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Hallo ich erlebe folgendes menschliche Drama und weiß nicht wie ich helfen kann:
In einem Mehrfamilienhaus lebt eine Dame, welche den Mietern ab und zu seltsam vorkommt (auf gut deutsch - sie hat nen Schuß, singt nachts um 2 "Meine Oma fährt im Hünerstallmotorad und läuft tagsüber nakisch übern Flur).
Des öfteren hört man lautes Stöhnen und sphärische Klänge - des Rätsels Lösung Sie inseriert unter Tantra-Massage.
Ihr Briefkasten quillt über, der Hausmeister öffnet ihn und es kommen diverse Amts-Briefe teils noch von 2004 zum Vorschein, einer (naja) fällt von selbst auseinander und man kann drin lesen "Frau R.... ist geistesgestört und bekommt einen Vormund".
Unter der Adresse des Vormunds meldet sich niemand.
Was nun?
Die Frau ist eine Gefahr für sich und andere (in erster Linie mal die Freier) und paßt natürlich nicht so ganz in unser Haus.
Ob Sie nur sich (oder vielleicht unter Zwang für den Vormund) aufn Strich geht weis man nicht.
Welches Amt/Behörde schaltet man da ein, da mit die Dame, zu ihrer eigenen Sicherheit, in eine andere Form der Betreuung kommt?
Kann man dem Vormund trauen, wenn der nicht mitbekommt wie die Dame haust und sie in diesem Elend beläßt?
...Ihr Briefkasten quillt über, der Hausmeister öffnet ihn und es kommen diverse Amts-Briefe teils noch von 2004 zum Vorschein, einer (naja) fällt von selbst auseinander und man kann drin lesen "Frau R.... ist geistesgestört und bekommt einen Vormund"..
Wer fremde Post liest, egal, ob der Brief von alleine auseinanderfällt oder man nachhilft (scheint mir eher der Fall), hat nun ein Problem mit dem Briefgeheimnis. Und dass man es gelesen hat, erkennt man daran, daß man die Adresse des Vormunds kontaktierte.
Praktiker hat folgendes geschrieben::
Die Frau ist eine Gefahr für sich und andere (in erster Linie mal die Freier) und paßt natürlich nicht so ganz in unser Haus.
Ob Sie nur sich (oder vielleicht unter Zwang für den Vormund) aufn Strich geht weis man nicht.
Ein ungeheuerlicher Vorwurf. Gegen die Frau und vor allem gegen den Vormund. Spätestens hier würde ich als Vormund nur einen Weg kennen: zur nächsten Polizei um Anzeige zu erstatten.
Der Satz
Zitat:
und paßt natürlich nicht so ganz in unser Haus.
scheint mir das eigentliche Problem zu sein. Die Frau soll also weg. Hier gehts garnicht um die Frau, sondern um das "ehrenwerte Haus" (Udo Jürgens läßt grüßen!)
Praktiker hat folgendes geschrieben::
Welches Amt/Behörde schaltet man da ein, da mit die Dame, zu ihrer eigenen Sicherheit, in eine andere Form der Betreuung kommt?
Kann man dem Vormund trauen, wenn der nicht mitbekommt wie die Dame haust und sie in diesem Elend beläßt?
Einschalten kann man das Amtsgericht. Aber ob Sie dem Vormund trauen, wird den Richter kaum jucken.
man kann drin lesen "Frau R.... ist geistesgestört und bekommt einen Vormund".
Das konnte man garantiert nicht in dem Brief lesen, da es im deutschen Recht weder eine Enmündigung noch einen Vormund für Erwachsene gibt.
Ihr eigentliches Problem dürfte darin liegen, dass Sie die Dame aus dem Haus raus haben wollen. Hierfür dürfte der normale zivilrechtliche Weg richtig sein: Wenn Sie selbst Mieter sind, können Sie sich an den Vermieter wenden. (Wenn Sie Vermieter sind, können Sie ggf. kündigen.)
Wenn Sie tatsächlich von einer Eigengefährdung ausgehen - aber auch nur dann! -, können Sie dies auch dem sozialpsychiatrischen Dienst melden. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
1.)
Wie wir zur Erkenntnis über den Geisteszustand der Dame gelangt sind, haben Sie vollkommen zu Recht erfasst.
Ja wir haben das Briefgeheimnis verletzt, bewußt und
ich würde es wieder tun, nicht aus Neugier, sondern als einzige Möglichkeit die waren Hintergründe der Dame und die sehr traurige Tragweite dessen was Sie tut/oder tun muss zu erkennen.
