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Es geht um die Jährliche Vergütung eines vom Gericht bestellen Betreuers.
Nehmen wir mal an es gibt 2 Betreuer :
1.(der betroffene Verwandte) der die Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge,Vertretung bei Behörden etc, Postangelegenheiten, Sicherstellung der häuslichen Versorgung und Aufenthaltsbestimmungsrecht .
2. und ein RA der für die Vermögenssorge zuständig ist.
Was könnte der Betroffene (1) machen, wenn er schon mehrfach schriftlich (nun fast schon ein 3/4 Jahr) bei dem RA & ans Gericht die Zahlung der Jährlich-Vergütung eingefordert, und bis heute keine Zahlung erhalten hat ?
Das Gericht verweist auf den RA der sagt "Zahlung gibt es nicht, wird mit Miete verrechnet" - was aber nicht rechtens ist, da es keinen Mietvertrag für die schon immer kostenlose Wohnung des Betreuers 1 gibt. (hier gibt es schon etwas im Forum zu -> http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=49465&highlight= )
Betreuer 1 sollte sich mit Betreuer 2 auseinandersetzen.
Das Gericht vermittelt da nicht.
Das einzige was noch klappen könnte, wäre eine "Anmahnung" (beim Betreuungsgericht) durch Betreuer 1 über die Nachlässigkeit des Betreuers 2.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 31.01.06, 02:04 Titel:
Der zweite Betreuer hat die Pflicht, das Geld des Betreuten zusammenzuhalten und zu sparen.
Inwieweit er eine entgeltlose Wohngelegenheit bei dem Betreuten als geldwertes Entgelt für die Aufwändungen von Betreuer 1 ansehen darf, muss unter euch oder vor Gericht geklärt werden.
Gibt es eine nachweisbare oder plausible Abmachung zwischen Betreutem und Betreuer 1, wonach der auch ohne Betreuung schon oder schon vorher entgeltlos da wohnen darf, hat er mehr in der Hand.
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