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Verfasst am: 16.01.06, 14:18 Titel: Muß der Ehegatte mit in die PKV ?
Hallo !
Folgendes Szenario:
Person A ist in der PKV (Bruttojahreseinkommen über 70.000 Euro) und hat seine beiden Kinder mitversichert.
Die Ehefrau ist in der GKV und derzeit in der Erziehungszeit.
Was geschieht nach Beendigung der Erziehungszeit wenn die Ehefrau ihren Arbeitsplatz kündigen muß (z.B. durch einen Umzug).
Muß die Ehefrau in die PKV des Ehemanns wechseln, da keine eigenen Bezüge mehr vorliegen oder kann sie in der GKV versichert bleiben ?
Unter welchen Umständen kann der Mann dann wieder in die GKV wechseln ? (Konkret: Auslaufen eines Zeitvertrages und anschließend einen Monat Arbeitslosigkeit)
Die Ehefrau kann ich auch freiwillig in der GKV versichern, dies sollte kein Problem sein.
Der Mann wird während des Arbeitslosengeldbezugs versicherungspflichtig, und muss demnach für diesen Zeitraum in die GKV. Um sich anschließend freiwillig in der GKV versichern zu können, muss er jedoch eine Vorversicherungszeit erfüllen, diese beträgt entwender eine Versicherung in der GKV die letzten 12 Monate ununterbrochen oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate.
Sollte der Mann diese Vorversicherungszeit nicht erfüllen, kann er nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes nur in der GKV bleiben, wenn er anschließend versicherungspflichtig ist.
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