Und im Nachhinein bin ich froh das wirs getan haben, im Interesse für den Menschen. Und dafür bin ich auch gerne bereit ein Gesetz zu brechen (solange es nur so ein kleines ist).
2.)
Die Frau gilt gerichtlich als nicht zurechnungsfähig und gutachterlich bestätigt, als geisteskrank.
Der Hausverwaltung und der Polizei ist sie wg der Ruhestörung und dem Umstand, dass sie öfters nackt durch die Wohnanlage rennt, hinlänglich bekannt.
Leider macht niemand was, weil keiner sich traut einwenig tiefer der Sache nachzugehen und sich derer anzunehmen.
Das der Vormund hier nicht einschreitet, oder zumindest bei seinen Besuchen (ich nehme mal an, man macht sowas, als Vormund, wenn man einen solchen Fall hat) es ihm nicht auffällt was hier läuft, oder er die Lebensumstände erfasst und eingreift - läßt nunmal meine Fantasie spriesen.
Haben Sie eine bessere Erklärung? Desinteresse des Vormunds, isses ihm scheißegal solange die Alte lebt und er seine Gebühren kassiert? Wenn jemand soweit ist, dann ist der nächste Step ganz nahe.
Und da die Dame (da nackt) keinen Schlüssel dabei hat, wenn sie mal wieder im Fahrstuhl rumgeistert, kann jeder auch mal einen Blick in die Wohnhöhle werfen.
Hier erkennt jeder, dass der Mensch vom Tier abstammt und auch ein Vormund muss dies erkennen. (Das hier überhaupt ein Freier reingeht, ist schon pervers genug.)
3.)
Udo's Song ist mir wohl bekannt, drum wählte ich auch diese Formulierung.
Aber ein hauptsächlich von Studenten bewohntes Haus kann ja wohl kaum die richtige Betreuungsanstallt für einen solchen Fall sein, insofern sage ich auch offen:
Solch ein menschenunwürdiger Zustand, gehört nicht in unser Haus, er gehört auch in kein sonstiges normales Wohnhaus.
Und ich weiß nicht ob Sie ruhig nebenan schlafen könnten (nicht nur weil die Alte rumschreit), sondern weil vieleicht doch noch ein Funken Menschlichkeit in Ihnen rührt, wenn Sie darüber nachdenken -was ein Wesen dazu treibt - so zu sein, wie es bei dieser Dame nunmal ist.
Um nun mal den Stein so richtig ins Rollen zu bringen, habe ich gestern an 14 verschiedene Ämter, Gerichte, den Vormund und einen Verwandten geschrieben - kurz die Umstände erklärt und die Annonce der Dame "Tantra-Entspannungsmassage" samt Telefonnummer (zur leichteren Kontaktaufnahme für den Vormund) mit beigelegt.
Ich hoffe nun reagiert jemand.
Und damit jemand schnell was macht, habe ich eine Monatsfrist gesetzt, danach geht unser "Recherchematerial" an RTL, SAT, PRO 7, ARD und ZDF.
Vielleicht lieber Poet sind Sie ja eines Tages auch mal in so einer Notlage, wo Sie sich selbst nicht mehr raushelfen können, Sie müssen ja nicht gleich geisteskrank werden - vielleicht schlägt Ihr Mann/Ihre Frau Sie oder Ihre Kinder auch nur jeden Tag grün und blau - und Sie haben Angst, sich jemandem anzuvertrauen, damit Sie diese Gewaltspirale verlassen können, dann hoffe ich, dass Sie auch einen Nachbarn haben, der (und seis nur wegem Ihrem ständigem lautem Schreien) irgendwas unternimmt.
Also vielleicht war meine nicht juristische Wortwahl falsch:
Im Original heißt es:
Betreuerin, die Betreuung umfasst:
Vermögenssorge
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Gesundheitsfürsorge einschl. Maßnahmen nach § 1906 IV BGB
Postvollmacht
Vertreteung gegenüber Ämtern, Behörden, Institutionen und Versicherungsträgern.
Das Schreiben war von 2004 und lag noch im Briefkasten, also ist es z.B. mit der Postvollmacht des Betreuers nicht so weit her.
In dem Beschluss des Amtsgerichtes zum Betreuungsverfahren steht als Begründung für die Verlängerung der Betreuung " aus dem Akteninhalt und insbesondere aus den bislang erstellten medizinischen Gutachten eine dauerhafte geistige Behinderung, nämlich eine schizoaffektive Störung ergibt,...."
ich halte ihr Vorgehen - Ihrem Namen entsprechend - aus praktischer Sicht durchaus für gerechtfertigt (über die Drohung mit dem TV kann man streiten, naja...)
