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Privatkredit Sonderzahlungen

 
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Hannah Papenburg
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 09:20    Titel: Privatkredit Sonderzahlungen Antworten mit Zitat

Hallo,
eine allgemeine Frage:

Ein Familienangehöriger gibt einem Ehepaar ein Privatkredit für einen Wohnungskauf.
Beim Notar sind keine Sonderzahlungen eingetragen wurden (wurde vergessen).
Das Ehepaar erhält die Eigenheimzulage.
Kann das Ehepaar nun trotzdem Sonderzahlungen leisten, wenn der Kreditgeber damit einverstanden ist? Oder ist es rechtlich ausgeschlossen, wenn es nicht exakt im Vertrag verankert ist?
Oder kann man sagen, wenn Sonderzahlungen nicht extra ausgeschlossen sind, können diese erfolgen?
Wie ist hier die rechtliche Seite, denn das Finanzamt muss es auch anerkennen?

Würde mich auf Antworten freuen!

Gruß Hannah
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn beide Parteien mit den Sonderzahlungen einverstanden sind, dürfte dies kein Problem sein.

Das Finanzamt wird hier auch kein Problem sehen, da sich ja die Zinslast und somit die steuerliche Entlastung vermindert.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das ist eher ein Thema für das Brett Steuerrecht.

Vom Ergebnis her hat Rembrand natürlich grundsätzlich recht. Aber:

Damit der Vertrag unter Verwandten von Finanzamt anerkannt wird muß er dem Fremdvergleich standhalten, d.h. so gestaltet sein (und auch so umgesetzt werden) wie dies unter nicht verwandten Dritten üblich wäre.

Solche Dritten (z.B. eine Bank) würden eine nicht vereinbarte Sondertilgung im Regelfall nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung akzeptieren.

Daher sind 2 Aspekte steuerrechtlich zu betrachten:
- Ist diese entschädigungsfreie Sondertilgung so gravierend, dass der Vertrag (konkret: die Vertragsdurchführung) dem Fremdvergleich nicht standhält und damit der ganze Vertrag steuerlich nicht anerkannt wird und
- Stellt der Verzicht auf die VFE eine Scheknkung dar.

Zum ersten Punkt ein Beispiel:

Eltern besitzen schuldenfreie Wohnung und wollen diese den Kindern schenken. Damit diese Eigenheimzulage bekommen, wird die Transaktion anders gestaltet: Kinder kaufen die Wohnung für 100.000 € und erhalten von den Eltern einen Kredit über 100.000 € zu bankenüblichen Konditionen. Nach 8 Jahren schenken die Eltern 100.000 € und lösen damit den Kredit ab.

Ärgerlich an dieser Konstruktion ist, dass die Schenkung erst nach 8 Jahren stattfindet und vor allem, dass die Eltern zu versteuernde Zinseinkünfte haben.

Clever, wie die Menschen nun einmal sind, wird daher nach 2 Monaten eine Schenkung von 80.000 € vorgenommen. Diese werden als Sondertilgung eingesetzt.

Clever, wie das Finanzamt nun einmal ist, erkennt es auf Gestaltungsmißbrauch...

Was lernen wir daraus: Es kommt auf die Gesamtumstände an, ob das Finanzamt hier zufrieden ist.
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Banken akzeptieren idR 5 % als Sonderzahlung während der Laufzeit(ohne Vorfälligkeitsentschädigung), wenn es so vereinbart war
_________________
-die Wahrheit ist ein scharfes Schwert -
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