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"Bei einem Liegenbleiben des Fahrzeugs aufgrund einer Panne, die auf einen Mangel des Fahrzeugs beruht, erbringt der Hersteller Leistungen aus der Mobilitätsgarantie"
Wenn mir der Motor um die Ohren fliegt, liegt ja wohl ein Mangel vor?
Grundsätzlich würde ich dann davon ausgehen, dass ein Mangel vorliegt. Jedoch gibt es vermutlich auch Ausnahmen, wo keine Leistungen erbracht werden, weil der Halter den Motorschaden verursacht hat (z.B. Fahren ohne Motoröl).
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