Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Auto aufgebrochen - Versicherung stellt komische Fragen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Auto aufgebrochen - Versicherung stellt komische Fragen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
basti_123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 13:10    Titel: Auto aufgebrochen - Versicherung stellt komische Fragen Antworten mit Zitat

Hallo, mir hat man die Anlage aus dem auto geklaut. Ich habe die Rechnungen hingeschickt. Nun bekomme ich (für mich sinnlos scheinende) fragen gestellt. Was ich zum sonntag abend um 4 frühs gemacht habe etc. Was machen normale menschen wenn das auto vor der türe steht mitten inder nacht? Noch ein paar andere. Kann ich mich schon drauf einstellen, dass die Versicherung nicht zahlt, oder ist das Standart?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.01.06, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

lol

das hier nennt sich "forum deutsches recht"

und nicht

"forum deutsche hellseher"

Winken
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 15.01.06, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann an dieser Frage keine Komik erkennen! Traurig Aber die Antwort von talla fand ich äußerst komisch. Lachen

Die Versicherung wird schon ihre Gründe dafür haben das sie Fragen stellt. Vielleicht im Vertrag eine Garage angegeben? Schadensort ist nicht gleich Wohnort? Es gibt viele Gründe dafür. Du hast auf jeden Fall eine Mitwirkungspflicht. Kommst du dieser Verpflichtung nicht nach, wäre das ein Grund zur Ablehnung. Also am besten nicht lange Fragen stellen sondern lieber den Fragebogen ausfüllen!
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

ich wollt damit zum ausdruck bringen, dass die angaben etwas dürftig sind, um was genaueres zu sagen Winken
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 16.01.06, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherungsgesellschaft möchte wahrscheinlich einschätzen, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Angenommen, ich parke meinen Porsche 911 (den ich natürlich im wirklichen Leben nicht habe Winken) nachts in einem einsamen Wald fernab jeder Zivilisation. Da wäre ein Einbruch vorprogrammiert, oder? Also möglicherweise grob fahrlässig gehandelt, d. h. kein Anspruch auf Leistung.
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 00:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nääh, da is er wohl am sichersten.
Grüße Thom
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.