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Versicherungsnehmer A hat nach der Veröffentlichung der
BGH Urteile vom 12.10.2005 IV ZR 162/03 ; IV ZR 177/03; IV ZR 245/03 (Rückkaufswert bei vorz. Vertragsbeendigung) an das Versicherungsunternehmen B einen Antrag auf Nachberechnung seines in 1998 abgeschlossenen und in 1999 gekündigten Vertrages gestellt.
Dieser Antrag wurde gestellt,da nach dem Bekanntwerden des Urteils jedem Kunden, welcher vorzeitig eine kapitalbildende Versicherung gekündigt hatte, in der Presse geraten wurde, einen Nachberechnungsantrag mit Fristsetzung zu stellen.
Im November antwortete die Gesellschaft B, dass die Bearbeitung noch etwas Zeit braucht, da viele Anträge gestellt wurden.
Heute erhielt VN A seinen konkreten Antwortbrief. Hier schreibt der Versicherer B,dass im Unternehmen B kein Vertrag mehr zur von A angegebenen Versicherungsnummer geführt wird. Weiter heißt es, "dass die Aufbewahrungsfrist für den in 1999 gekündigten Vertrag erloschen ist, und dass somit keinerlei Vertragsauskünfte nebst Nachberechnungen möglich sind. Eine Anrechnung bezüglich des BGH Urteils entfällt somit."
Damals hieß es in der Presse, jeder betroffene Vers.nehmer sollte nun sofort einen Antrag auf Nachberechnung stellen.
Doch wozu ein Antrag, wenn keine Unterlagen mehr da sind?
Ist das wirklich so, daß der Versicherer B keine Unterlagen mehr haben muss, und sich so nach meiner Meinung einer Nachberechnung entziehen kann?
Der Versicherungsombudsmann ist für Fälle zuständig, bei denen sich die Kunden "über den Tisch gezogen" fühlen. Die Anrufung ist für den Versicherungskunden kostenlos; wenn er eine Entscheidung trifft, ist diese für den Versicherer bindend. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
@Mogli
Hatte gestern schon den Ombudsmann per Mail kontaktiert.
War auch einer meiner Gedankengänge, trotzdem Danke für die Antwort!
Hatte nur gedacht, dass von den genannten Urteilen ja sicherlich viele Versicherungsnehmer betroffen sind, welche auch einen Nachbearbeitungsantrag gestellt haben.
Habe vermutet dass somit schon Erfahrungen in der Bearbeitung der Nachberechnungsanträge vorliegen könnten, und sich somit auch andere Forenleser hierzu äußern können.
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