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Kaufvertrag per Sofort Kauf mit grossen Problemen

 
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hilfeeesuchender
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 11:02    Titel: Kaufvertrag per Sofort Kauf mit grossen Problemen Antworten mit Zitat

Hallo!!!
Ich brauche dringend guten Rat!
Mein Sohn (22) wollte in Internetauktionshaus [Name geändert] (von Privat)ein Gebot auf einen Alpha Romeo abgeben, kommt versehentlich auf die Sofort-Kauf-Taste, gibt, auf die Tastatur schauend, einen Betrag ein (der natürlich nicht angenommen wird) und betätigt aus Versehen im Glauben einen Betrag eingegeben zu haben, die Bestätigungstaste. Der Sofort Kauf war getätigt. Mein Sohn hat dies dann erst bemerkt als er die Kauf-Bestätigungs-Mail am Abend erhalten hat.
Er hat den Verkäufer sofort danach auf sein Versehen hingewiesen und angeboten, seinen Schaden zu ersetzen. Der Verkäufer bestand aber auf den Kauf und drohte, wie auch in seiner Announce, 50 % Schadenersatz an. Er weigerte sich seine Telefonnummer und seine Adresse bekannt zu geben. Mehrere Versuche, mit Entschuldigungen für das Versehen, meines Sohnes, sich doch gütlich zu einigen, sind unbeantwortet geblieben. Jetzt, noch nicht mal 6 Tage nach Auktionsende kommt ein Brief vom Anwalt des Verkäufers mit Aufforderung das Fzg. zu kaufen und gleichzeitig eine Kostennote von 800 Euro. Laut Internetauktionshaus [Name geändert] hat man aber doch Zeit (1 Woche) zu zahlen?
Die Gewährleistungs, Umtausch-Rechte wurden durch Privatkauf ausgeschlossen. Zahlungsfrist war im Angebot nicht enthalten.

Meine Frage:
Ist ein Kaufvertrag wirklich (trotz Irrtum) zustande gekommen?

Macht die Klausel im Angebot (50 % Schadenersatz) pauschal das Angebot sittenwidrig?

Der Verkäufer hat das Fzg. als "techn. und optisch einwandfrei" angepriesen. Fallen darunter auch Kratzer bspw. in Lack oder Leder etc.?? Und kann man dann zurücktreten?

Wie kommt man möglichst schadlos aus dieser Sache heraus??

Bitte dringend um Rat!
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz allgemein gesprochen ist eine Anfechtung wegen Irrtums möglich, diese muss aber unverzüglich erfolgen. Der Verkäufer hat dann allerdings einen Anspruch auf Schadensersatz.

Im konkreten Fall kann man nur raten, schnell einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
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hilfeeesuchender
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank für die Hilfe!!!!
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