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Verfasst am: 10.01.06, 17:42 Titel: Höhe der Steuern bei Buchung eines Meilenflugs bindend?
Hallo!
Habe im Oktober online einen Meilenflug für 3 Personen nach Südamerika gebucht. Angezeigte Steuern und Gebühren beliefen sich auf insgesamt ca. 260 Euro. Durch einen internen Fehler der Fluggesellschaft konnte ich direkt die Tickets ausgestellt werden. Der Fehler kam zur Fehlerbearbeitungsstelle. Hier dauerte die Bearbeitung bis Dezember - Grund der Flug ist erst Mitte Februar und somit 'low priority' bei der Bearbeitung. Im Dezember wurden dann endlich die Tickets ausgestellt. Leider hatten sich bis dahin Steuern und Gebühren verändert (Stichwort Kerosinsteuer). Daher wurden jetzt nicht 260 Euro sondern stattliche 470 Euro abgebucht. Über den Vorgang wurde ich zu keinem Zeitpunkt informiert, stattdessen wunderte ich mich über die höhere Abbuchung bei Betrachtung meiner Kreditkartenabrechnung (und zwar die vorläufige, die im Internet ersichtlich ist). Hätte ich den Zugang der Kreditkartenabrechnung abgewartet, so wäre mir der Vorgang erst Ende Januar aufgefallen. Die Fluggesellschaft hat mir 2000 Meilen (immerhin ein Gegenwert von ca. 15 Euro) angeboten, oder aber die Rücknahme der Tickets. Den ersten Vorschlag empfinde ich als Hohn und der zweite Vorschlag ist ebenfalls nicht annehmbar, da ich im Rahmen der Reise weitere Leistungen gebucht habe, die sich drei Wochen vor Antritt der Reise nicht stornieren lassen.
Meine Frage: Kann die Fluggesellschaft so verfahren oder sind die bei Buchung angezeigten Steuern bindend? Übrigens stehen auch heute noch die 260 Euro als zu zahlender Betrag in meinem online-Konto bei der Fluggesellschaft. Kann die Fluggesellschaft kurz vor Antritt der Reise einen erhöhten Betrag abbuchen ohne mich darüber zu informieren?
Noch mal zur Klarstellung: Mir wurde telefonisch bestätigt, dass der Fehler bei ihnen lag, dass ich aber trotzdem den erhöhten Betrag zu zahlen habe. Alternativ könne ich ja die Tickets zurückgeben...
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 10.01.06, 21:48 Titel:
Wurde bei der Reservierung der Freitickets direkt eine Kreditkartennummer zur Bezahlung der Luftsicherheitsgebühren angegeben ?
Sie schreiben "angezeigte Steuern" - handelte es sich dabei um eine Online-Buchung oder wurde telefonisch bestellt ?
Bei der Buchung der Freitickets wurde ja auch ein Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und der Airline abgeschlossen - was sagen die AGB's dazu ?
Es wäre schön, wenn der Ablauf detailiert dargestellt werden könnte, da oftmals die Kleinigkeiten von Bedeutung sind.
Die Buchung erfolgte online. Bezahlt wurde mit Meilen und Kreditkarte (für die Flughafengebühren etc.)
Was die AGBs angeht, so ist dies etwas schwieriger. Ich habe mir diese damals nicht genau angesehen. Gerade habe ich noch einmal eine Testbuchung gemacht um mir die AGBs anzeigen zu lassen. Klicke ich auf AGBs, so erscheint
Carriage
english text in block 1
english text in block 2
english text in block 3
english text in block 4
english text in block 5
Da ich einen spanischen Wohnsitz habe, wird mir zwangsweise die spanische Webseiten angezeigt, die immer noch sehr viele Bucks haben... Was gilt in einem solchen Fall?
Ich werde morgen einen Freund mit deutschem Wohnsitz bitten mir die AGBs auszudrucken.
By the way, in meinem online-Account bei der Fluggesellschaft wird auch heute noch der alte, geringere Betrag von 264,33 Euro angezeigt...
Ticketpreis inkl. Steuern und Gebühren jeweils zum Zeitpunkt des Ausdrucks des Tickets!
--> Ticketbestellung z. B. im Oktober --> Preis- u. Tarifstand Steuern u. Gebühren Oktober
--> Der Beförderungsvertrag kommt mit Kauf, Erwerb und Austellung des Tickets, nicht mit einer Reservierung, sofern nicht vereinbart wird, dass sich Preis und Gebühren bis zum Ausstellungstermin nicht verändern dürfen.
Weiters:
"spanischer Wohnsitz"... und ... "Internet-Buchung" --> welchen Firmensitz lt.Internet hat denn die Internetbuchung?
Auf jeden Fall kommt hier dann nicht deutsches Konsumentenrecht zur Anwendung, sondern auf jeden Fall spanisches. Denn Konsumentenrecht richtet sich nicht nach Staatsbürgerschaft, sondern nach Wohnsitz bzw. Ort des Kaufes.
Fehler --> Fehlerbearbeitungsstelle --> Verzögerung: kann ich so aus der Ferne nicht beurteilen, ob hier die Fluglinie in der Pflicht wäre, Preis lt. Buchungstermin auszustellen. Hier spielen sicher auch die Bedingungen bzgl. Freimeilen eine Rolle.
Kersionsteuer ---> es gibt - noch - keine Kerosinsteuer, es gibt Kersionzuschläge aufgrund gestiegener Treibstoffpreise. Diese Zuschläge werden aber bereits seit Anfang/Mitte 2005 verrechnet, so dass diese Erhöhung sicherlich im Oktober angegebenen Preis inbegriffen war.
Es ist immer sehr schwierig, solche durchaus schief gegangenen Buchungsabläufe aus der Ferne zu berurteilen. Denn einer der springenden Punkte ist sicherlich der Zeitpunkt des Zustandekommens des Beförderungsvertrages und der zu diesem Zeitpunkt zugrunde liegenden Vereinbarungen.
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