Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo Forum
Ich hatte mich mit dieser Problematik bereits in einem anderen Forum hier verewigt, jedoch scheint es eine never ending Story zu werden.....(
Es geschah ein Arbeitsunfall in einem Personenaufzug während der Arbeitszeit. Der Aufzug befand sich in Reparatur, ein externer Techniker war im Haus anwesend. Der Aufzug wurde benutzt, da er in keinster Weise gekennzeichnet war bzgl. Reparatur, oder außer Betrieb. Der Unfall, der Aufzug "stürzte ab", es kam eine Person zu Schaden. Eigentlich ein glas klarer Fall: Fahrlässigkeit des Aufzugtechnikers einer Fremdfirma! ( um dem Thema vorzubeugen....kein Anspruch gegenüber des Arbeitgebers oder Arbeitskollegen, das ist klar)
Die Arbeiten gingen während des Unfalles weiter ( der Aufzug blieb nach dem "Sturz" zwischen zwei Etagen stecken, jedoch kam der Techniker nicht zur Hilfe, sondern arbeitete weiter an der Technik des Aufzuges, welches durch das Display im Aufzug ersichtlich war)
Der Geschädigte ging zum Anwalt, jedoch kommt jetzt der Knackpunkt, dieser scheint sich hinsichtlich solcher Dinge wohl nicht auszukenne, ohne dies im Beratungsgespräch geäußert zu haben. Er erklärte, dass er nich so ganz wüßte wo er ansetzen sollte.....komisch, ist doch eigentlich ganz klar die Sachlage oder???
Unfall verursacht durch die Fahrlässigkeit des Aufzugtechnikers.......oder ist das nicht korrekt??? Stellt es ein Problem dar das der Geschädigte den Aufzug während der Arbeitzeit nutzte???
Hat vielleicht irgendjemand einen Rat wie man sich aus Anwaltssicht in dieser Sachlage verhalten sollte? Kennt jemand einen ähnlichen Fall??
Ja, eine Verletzung mit immer noch bestehender Arbeitsunfähigkeit liegt vor.
Es entstand eine Verletzung des rechten Handgelenkes, so wie es aussieht auch mit bleibenden Schäden! ( Ruhigstellung jetzt seit mittlerweile 5 Wochen!!!!) OP nicht ausgeschlossen.
Zum anderen kam es beim Aufschlag dazu das der Kopf der geschädigten Person gegen die Innenverkleidung der Aufzugkabine schlug, Folge war hier nur eine Beule.
Das Schlimmste allerdings ist die auch immer noch bestehende Angst vor Aufzügen und vor allem die Paniksituation die durch den Unfall entstand.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.