Nur eine Anmerkung zur Wortwahl sei erlaubt:
Zitat:
Und dafür bin ich auch gerne bereit ein Gesetz zu brechen (solange es nur so ein kleines ist).
Bei dem "kleinen Gesetz" handelt es sich immerhin um § 202 Strafgesetzbuch, der wiederum auf Art. 10 unseres guten alten Grundgesetzes fußt. Aber wie gesagt: Im vorliegenden Fall mag das Vorgehen gerechtfertigt oder entschuldigt sein. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
ein Rechtsbruch ist nie zu entschuldigen, das ist Selbstjustiz.
Es gibt die Mittel der ogrdentlichen Grichtsbarkeit, wenn man mit seiner Nachbarin nicht auskommt.
Ich finde, dies ist eine der Sachen, wo man ins Grübeln kommt, eine Anzeige gegen Unbekannt (hier: Herrn/Frau Praktiker) zu erstatten, denn so geht es auf keinen Fall.
Ein Unrecht wird nicht durch ein anderes besser, und ich hatte auch vom Vormundschaftsrichter eine andere Antwort erwartet.
Diese Aussage ist so ja nicht richtig. Wozu gibt es sonst die Entschuldigungs- (und Rechtfertigungs-)regeln in StGB/BGB?
Zitat:
Es gibt die Mittel der ogrdentlichen Grichtsbarkeit, wenn man mit seiner Nachbarin nicht auskommt.
Ich unterstelle den Vortrag der Fragestellers als wahr. In diesem Fall läge auch eine Eigengefährdung vor. Und um hier Abhilfe zu schaffen, hat der Fragesteller die zuständigen Behörden informiert. Das finde ich in Ordnung. Das Öffnen des Briefes hingegen dürfte zwar nicht okay gewesen sein. Allerdings hatte nach Angaben des Fragestellers weder die Hausverwaltung noch die Polizei reagiert.
Zitat:
Ein Unrecht wird nicht durch ein anderes besser, und ich hatte auch vom Vormundschaftsrichter eine andere Antwort erwartet.
Tja, nicht immer bekommt man das, was man erwartet. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Ich wollts ja eigentlich mit der Antwort von Vormundschaftsrichter bewenden lassen, aber nun:
@ Andi in seinem Lübeker Rosa Elfenbeinturm
Selbstjustiz oder Selbsthilfe.
Also ich will die Dame nicht am nächsten Baum aufknüpfen, oder ihr mal so richtig in die Fresse haun, damit sies lernt stille zu sein.
Sondern ich hoffe das ihr jemand durch meine Aktion hilft.
Natürlich ist das Postgeheimnis ein zu hütendes Freiheitsrecht, aber ich sehe die Beschneidung dieses Rechtes, welches ich bei dieser Dame durchgeführt habe, geringwertiger an - als den Verlust an reiner Menschlichkeit, oder menschenwürdigem Dasein, was sie z.Zt. durchlebt.
Auf gut deutsch sie bekommts ja garnicht mit, dass ich ihre Post gelesen habe - weil sie in irgentwelchen schizophränen Welten weilt; aber mir graut davor, wenn ich mir vorstelle, das ihr Hirn abundzu normal funktioniert und sie feststellt, das irgendein perverser Freier gerade auf ihr draufliegt und sie sich nicht helfen kann und dann für unbestimmte Zeit wieder ihr Gehirn versumpft, während der Kerl gottweiswas mit ihr treibt.
So und nun zum hilfreichen Vorschlag ich möchte per Gericht doch für Ruhe in unserem ehrenwertem Hause sorgen....
Hallo, lebst du schon oder wohnst du noch (bei Deinen Eltern/oder in der Klosterschule)?
Was glaubst du was es die Schizzotante interessiert, wenn noch ein Gerichtsbeschluss sie möge doch stille beim huren sein, in ihrem Briefkasten liegt und gammelt. Sie hat ja nochnichtmal mitbekommen, dass das Gericht sie auch weiterhin für bekloppt hält (insofern hat das Gericht wohl recht mit seiner Auffassung).
Und dem eingesetzte Betreuer scheints auch egal zu sein.
Also irgentwas schein in diesem System ja nicht zu funktionieren. Wer betreut/überwacht die Betreuer? Warum mekts keiner?
