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Ist das rechtens von der Bank?

 
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draver
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 11:18    Titel: Ist das rechtens von der Bank? Antworten mit Zitat

Ein Ehepaar finanziert ein Eigenheim seit 5 Jahren bei einer Bank. Die Frau legt bei dieser Bank ein Girokonto an, aus denen die Raten für den Kredit immer zu 100% bezahlt werden. Der Mann hat ein Girokonto bei einer anderen Bank und hat auch kein Interesse zur Bank der Frau zu wechseln. Die Bank findet das nicht gut, kann aber offensichtlich nichts dagegen machen.

Nun fordert die Bank eine Selbstauskunft bei dem Ehepaar an. Außerdem fordert sie jedes Jahr aktuelle Lohnbescheinigungen und Einkommenserklärungen.

Ist dieses Verhalten der Bank rechtens und muss das Ehepaar diesen Forderungen nachkommen. Welche Folgen können aus einer Verweigerung des Ehepaars entstehen, insbesondere die Selbstauskunft zu verweigern.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das Vorgehen der Bank ist rechtens und ggf. gemäß § 18 KWG auch gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Die Pflicht zur regelmäßigen Offenlage der finanziellen Verhältnisse ist im Kreditvertrag zwischen Bank und Kunde verankert. Sie dient der Umsetzung der Prüfung, ob der Bank gemäß Ziffer 19.3 AGB ein Kündigkungsrecht zusteht, weil sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben.

Weiterhin dient diese Offenlage der Erfüllung des § 18 KWG. Allerdings ist beim selbstgenutzen Eigenheim 18 KWG nicht einschlägig, so dass die Bank hier auf die Offenlage verzichten kann (aber nicht muss).
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draver
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

Wie sieht es aus, wenn die Ehefrau, den Forderungen der Bank von Einreichung der Lohn und Steuerbescheide immer nachgekommen ist? Sie hat ja das Konto bei der kreditgebenden Bank und bezahlt den Kredit zu 100% von ihrem Konto.

Im § 18 KWG steht ja auch:
„Falls für das Kreditinstitut aufgrund der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse eines der Gesamtschuldner, dessen Bonität zweifelsfrei feststeht, muss sich das Kreditinstitut nicht auch noch Klarheit über die wirtschaftlichen Verhältnisse der übrigen Gesamtschuldner verschaffen“
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lulu66
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Meine, wilde, Vermutung ist die, dass die Bank auch sicher darauf verzichtete, könnte die Ehefrau den Kredit oder das Darlehen ganz allein bedienen.
Ich gehe aber davon aus, dass es bei Ihnen (wie regelmässig bei den aller-aller-allermeisten Kredit/Darlehensnehmern beim Häuslebau ) so ist, dass sie gesamtschuldnerisch im Vetrag stehen, weil auch "nur" zusammen die Raten geleistet werden können, respektive die Bonität gegeben ist. Bei Ihrer Frau sind die Gehaltseingänge und deren Höhe seitens der Bank einfach darzustellen, bei Ihrem eigenen "Fremdkonto" nicht.......

Herzliche Grüsse

Lulu
_________________
Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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hjb
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

noch zur Ergänzung :

Meines Erachtens muss sich die Bank das nicht nur aufgrund §18 KWG vorlegen lassen, sondern auch aufrgund der neuen Basel-2-Richtlinien.

Gruss Hans-Jürgen
***
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