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ich brauche mal den fachmännischen Rat der Forumuser:
Die Finanzierung des Autos läuft über eine Bank, die die monatlichen Raten vom Konto abbucht und jährlich einen Kontoauszug über die gezahlten Beträge sendet. Auf dem letzten Kontoauszug wurde eine sogenannte "Servicegebühr" von 5,90 Euro berechnet. Da frage ich mich, wozu man zusätzlich zu den horrenden Zinssätzen auch noch eine Servicegebühr entrichten muss, die scheinbar jährlich fällig wird, zumal ich ja dafür gar keinen Service bekomme?
Ist das überhaupt rechtens?
Ich bin mir ziemlich sicher, keine derartigen Vertargsbedingungen unterschrieben zu haben.
Wäre es möglich gewesen, die Auszüge selbst (z.B. mit einer Karte) abzuholen?
Viele Banken berechnen ein Entgelt für den sog. "Zwangsauszug". Diesen erhält man als Kunde, wenn man eine bestimmte Zeit (idR wohl 3 Monate) keinen Kontoauszug abholt.
Inweiweit das in diesem Fall allerdings zulässig ist, weiss ich nicht, IANAL
alle Gebühren, die gezahlt werden müssen, müssen zwingend im Kreditvertrag aufgeführt sein und in die Berechnung des Effektivzinses eingehen.
Gebühren, die aufgrund des Verhaltens/Auftrags des Kundens entstehen (z.B. LS-Rückgaben, Zweitschriften von Auszügen etc.) sind typischerweise im Preisverzeichnis der Bank enthalten. Hierzu ist notwendig, dass die AGB der Bank wirksam vereinbart worden sind. Diese verweisen in Ziffer 12.1 auf das Preisverzeichnis.
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