Wie Kannst Du damit leben, mit deiner Einstellung, was kümmerts mich - das die Alte mal wieder nackisch durchs Haus rennt und bei irgentjemanden mal wieder auf die Fußmatte pisst- es gibt ja irgenteine staatliche Stelle die das schon kontrollieren wird. Also ich mach die Augenzu und dann kannst du realität, mich nicht finden???
Wenn bei nem Amt keiner Meldung macht, passiert nix.
Damit gut.
Ich meld mich wieder, wenn was passiert, ansonsten seht ihrs bei irgenteinem Akte 06, panorama, oder sonst wo. Knapp 4 Wochen bleiben den Ämtern noch.
Wie wir zur Erkenntnis über den Geisteszustand der Dame gelangt sind, haben Sie vollkommen zu Recht erfasst.
Ja wir haben das Briefgeheimnis verletzt, bewußt und
ich würde es wieder tun, nicht aus Neugier, sondern als einzige Möglichkeit die waren Hintergründe der Dame und die sehr traurige Tragweite dessen was Sie tut/oder tun muss zu erkennen.
Leider eine gefährliche EInstellung. Sie haben nicht das Recht dazu die Briefe zu lesen. Sie haben höchstens die Pflicht die rechtsstaatlichen Organe einzuschalten, wenn eine Person nicht mehr alleine zurecht kommt. Dieses liegt aus Ihrer Sicht vor und Sie haben zum Teil getan. Selbstjustiz ist aber kein Mittel zum Schutz. Das Machtmonopol geht alleine vom Staat aus. Und Nothilfe (die Ihnen Straffreiheit für eine von Ihnen begannene Straftat gewähren würde) kann ich nicht erkennen. Alleine zum Selbstschutz ohne dringende Notwendigkeit dürfen weder Sie noch ein anderer Schutzhaftmaßnahmen oder andere Eingriffe in die Autonomie vornehmen. Die Verletzung des Briefgeheimnis ist übrigens kein leichtes Delikt, sondern eine Straftat und als solche bewußt von der REchtssprechung auch verteidigt (auch wenn "Vormundschaftsrichter" es anders sehen möchte), ich kann aus dem Stegreif Dutzende Musterfälle aufzeigen, bei denen eine solche Tat ganz empfindlich Strafen nach sich gezogen hat! Sie können froh sein, daß Sie hier für mich (!) anonym sind, denn ansonsten würde ich die staatlichen Rechtsorgane über diese Ihre Schritte informieren.
Dass Sie das Briefgeheimnis gebrochen haben und dies mit Vorsatz getan haben und ankündigen, es wieder zu tun, zeigt mir leider, daß Sie das deutsche Rechtssystem nicht ganz verstanden haben.
Praktiker hat folgendes geschrieben::
Das der Vormund hier nicht einschreitet, oder zumindest bei seinen Besuchen (ich nehme mal an, man macht sowas, als Vormund, wenn man einen solchen Fall hat) es ihm nicht auffällt was hier läuft, oder er die Lebensumstände erfasst und eingreift - läßt nunmal meine Fantasie spriesen.
Haben Sie eine bessere Erklärung? Desinteresse des Vormunds, isses ihm scheißegal solange die Alte lebt und er seine Gebühren kassiert? Wenn jemand soweit ist, dann ist der nächste Step ganz nahe.
Und da die Dame (da nackt) keinen Schlüssel dabei hat, wenn sie mal wieder im Fahrstuhl rumgeistert, kann jeder auch mal einen Blick in die Wohnhöhle werfen.
Hier erkennt jeder, dass der Mensch vom Tier abstammt und auch ein Vormund muss dies erkennen. (Das hier überhaupt ein Freier reingeht, ist schon pervers genug.)
Sie haben es scheinbarf nicht begriffen: einen Vormund für Erwachsene gibt es nicht! Es gibt rechtliche Betreuer. Die haben andere Aufgaben, als permanent zu schauen, ob jemand nackt oder angezogen durch die Gegend läuft. Sie können nun das Vormundschaftsgericht einschalten, das dann weitere Schritte festlegt. Sie nicht und der Betreuer auch nicht. Und welche Aufgaben der Betreuer genau erfüllen muß wissen Sie nicht. Warum also unterstellen Sie, daß die Dame für den Betreuer/in anschafft oder der Betreuer/in unfähig ist und nur kassiert (BTW: Gebühren sind das auch nicht, Gebühren erhebt nur eine staatliche oder kommunale Behörde)?
