankenkassen ein Mikrofilmarchiv. Das betrifft Arbeitsunfähigkeitszeiten und Diagnosen, mehr nicht.
Mit einer psychischen Erkrankung z. B. nimmt einen keine BU Versicherung. Dazu reicht es aus wenn man einmal nur zur Stressbewältigung einen Psychiater aufgesucht hat.
Die Anfechtung bei Inkenntnis dieses Umstandes beim Leistungsantrag wenn er bei Vertragsabschluss nicht angegeben wurde wird dann einfach begründet mit der Ausführung dass bei Kenntnis dieses Umstandes der Vertrag nicht zustandegekommen wäre.
Diese Vorgehensweise ist allerdings immer möglich, denn finden lässt sich da bei jedem etwas. Es passiert allerdings auch nicht gerade selten.
Gruss - fagus
Zuletzt bearbeitet von fagus am 09.01.06, 16:03, insgesamt 2-mal bearbeitet
@ fagus
Wie ich schon schrieb, müssen die Krankenkassen die Arbeitsunfähigkeiten nach 10 Jahren löschen. Daher wird wohl keine Krankenkasse, die die Daten nicht nach 10 Jahren gelöscht hat, die Daten weitergeben, da sie sie ja eigentlich gar nicht mehr haben dürfte.
Die Aussage, die Krankenkassen MÜSSEN nach 10 Jahren löschen hilft nur was die Praxis angeht nicht wirklich weiter. Wir leben in keiner idealen Welt.
Wenn dem tatsächlich so wäre, wären ja nirgendwo mehr ältere Daten da. Dem ist aber teilweise so.
Der Verweis auf § 304 SGB V ist ja ganz nett, bloss habe ich dessen Umsetzung bei Recherchen zu eigenen Dokumenten in der Realität nicht bestätigt gefunden. Was also im Einzelfall damit passiert, ist nicht vorhersehbar. Bleibt auch noch zu bemerken, dass für die eigene Beweisführung ein Vorhandensein älterer Daten sogar sehr wichtig sein kann.
meine krankenkasse hat nämlich auch ein dokument erstellt, was bis zu 14 jahre zurückgeht. allerdings haben die mir die dokumente gesendet mit dem vermerk, dass ich diese an den leistungsprüfer senden soll, sofern ich mit den angegebenen daten einverstanden bin. ich habe bislang noch nicht versucht, die angegebenen daten mit dem verweis auf §304 SGB löschen zu lassen.
Dieser Bitte um Löschung würde man meiner Meinung nach sicher nachkommen. Das sage ich jetzt allerdings auch nur aus der eigenen Erfahrung heraus.
Sie persönlich sollten aber wie bereits erwähnt diese Unterlagen in Kopie auf jeden Fall noch in Besitz haben. Man kann nie vorhersagen, ob diese Daten in irgend einem Zusammenhang noch benötigt werden. Und das existentiell.
habe heute mit der krankenkasse gesprochen. die haben gesagt, sie müssen alle daten angeben, die sie nun mal in ihrem computer gespeichert haben. alles andere wäre versicherungsbetrug. und das kann ich nun auch nicht verantworten.
ich frage mich nur, ob es geht, wenn ich meiner privaten versicherung sage, dass ich denen nur die daten bis vor 10 jahren von meiner krankenversicherung übermittle, weil die ja im prinzip auch nur verpflichtet sind, diese aufzubewahren.
Fagus schrieb: Die Anfechtung bei Inkenntnis dieses Umstandes beim Leistungsantrag wenn er bei Vertragsabschluss nicht angegeben wurde wird dann einfach begründet mit der Ausführung dass bei Kenntnis dieses Umstandes der Vertrag nicht zustandegekommen wäre.
Diese Vorgehensweise ist allerdings immer möglich, denn finden lässt sich da bei jedem etwas. Es passiert allerdings auch nicht gerade selten.
In dem Vertrag einer BU steht folgendes: (3) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir binnen fünf Jahren seit Vertragsabschluß vom Vertrag zurücktreten. ... usw. D.h. nach Ablauf von 5 Jahren wird auf Leistungsverweigerung wegen der vorvertraglichen Anzeigepflicht verzichtet. Aber: (4) Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. Wie immer Versicherungen werben mit (3) und wenden im Versicherungsfall (4) an.
Versicherungen haben doch ihren schlechten Ruf zu Recht!! Oder ?!
habe heute mit der krankenkasse gesprochen. die haben gesagt, sie müssen alle daten angeben, die sie nun mal in ihrem computer gespeichert haben. alles andere wäre versicherungsbetrug. und das kann ich nun auch nicht verantworten.
ich frage mich nur, ob es geht, wenn ich meiner privaten versicherung sage, dass ich denen nur die daten bis vor 10 jahren von meiner krankenversicherung übermittle, weil die ja im prinzip auch nur verpflichtet sind, diese aufzubewahren.
was meinst du dazu?
Dass die Krankenkasse die Unterlagen nicht auf 10 Jahre reduzieren kann und wird wenn diese angefordert werden, ist klar. Dass das als Versicherungsbetrug betrachtet werden kann, wenn da ´relevante Daten´ gelöscht wurden, auch klar. Bin ich auch mit einverstanden. Aber schon aus diesem Grund ist es wichtig, nach einer Löschung die Unterlagen selbst noch zu besitzen.um solche Behauptungen die ja auch aus der Luft gegriffen sein können z. b. widerlegen zu können.
So hatte ich das auch ganz sicher nicht gemeint. Der Hinweis auf mögliche Löschung war nur allgemein. Zwingen lässt sich dazu sowieso niemand, genauso wenig wie man sagen könnte, Augen zu, nach § 304 SGB V dürften diese Daten ja gar nicht da sein und demzufolge sind sie zu ignorieren.
@mutti
Aber auch im BGB gibt es Paragraphen, deren ´klare Aussage´ dann in Punkt 2 oder 3 ins Gegenteil verkehrt wird und dadurch haufenweise Probleme die man dann ´im Einzelfall klären kann´.
Und was Versicherungen angeht, erkläre ich mich für befangen, da nach 7 Jahren vor Gericht und einem gewonnenen Verfahren die Verarsche im 8. Jahr noch immer anhält.
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