Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Abmahnungen im Internet und kann sowas helfen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Abmahnungen im Internet und kann sowas helfen?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
kdtimm
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 09.09.2005
Beiträge: 1858
Wohnort: Aachen

BeitragVerfasst am: 27.12.05, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdenker hat folgendes geschrieben::
Ein nachdenklicher Zeitgenosse

Das ist nicht besonders nachdenklich, vielmehr sinnleerer Spam denn ich schon 100x lesen musste und geht auch völlig am Thema vorbei.

Gegen illegale Dinger hilft son Statement natürlich nicht, ist ja klar.
Aber es gibt Situationen, in denen etwas strittig, aber eben nicht strafbar ist. Dann ist so eine “Gesprächsangebot” durchaus sinnvoll und wirksam.
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 11:04    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdenker hat folgendes geschrieben::
Sünden möglicherweise begehen - siehe Ihren Expartner Syndi. - ist ja sicher auch einträglicher als nur "Sündiges" auf der Homepage zu haben. Wann beginnt denn der Prozess, nachdem die Anklage gegen einen möglichen "Raubkopiererspezie" zugelassen ist?


Die Anklage ist noch gar zugelassen!
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
BuGeHof
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.03.2005
Beiträge: 2086

BeitragVerfasst am: 28.12.05, 15:46    Titel: Re: Abmahnungen im Internet und kann sowas helfen? Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
GPunkt hat folgendes geschrieben::
Kann man sich so, vor Abmahnungen (zumindest die Ohne vorherigen Kontakt) bzw. den kosten einer solchen, schützen?


Selbst wenn dem so wäre - die Gegenseite könnte immer noch direkt klagen, wenn sie möchte.
Im übrigen geht es bei dem "mutmaßlichen Willen" bei der GoA, die einer Abmahnung zugrunde liegt, um den Willen des Abgemahnten, nicht verklagt zu werden und nicht um den Willen, für die Abmahnung zu zahlen oder nicht.


Das ist ein beliebtes Mißverständnis!

Was der Unterlassungsanspruchs-Inhaber als (mit-)besorgtes Geschäft im Sinne von § 677 BGB durchführen könnte, ist NICHT die Erhebung einer Klage zur Durchsetzung seiner eigenen Ansprüche.

Vielmehr besteht das (mit-)besorgte Fremdgeschäft höchstens in der (Mit-)Wirkung an einer Tätigkeit, zu deren eigenmächtiger Vornahme der Unterlassungsanspruchs-Inhaber dem "eigentlich" beseitigungspflichtigen Störer gegenüber nicht berechtigt wäre, und deren Durchführung er "eigentlich" lediglich verlangen dürfte. Eine solche unzulässig eigenmächtige Selbstvornahme der Beseitigung eigener Eigentums-Beeinträchtigungen liegt nämlich den Fällen zugrunde, auf welche sich der BGH in seinen Abmahnkosten-GoA-Erwägungen bezog, es sei "anerkannt, daß derjenige vom "eigentlich beseitigungspflichtigen" Störer Aufwendungsersatz für selbst durchgeführte Beseitigungshandlungen verlangen könnte, unter dem Gesichtspunkt der Besorgung eines "Geschäfts für einen anderen, ohne von ihm dazu beauftragt oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein", § 677 BGB.

Wenn nun irgendein Dritter das (eigentlich dem Störer obliegende) Geschäft übernimmt (nämlich die Beseitigung der fortdauernden Ungewißheit, ob demnächst weitere ernstliche Rechtsverletzungen zu befürchten sind), dann macht das Gesetz einen Aufwendungsersatzanspruch ausschließlich vom tatsächlich erkennbar gewordenen (ansonsten vom zu mutmaßenden) Einverständnis mit der Übernahme der Beseitigungs-Geschäftsführung abhängig.

Es kommt also NICHT darauf an, ob der Abgemahnte mutmaßlich lieber einen Rechtsstreit führen will (oder eher doch nicht).

