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Anwaltskosten zu hoch

 
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frantekunter
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Anmeldungsdatum: 10.12.2005
Beiträge: 625

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 12:43    Titel: Anwaltskosten zu hoch Antworten mit Zitat

Hallo,
da ist noch solch ein Fall. Der Anwalt hat A einen Widerspruch aufgesetzt, Streitwert war 32.337,37 Euro. Jetzt soll A für diesen Widerspruch, wo er halt ( nur) das Schreiben aufgesetzt hat eine Rechnung von 986,00 Euro zahlen. Wie gesagt es war nur ein Brief den er verfasst und versandt hat und da mußte A noch Druck machen da er sich 3 Wochen nicht drum gekümmert hatte. Er hat A sogar noch einmal angerufen und hat Nachfragen gestellt, weil er nicht mal mehr mit dem was er sich notiert hatte zurecht kam. Er schreibt " Auf Grund des nicht unerheblichenZeit und Arbeitsaufwandes" was A´s Ansicht nicht der Tatsache entspricht, weil er sich halt A´s Meinung nach es bis auf den letzten Drücker nicht drum bemüht hat. Den Gesetzestext, der zur Begründung eingesetzt wurde hatte A ihm auch noch besorgt.
Was meint ihr, ist diese Forderung gerecht?

Nachtrag: Es wurde kein Honorar vereinbart oder sonstige Vereinbarungen getroffen.
Der Aufrtag war, den Widerspruch zu formulieren und abzusenden.
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zickenlatein
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

du weisst doch, dass gebühren sich nach dem streitwert berechnen
_________________
-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Eine 1,0-Gebühr aus dem Streitwert ist doch ok... ein "einfaches Schreiben" wirds ja nicht mehr gewesen sein, nachdem der Anwalt extra Gesetzestexte brauchte....
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