Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Es gibt von verschiedenen Stellen (unter anderem auch einem Ministerium) Muster für Vorsorgevollmachten, die teils auch nur noch ausgedruckt und ergänzt werden müssten, da sie bereits mit entsprechenden Ausfüll-Feldern versehen sind.
Sagen wir mal, jemand druckt eine derartige Vollmacht aus, und am Rand der Vollmacht steht auf jeder Seite "Mustervollmacht von Sowieso".
Mach dieser Hinweis eine Vorsorgevollmacht ungültig, da es sich ja um ein "Muster" handelt? Klar, lediglich die Vollmacht ist ein "Muster", aber könnte jemand diese Vollmacht zu Recht anfechten?
In anderen Worten: Wäre es besser, die Vollmacht in vergleichbaren Wortlaut selbst zu erstellen, um das "Muster" los zu werden?
Es gibt von verschiedenen Stellen (unter anderem auch einem Ministerium) Muster für Vorsorgevollmachten, die teils auch nur noch ausgedruckt und ergänzt werden müssten, da sie bereits mit entsprechenden Ausfüll-Feldern versehen sind.
Sagen wir mal, jemand druckt eine derartige Vollmacht aus, und am Rand der Vollmacht steht auf jeder Seite "Mustervollmacht von Sowieso".
Mach dieser Hinweis eine Vorsorgevollmacht ungültig, da es sich ja um ein "Muster" handelt? Klar, lediglich die Vollmacht ist ein "Muster", aber könnte jemand diese Vollmacht zu Recht anfechten?
In anderen Worten: Wäre es besser, die Vollmacht in vergleichbaren Wortlaut selbst zu erstellen, um das "Muster" los zu werden?
Hallo Werner,
die Frage ist überhaupt nicht dumm. Ich hatte mir darüber auch schon einmal Gedanken gemacht.
Es bietet sich auf jeden Fall an, die Vollmacht individuell - anhand des Musters - zu erstellen. Dann kann man sie zudem auch individueller gestalten.
Andere Möglichkeit: Das Wort "Muster" mit einem Kopierer - vor dem Ausfüllen! -"wegkopieren" und dann die Kopien als Original ausfüllen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.