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Somit bleibt auch mit einem solchen "Disclaimer" die Grundlage, mit der Abmahnung im Sinne des Abgemahnten zu handeln.


Die Annahme, es sei dem Unterlassungspflichtigen im Hinblick auf eine Verurteilung in die Kosten eines Rechtsstreits "nützlich", wenn ihm mit einer außergerichtlichen Abmahnung zuvor Gelegenheit zur Vermeidung eines bei sofortiger Klageerhebung unausweichlichen Prozeßkostenrisikos gegeben wird, ist selbstverständlich unrichtig:

Eine Verzicht auf eine veranlassungslose, sofortige Klageerhebung "nützt" ausschließlich dem Abmahner, der so die Verurteilung in die Kosten bei sofortigem Anerkenntnis seines Anspruchs vermeidet, § 93 BGB.

mbG]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Freidenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 02.01.06, 22:26    Titel: Re: Abmahnungen im Internet und kann sowas helfen? Antworten mit Zitat

Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::
GPunkt hat folgendes geschrieben::
Der beste Schutz ist immer rnoch nichts illegales auf der Homepage zu haben!


Nun: Im Fall WEBSPACE hatten da nicht sehr viele überhaupt nichts illegales auf ihrer Homepage, bis da einer mit bösen Absichten daher kam und mittels Anwalt den Eintrag der Marke WEBSPACE beim DPMA betrieb?

Der selbe Anwalt, der über die selben Eintragungshindernisse, die nachher zur Löschung der Marke führten, also bestens Bescheid wusste, mahnte ab und klagte also, wie er immer wieder behauptet, im Auftrag seines Mandanten und dokumentierte, wie im Urteil des LG München 1 nachzulesen, so sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form.

Das war derselbe Frhr. v. Gravenreuth, der hier verkünden möchte, man habe nichts zu befürchten, wenn auf der Homepage nichts illegales sei.

Der Beklagte aus http://www.jurpc.de/rechtspr/20000126.htm undf die anderen Opfer dieser Abmahnwelle dürfte die hier durch Gravenreuth zu eigen machte Äußerung als Verhöhnung empfinden.

Guten Tag!

freidenker
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frhr. v. Gravenreuth
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 820
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 05.01.06, 21:22    Titel: Re: Abmahnungen im Internet und kann sowas helfen? Antworten mit Zitat

Freidenker hat folgendes geschrieben::

Nun: Im Fall WEBSPACE hatten da nicht sehr viele überhaupt nichts illegales auf ihrer Homepage, bis da einer mit bösen Absichten daher kam und mittels Anwalt den Eintrag der Marke WEBSPACE beim DPMA betrieb?


1.Irrtum - die Anmeldung wurde (incl. Erlediung des Amtsbescheides) an Anwalt gemacht.

Zitat:

Der selbe Anwalt, der über die selben Eintragungshindernisse, die nachher zur Löschung der Marke führten, also bestens Bescheid wusste,


2. Irrtum - damals konnte "Webspace" als "Speicherplatz in keinem IT-Lexikon nachgeweisen werden. Nur bei LANGENSCHEIDT gab es den Einttrag: "Webspace = der Raum den den das WWW im Cyberspace einnimmt."

Zitat:

mahnte ab und klagte also, wie er immer wieder behauptet, im Auftrag seines Mandanten und dokumentierte, wie im Urteil des LG München 1 nachzulesen, so sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form.


Diese Entscheidung war leider nicht berufungsfähig.

Zitat:

Das war derselbe Frhr. v. Gravenreuth, der hier verkünden möchte, man habe nichts zu befürchten, wenn auf der Homepage nichts illegales sei.


Solang eine Marke eingetragen ist, hat man sich daran zu halten.

Zitat:

Der Beklagte aus http://www.jurpc.de/rechtspr/20000126.htm undf die anderen Opfer dieser Abmahnwelle dürfte die hier durch Gravenreuth zu eigen machte Äußerung als Verhöhnung empfinden.


