Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - (Wortsperre: Firmename) Mobilitätsgarantie
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

(Wortsperre: Firmename) Mobilitätsgarantie

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
seice
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 17:16    Titel: (Wortsperre: Firmename) Mobilitätsgarantie Antworten mit Zitat

Hallo,

hatte mit einem 15 Monate alten Wagen eine Panne. Es liegt die o.a. Versicherung vor. Der Wagen hatte auch Garntie.

Leistet der (Wortsperre: Firmename) nur, wenn ursächlich für das Liegenbleiben des Kfz ein Garantieschaden vorliegt?

Selbst wenn mir der Reifen platzen würde, müssten doch entsprechende Kosten versichert sein?

Seice
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

Was steht denn in den entsprechenden Mobilitätsgarantie-Bedingungen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
seice
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

"Bei einem Liegenbleiben des Fahrzeugs aufgrund einer Panne, die auf einen Mangel des Fahrzeugs beruht, erbringt der Hersteller Leistungen aus der Mobilitätsgarantie"

Wenn mir der Motor um die Ohren fliegt, liegt ja wohl ein Mangel vor?

Seice
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich würde ich dann davon ausgehen, dass ein Mangel vorliegt. Jedoch gibt es vermutlich auch Ausnahmen, wo keine Leistungen erbracht werden, weil der Halter den Motorschaden verursacht hat (z.B. Fahren ohne Motoröl).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.