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Gibt es "Einzel-Gbr's"? und Abmahnung

 
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 15:23    Titel: Gibt es "Einzel-Gbr's"? und Abmahnung Antworten mit Zitat

Hallo!
Bisher dachte ich immer eine Gbr müsste aus mind. 2 Personen bestehen. Heute wurde mir gesagt, das es aber auch Einzelpersonen-Gbrs geben kann. Ich habe im Internet aber nichts dazu gefunden. Ist das denn korrekt so?

Und wenn jetzt jemand der eine Gbr hat und im Impressum den Namen der Gbr angibt(Phanatsiename), und seinen Vor und Zunamen+Adresse: reicht das dann? Müssen nicht alle Gesellschafter einer Gbr im Impressum erscheinen und nicht nur einer?

Und noch eine andere Frage: Wenn ein Anwalt in einer Abmahnung schreibt, dass er eine FIRMA vertritt und hinzufügt "die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert" dann bedeutet das doch, dass er versichert, dass es 1.diese Firma gibt 2.diese Firma bevollmächtigt ist abzumahnen, oder?

Eine Firma ist man aber doch nur, wenn man im Handelsregister eingetragen ist oder?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die aus einer einzigen Person besteht, gibt es nicht.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 13:01    Titel: Re: Gibt es "Einzel-Gbr's"? und Abmahnung Antworten mit Zitat

Benutzername hat folgendes geschrieben::
Wenn ein Anwalt in einer Abmahnung schreibt, dass er eine FIRMA vertritt und hinzufügt "die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert" dann bedeutet das doch, dass er versichert, dass es 1.diese Firma gibt 2.diese Firma bevollmächtigt ist abzumahnen, oder?


Nein, er versichert damit nur, daß sich bei ihm jemand als Bevollmächtigter der FIRMA legitimiert hat. Ob es die FIRMA wirklich gibt (Handelsregister etc.) prüft er nicht. Eine Aktivlegitimierung bzgl. Abmahnungsbefugnis sollte er zwar im Interesse seines Mandanten prüfen, aber er "versichert" dem Abgemahnten damit nichts (immerhin könnte sich erst im Hauptverfahren herausstellen, daß die FIRMA wegen irgendwelcher Formalien nicht abmahnbefugt ist).
Anders gesagt, ich kann problemlos zum RA gehen, mich dort als Geschäftsführer der Fa. Schnafelstrupp, Baggenhausen, bezeichnen und den nächstgelegenen Teledumm-Laden abmahnen lassen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gravenreuth
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 39
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 13:03    Titel: Re: Gibt es "Einzel-Gbr's"? und Abmahnung Antworten mit Zitat

Benutzername hat folgendes geschrieben::

Eine Firma ist man aber doch nur, wenn man im Handelsregister eingetragen ist oder?


Warum soll ein Einzelkaufmann oder (Einzel-)Handwerker keine Firma haben (vgl. § 5 MarkeG) ? Der § 4 HGB alte Fassung wurde1998 gestrichen: http://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann_(HGB)#Minderkaufmann_.28veraltet.29
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
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Benutzername
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.09.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Einzelkaufmann, also e.K. meinen Sie? Aber ich dachte man darf sich nur Einzelkaufmann nennen, wenn man im Handelsregister eingetragen ist?
Wenn man dort nciht eingetragen ist und sagt, dass man eine Firma führt, dann ist das doch "Titel-Anmaßung" oder?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine Firma ist man aber doch nur, wenn man im Handelsregister eingetragen ist oder?


Nein, es gibt zahlreiche Firmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, da dies nicht Voraussetzung für das Bestehen einer "Firma" ist. In das Handelsregister sind nur "Kaufleute" einzutragen; dies wird in aller Regel gesetzlich vermutet. Kleingewerbetreibende beispielsweise sind dann nicht Kaufleute, wenn ihre Tätigkeit keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Diese können sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen, müssen dies aber nicht. Ebenfalls nicht in das Handelsregister eingetragen werden in aller Regel (natürlich gibt es auch hier Ausnahmen, beispielsweise bei Tätigkeit in der Rechtsform der GmbH) Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, freie Künstler, Sachverständige. Trotzdem können auch Kleingewerbetreibende oder Freiberufler eine "Firma" haben.

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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