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kann mir bitte jemand in einfachen Worten schildern wo der Unterschied zwischen Zugewinngemwinschaft und Gütertrennung liegt?
Und in welchem Fall ich besser das eine oder das andere mache wenn ich heirate und der Partner Kinder aus erster Ehe hat?
die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der bei einer Eheschließung eintritt, wenn die Eheleute nicht durch notariellen Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbaren.
Die Zugewinngemeinschaft soll Vermögenszuwächse, die die Eheleute während der Ehe erwerben ausgleichen, so daß beide Eheleute am Ende einer Ehe daran gleichmäßig beteiligt sind.
Die Berechnung erfolgt - vereinfacht gesagt - in der Form, daß man bei beiden Eheleuten ermittelt, welches Vermögen sie jeweils am Hochzeitstag hatten (Anfangsvermögen) und welches Vermögen jeweils am Ende der Ehe (Stichtag: Tag der Zustellung des Scheidungsantrages über das Gericht) hatten (Endvermögen). Dann wird jeweils das Anfangsvermögen vom Endvermögen abgezogen, so daß sich der jeweilige Zugewinn ergibt.
Hat einer der Ehegatten einen höheren Zugewinn erzielt als der andere muß er von der Differenz die Hälfte an den anderen als Zugewinnausgleich zahlen.
Bei der Gütertrennung gibt es einen solchen Ausgleich nicht, am Ende einer Ehe verbleibt bei jedem Ehegatten das eigene Vermögen.
Welcher Güterstand der bessere ist, läßt sich nicht allgemein sagen, sondern muß anhand der Lebensverhältnisse der Ehegatten im Einzelfall geprüft werden. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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