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Verfasst am: 15.01.06, 10:31 Titel: Wartezeit Reschtsschutzversicherung: Person oder Vertrag
Hallo Forum.
Leider beantworten die ARB meine Frage nicht eindeutig.
Seit mehreren Jahren habe ich einen Vollrechtsschutz, Wartezeiten aller Art sind also längst Geschichte.
Nun aber lebe ich mit meiner Lebensgefährtin seit dem 01.12.2005 in eheähnlicher Lebensgemeinschaft und ich habe sie in meine Versicherungen (soweit möglich) als mitversicherte Person aufgenommen.
Nun meine Frage: gelten Wartezeiten vertrags- oder personenbedingt, sprich, muß sich meine Lebensgefährtin als mitversicherte Person den Wartezeiten unterwerfen oder hat sie sofortigen Rechtsschutz?
Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
Verfasst am: 17.01.06, 12:57 Titel:
Hi,
wenn sie vorher auch eine RSV hatte und diese im Zuge des Einschlußes bei Dir aufgehoben wurde(weil Dein Vertrag länger bestand und den höheren Umfang hatte), sehe ich null Problemo.
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