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Rechtsschutzversicherung und Anwälte

 
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Kapitalist
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Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 19:25    Titel: Rechtsschutzversicherung und Anwälte Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Personen eine Rechtsschutzversicherung haben und eine Kostendeckung für ein "erstes Beratungsgespräch" zusagen, und die Personen dieses Schreiben der Versicherung dem anwalt übergeben, darf der Anwalt dann den Personen eine Rechnung schreiben, und empfehlen sich wegen einer Gebührenerstattung an die Versicherung zu wenden?
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zickenlatein
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

was heisst darf..es kommt drauf an, was du mit dem anwalt im gespräch vereinbart hast...könntest dem anwalt zb schreiben, bitte wenden sie sich zwecks bezahlung der rechnung an meine versicherung xyz wie im persönlichen gespräch vereinbart..kopie des vs scheins beifügen...oder du schreibst halt selber an deine versicherung
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-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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Kapitalist
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Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

zickenlatein hat folgendes geschrieben::
was heisst darf..es kommt drauf an, was du mit dem anwalt im gespräch vereinbart hast...könntest dem anwalt zb schreiben, bitte wenden sie sich zwecks bezahlung der rechnung an meine versicherung xyz wie im persönlichen gespräch vereinbart..kopie des vs scheins beifügen...oder du schreibst halt selber an deine versicherung


ich kann dem Anwalt nichts schreiben, da es sich um ein theoretisches Gedankenspiel handelt.

Folgendermaßen habe ich mir das vorgestellt:

M hat ein Erbrechtsproblem, und erhält von der Versichung eine Deckungszusage für eine erstberatung. Diese legt M dem Anwalt vor und lässt sich beraten.

Dann schockt der Anwalt an M eine rechnung in der er nach § 13, Nr. 2102 VV RVG berechnet, und den Gegenstandswer als Grundlage nimmt.

Er empfiehlt dem M die Rechnung an die Versicherung weiterzuleiten, da diese evtl. aus Kulanz die Gebühren erstattet.


In einer vorherigen Rechtssache hatte der Anwalt sich direkt an die Versicherung gewandt

Wenn z.B. der Gegenstandswert gering wäre, wäre dies ja kein Problem, was wäre aber z.B. wenn der Anwalt 190 EUR + Steuern fordern würde.


Zuletzt bearbeitet von Kapitalist am 13.01.06, 19:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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zickenlatein
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

normalerweise lässt man sich vorher eine deckungszusage der versicherung geben und geht dann die sache an
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Kapitalist
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Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

zickenlatein hat folgendes geschrieben::
normalerweise lässt man sich vorher eine deckungszusage der versicherung geben und geht dann die sache an



Das habe ich doch geschrieben:

"M hat ein Erbrechtsproblem, und erhält von der Versichung eine Deckungszusage für eine erstberatung."
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zickenlatein
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Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

ach so, ja es ist zumindest unüblich, dass sich der anwalt dann an dich wendet, vielleicht hat er irgendwas missverstanden, wie lange macht er denn schon den anwaltsberuf Geschockt:du kannst auch der einfachheit halber die versicherung bitten,ihm sene kotennote anzuweisen.
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