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Verfasst am: 20.09.04, 12:02 Titel: Wer trägt die Stornokosten???
Hallo,
habe ein Problem. Bin seid Mitte Mai bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Nun braucht der Auftraggeber keine Arbeitskräfte mehr und die Zeitarbeitsfirma hat leider zurzeit auch nichts anzubieten. Also, Kündigung. Nun haben wir aber vor einiger Zeit Urlaub für Oktober/November gebucht. Wenn ich jetzt arbeitslos werde muß es nicht unbedingt sein das man in den Urlaub fliegt, weil der es auch nicht gerade eine günstige Reise ist. Wenn ich die Reise nun letztendlich stornieren will oder muß, wer trägt die Stornokosten? Kann ich erwarten das es die Firma übernimmt die den Urlaub ja schließlich genehmigt hat, oder bleibe ich drauf sitzen? Hat jemand mal einen ähnlichen Fall gehabt?
Verfasst am: 21.09.04, 07:21 Titel: Re: Wer trägt die Stornokosten???
Hallo Anna,
denke nicht das es so einfach ist. Kennst Du Dich mit den ganzen Gesetzen so genau aus oder ist das jetzt einfach eine Annahme von Dir? Wenn wollte ich es schon genau wissen.
Verfasst am: 21.09.04, 09:07 Titel: Re: Wer trägt die Stornokosten???
Der Arbeitgeber hindert Sie nicht daran zu verreisen. Er hat auch nicht die Reise angeordnet sondern lediglich Urlaub (freie Zeit) genehmigt. Ob Sie nun verreisen können oder nicht, müssen Sie jetzt mit der Agentur für Arbeit ausmachen.
Der frühere Arbeitgeber hat damit nichts mehr zu tun.
Verfasst am: 21.09.04, 11:07 Titel: Re: Wer trägt die Stornokosten???
Gastx hat recht, der AG hat dir lediglich genehmigt während der geplanten Zeit Urlaub zu nehmen, also der Arbeit fern zu bleiben ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen erwarten zu müssen. Dass du nun gekündigt bist (oder wirst) und deshalb wahrscheinlich andere Sorgen hast als einen kostspieligen Urlaub zu unternehmen ist dein Problem.
Verfasst am: 21.09.04, 12:28 Titel: Re: Wer trägt die Stornokosten???
Gebhardt hat folgendes geschrieben::
Hallo,
erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Sieht wohl so aus als ob ich mit Zitronen gehandelt habe. Mal abwarten.
Denke werde nun auf alle Fälle meinen Urlaub geniessen, egal wie. Die Probleme sind hinterher auch noch da.
Sind Sie denn bereits schriftlich gekündigt? Wenn ja, dann müssen Sie sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden und die wird Ihnen dann auch mitteilen, dass in den ersten 3 Monaten der Arbeitslosigkeit nur in Ausnahmefällen die Genehmigung für "Urlaub" (Urlaub in dem Sinne gibt es während Arbeitslosigkeit nicht) erteilt wird. Fragen Sie dort einfach nach. Wenn Sie ohne erwähnte Genehmigung in Ihren Urlaub fahren, dann kann es zu einer Sperre durch die AA kommen. Das sollten Sie bedenken.
Verfasst am: 21.09.04, 12:56 Titel: Re: Wer trägt die Stornokosten???
Bis jetzt habe ich noch keine Kündigung, meine Zeitarbeitsfirma versucht noch was zu vermitteln. Aber wenn sich bis zum 28. nichts tut dann sprechen sie die Kündigung aus. Ich war jetzt ein knappes halbes Jahr bei der Zeitarbeit und davor ein halbes Jahr bereits arbeitssuchend. Daher weiß ich leider wie es funktioniert beim Amt. Leider nur zu gut. Aber vielen Dank für die Info. Ich kann jetzt erst mal nur abwarten.
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