Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Ein nicht eingetragener Verein ist nicht rechtsfähig und keine juristische Person. Die Mitglieder dieses Vereins gelten als GbR, somit haften alle Mitglieder persönlich und unbeschränkt.
Zwei nicht eingetragene Vereine können eine GbR bilden. Diese GbR besteht dann aus allen Mitgliedern beider Vereine. Darin haften alle Mitglieder persönlich und unbeschränkt mit ihrem privaten Vermögen.
Vorsicht bei dem Betrieb eines Handelsgewerbes: Dann wird die GbR automatisch zur OHG und muss zum Handelsregister angemeldet werden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.