Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Jährliche Betreuer Vergütung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Jährliche Betreuer Vergütung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
oetzy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.12.2005
Beiträge: 10
Wohnort: Haan

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 11:06    Titel: Jährliche Betreuer Vergütung Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

Es geht um die Jährliche Vergütung eines vom Gericht bestellen Betreuers.

Nehmen wir mal an es gibt 2 Betreuer :

1.(der betroffene Verwandte) der die Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge,Vertretung bei Behörden etc, Postangelegenheiten, Sicherstellung der häuslichen Versorgung und Aufenthaltsbestimmungsrecht .

2. und ein RA der für die Vermögenssorge zuständig ist.

Was könnte der Betroffene (1) machen, wenn er schon mehrfach schriftlich (nun fast schon ein 3/4 Jahr) bei dem RA & ans Gericht die Zahlung der Jährlich-Vergütung eingefordert, und bis heute keine Zahlung erhalten hat ?

Das Gericht verweist auf den RA der sagt "Zahlung gibt es nicht, wird mit Miete verrechnet" - was aber nicht rechtens ist, da es keinen Mietvertrag für die schon immer kostenlose Wohnung des Betreuers 1 gibt. (hier gibt es schon etwas im Forum zu -> http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=49465&highlight= )

Ich hoffe das ist jetzt nicht zu verwirrend ...

Schon mal vielen Dank für die Hilfe !

Lg
Patric[/url]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 21:10    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde mir einen Anwalt nehmen und die Forderung einklagen.


Gruss

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tres
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Bremen

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

Betreuer 1 sollte sich mit Betreuer 2 auseinandersetzen.
Das Gericht vermittelt da nicht.
Das einzige was noch klappen könnte, wäre eine "Anmahnung" (beim Betreuungsgericht) durch Betreuer 1 über die Nachlässigkeit des Betreuers 2.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 02:04    Titel: Antworten mit Zitat

Der zweite Betreuer hat die Pflicht, das Geld des Betreuten zusammenzuhalten und zu sparen.

Inwieweit er eine entgeltlose Wohngelegenheit bei dem Betreuten als geldwertes Entgelt für die Aufwändungen von Betreuer 1 ansehen darf, muss unter euch oder vor Gericht geklärt werden.

Gibt es eine nachweisbare oder plausible Abmachung zwischen Betreutem und Betreuer 1, wonach der auch ohne Betreuung schon oder schon vorher entgeltlos da wohnen darf, hat er mehr in der Hand.

Gruß aus Berlin, Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.