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Einen speziellen Gesetzestext, in dem steht, dass der Sportplatzbetreiber alle x Wochen den Sand zu sieben und die Blumen zu gießen hat gibt es nicht (bitte korrigiert mich, wenn ich mich da täusche!).
Der Betreiber (Stadt/Verein...) muss aber natürlich seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen, schließlich ist der Platz ein offen zugänglicher Ort. Es dürfen also keine Gefahrenquellen lauern, die Verletzungen verursachen können. Also z.B. sollte im Sprungkasten nicht unbedingt Alteisen vergraben sein oder sowas...
Ich dachte, dass ich so etwas mal gelesen habe. Meiner Erinnerung nach, war es kein Gesetzt speziell nur für Sportplätze. Ich glaube es beinhaltete auch den Sand auf Spielplätzen. Es wurde unterschieden, ob der Sand als Belag oder als "Spielgerät" benutzt wird. Der Sand im Sandkasten muß alle XX Jahre gesiebt und alle YY getauscht werden. Dabei wurde meiner Meinung nach auch die Weitsprunganlage miteinbezogen.
Puh, keine Ahnung, das hab ich nun noch nie gehört. Könnte mir nur vorstellen, dass das in den jeweiligen Satzungen der Gemeinden geregelt ist, oder dass z.B. der TÜV sich weigert, einen Platz abzunehmen, der diese Voraussetzungen nicht erfüllt.
Versuch doch mal zu googeln:) Wenn Du dabei Erfolg hast, würd´s mich auch interessieren!
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