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Prozeßkostenhilfe Ablauf...?

 
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 01:47    Titel: Prozeßkostenhilfe Ablauf...? Antworten mit Zitat

Wie läuft die Prozeßkostenhilfe bei einer Klage ab? Nehmen wir an ich möchte Klage einreichen und dabei den PKH Antrag stellen. Stimmt dieser Verlauf:

1. Klage wird mit PKH Antrag eingereicht
2. Klage und PKH Antrag werden dem Richter vorgelegt
3. Klage wird der Gegenseite VOR bewilligung der PKH zugestellt und um Stellungnahme aufgefordert
4. Gegenseite gibt Stellungnahme ab
5. Richter entscheidet daraufhin über die PKH und erwartet von der Gegenseite nun den Widerspruch

Oder entscheidet der Richter ohne Stellungnahme der Gegenseite bereits über den PKH Antrag und die Klage wird sofort zugestellt inkl. bewillingung der PKH?

Wie lange dauert es bis die Gegenseite zur Stellungnahme aufgefordert wird?
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marc10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 73

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Noch eine weitere Frage:

Nehmen wir an die PKH wird vom Richter abgelehnt nachdem die Gegenseite Stellungnahme bezogen hat. Muß man in diesem Fall auch die Anwaltskosten der Gegenseite für diese Stellungnahme zahlen?
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

marc10 hat folgendes geschrieben::
Noch eine weitere Frage:

Nehmen wir an die PKH wird vom Richter abgelehnt nachdem die Gegenseite Stellungnahme bezogen hat. Muß man in diesem Fall auch die Anwaltskosten der Gegenseite für diese Stellungnahme zahlen?

Nein.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 10:48    Titel: Re: Prozeßkostenhilfe Ablauf...? Antworten mit Zitat

marc10 hat folgendes geschrieben::
Stimmt dieser Verlauf:

1. Klage wird mit PKH Antrag eingereicht
2. Klage und PKH Antrag werden dem Richter vorgelegt
3. Klage wird der Gegenseite VOR bewilligung der PKH zugestellt und um Stellungnahme aufgefordert
4. Gegenseite gibt Stellungnahme ab
5. Richter entscheidet daraufhin über die PKH


Ja.
Der Gegner kann gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel einlegen.

Zitat:
Wie lange dauert es bis die Gegenseite zur Stellungnahme aufgefordert wird?


Dafür gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten. Hängt vom Geschäftslauf ab. Zwei bis drei Wochen sind sicher normal.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 11:18    Titel: Re: Prozeßkostenhilfe Ablauf...? Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
marc10 hat folgendes geschrieben::
Stimmt dieser Verlauf:
3. Klage wird der Gegenseite VOR bewilligung der PKH zugestellt und um Stellungnahme aufgefordert

Ja.

Ein ganz kleine Erbsenzähleranmerkung: Die Klage wird grds. vor PKH-Bewilligung nicht zugestellt, sondern nur formlos übersandt. Das kann für bestimmte Fragen bedeutsam sein. (Ich sehe aber ein, dass meine Vorredner den Begriff der Zustellung wohl eher untechnisch meinten.)
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 12.01.06, 11:21    Titel: Re: Prozeßkostenhilfe Ablauf...? Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
marc10 hat folgendes geschrieben::
Stimmt dieser Verlauf:
3. Klage wird der Gegenseite VOR bewilligung der PKH zugestellt und um Stellungnahme aufgefordert

Ja.

Ein ganz kleine Erbsenzähleranmerkung: Die Klage wird grds. vor PKH-Bewilligung nicht zugestellt, sondern nur formlos übersandt. Das kann für bestimmte Fragen bedeutsam sein. (Ich sehe aber ein, dass meine Vorredner den Begriff der Zustellung wohl eher untechnisch meinten.)



Wo Sie Recht haben, haben Sie Recht (oder so...). Und wo kämen wir denn hin, wenn niemand wüßte, wieviele Erbsen im Pott sind! Sehr glücklich
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