Auch hier nochmals mein Glückwunsch, daß ich Sie nicht kenne.
Praktiker hat folgendes geschrieben::
Und ich weiß nicht ob Sie ruhig nebenan schlafen könnten (nicht nur weil die Alte rumschreit), sondern weil vieleicht doch noch ein Funken Menschlichkeit in Ihnen rührt, wenn Sie darüber nachdenken -was ein Wesen dazu treibt - so zu sein, wie es bei dieser Dame nunmal ist.
Sie haben es nicht verstanden: es gibt ein REcht auf "Krankheit". Und ein REcht auf "So-sein". Es gibt ein REcht auf "freie ENtfaltung" (wenn einer seine Sexualität so ausleben will zum Beispiel). Wenn diese Dame nun so ist, keine Straftat begeht (naja, ob die Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von "Beleidigung/Belästigung" oder "Störung der öffentlichen Ordnung" darstellt, können die Staatsorgane feststellen) und nur Ihnen nicht paßt, so haben Sie ein Problem damit.
Ausnahme ist lediglich, wenn andere über Gebührt belästigt werden. Aber auch dann haben Sie genug rechtlich korrekte Wege, dieses ändern zu lassen. Vormundschaftrichter hat diese aufgezeigt.Verletzung des Briefgeheimnisses und Erpressung ("mach was, sonst TV") gehören sicher nicht dazu. Diese Schüsse gehen in aller Regel nach hinten los.
Praktiker hat folgendes geschrieben::
Um nun mal den Stein so richtig ins Rollen zu bringen, habe ich gestern an 14 verschiedene Ämter, Gerichte, den Vormund und einen Verwandten geschrieben - kurz die Umstände erklärt und die Annonce der Dame "Tantra-Entspannungsmassage" samt Telefonnummer (zur leichteren Kontaktaufnahme für den Vormund) mit beigelegt.
Ich hoffe nun reagiert jemand.
Und damit jemand schnell was macht, habe ich eine Monatsfrist gesetzt, danach geht unser "Recherchematerial" an RTL, SAT, PRO 7, ARD und ZDF.
Naja, das zeigt zumindest, wie man Ihre EInstellung einzuschätzen hat. Ob sich die Ämter und Gerichte (wieso Mehrzahl, kennen Sie die wirklich zuständige Stelle nicht?) aber von Ihnen unter Druck setzen lassen, wage ich zu bezweifeln.
Praktiker hat folgendes geschrieben::
Vielleicht lieber Poet sind Sie ja eines Tages auch mal in so einer Notlage, wo Sie sich selbst nicht mehr raushelfen können, Sie müssen ja nicht gleich geisteskrank werden - vielleicht schlägt Ihr Mann/Ihre Frau Sie oder Ihre Kinder auch nur jeden Tag grün und blau - und Sie haben Angst, sich jemandem anzuvertrauen, damit Sie diese Gewaltspirale verlassen können, dann hoffe ich, dass Sie auch einen Nachbarn haben, der (und seis nur wegem Ihrem ständigem lautem Schreien) irgendwas unternimmt.
Das scheint mir etwas weit hergeholt: Ich bin ein Mann, habe gerade ein Betreuungsverfahren "am Hals" (ich werde derzeit rechtlicher Betreuer einer hilflosen Person) und schlage nicht meine Frau. Auch ist die von Ihnen geschilderte Dame scheinbar nicht geschlagen worden. Also kann ich keine Notwehr- oder Nothilfelage erkennen.
Mir scheint lediglich ein Fall von Selbstjustiz vorzuliegen. Und ein etwas verschrobenes VErständnis von Recht. Und der Wunsch, daß diese Dame (unter dem vorgeschobenen Grund "zu ihrem Schutz") aus Ihrer Nachbarschaft entfernt wird.
Und dieses Recht haben Sie aus meiner Sicht nicht.
*alles keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung* _________________ Gruß!
Pöt
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So isses. Und allgemeingefährlich schein die Lady ja nicht zu sein! Und den Vermieter scheint sie ja auch nicht zu stören! Vielleicht nochmals zusätzlich mit dem in Verbindung setzen.
Alles andere (Fernsehen und so) empfinde ich eherlich gesagt als unverschämt. So unter dem Motto: "entweder Ihr tut, was wir wollen, oder aber ......"
Es gibt legale Wege, die mein Vorschreiber aufgezählt hat, die sollte man nutzen, und dann muss man sich auch nicht strafbar machen!
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