Warum??
_________________
Mit freundlichen Grüßen



Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 18.01.06, 04:36    Titel: Re: Abmahnungen im Internet und kann sowas helfen? Antworten mit Zitat

Freidenker hat folgendes geschrieben::

Nun: Im Fall WEBSPACE hatten da nicht sehr viele überhaupt nichts illegales auf ihrer Homepage, bis da einer mit bösen Absichten daher kam und mittels Anwalt den Eintrag der Marke WEBSPACE beim DPMA betrieb?
Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::

1.Irrtum - die Anmeldung wurde (incl. Erlediung des Amtsbescheides) an Anwalt gemacht.

Ich bitte um eine Übersetzung in die deutsche Sprache.

Freidenker hat folgendes geschrieben::

Der selbe Anwalt, der über die selben Eintragungshindernisse, die nachher zur Löschung der Marke führten, also bestens Bescheid wusste,
Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::

2. Irrtum - damals konnte "Webspace" als "Speicherplatz in keinem IT-Lexikon nachgeweisen werden. Nur bei LANGENSCHEIDT gab es den Einttrag: "Webspace = der Raum den den das WWW im Cyberspace einnimmt."

Kein Irrtum. Der Begriff "Webspace" war zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits im allgemeinen Sprachschatz und folglich beschreibend. Sie hätten das damals wissen müssen, eben weil Sie es einfach, z.B. durch Benutzung einer Suchmaschine, in Erfahrung bringen konnten. Das haben Sie zumindest getan, als Sie nach Adressen für die Abmahnungen suchten. Jede andere Darstellung Ihrerseits ist sehr wahrscheinlich nur eine unglaubwürdige Schutzbehauptung. Mit dieser Meinung stehe ich nicht allein, wie aus dem Urteil des LG München hervorgeht.

Freidenker hat folgendes geschrieben::

mahnte ab und klagte also, wie er immer wieder behauptet, im Auftrag seines Mandanten und dokumentierte, wie im Urteil des LG München 1 nachzulesen, so sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form.
Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::

Diese Entscheidung war leider nicht berufungsfähig.

Schade! Da wäre wohl bis hoch zum BGH dieselbe Entscheidung gefallen. Vielleicht mit noch deutlicheren Worten.

Freidenker hat folgendes geschrieben::

Das war derselbe Frhr. v. Gravenreuth, der hier verkünden möchte, man habe nichts zu befürchten, wenn auf der Homepage nichts illegales sei.
Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::

Solang eine Marke eingetragen ist, hat man sich daran zu halten.

Sie liefern gerade den schlagenden Beweis, dass man auf seiner Homepage nichts illegales hat und dennoch, speziell eben von Ihnen abgemahnt werden kann und wird. Wie viele der Abgemahnten hatten denn die Bezeichnung "Webspace" schon vor dem Markeneintrag auf ihren Webseiten? Ich denke viele.
q.e.d.

Freidenker hat folgendes geschrieben::
Frhr. v. Gravenreuth hat folgendes geschrieben::

Der Beklagte aus http://www.jurpc.de/rechtspr/20000126.htm undf die anderen Opfer dieser Abmahnwelle dürfte die hier durch Gravenreuth zu eigen machte Äußerung als Verhöhnung empfinden.

Warum??

Die von Ihnen gestellte Frage lässt mich endgültig die meinerseits zu ziehenden Schlüsse bezüglich Ihrer sozialen Kompetenz festlegen. Kürzer ging es nicht. Danke!

selbstdenker
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
selbstdenker
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 14:05    Titel: Re: Abmahnungen im Internet und kann sowas helfen? Antworten mit Zitat

GPunkt hat folgendes geschrieben::
Kann man sich so, vor Abmahnungen (zumindest die Ohne vorherigen Kontakt) bzw. den kosten einer solchen, schützen?


Nein. Nicht wirklich. Prinzipiell lässt sich die Übernahme einer Geschäftsführung ohne Auftrag zwar untersagen, aber die Folge ist lediglich, dass der Abmahnende dann, wenn er dieser Untersagung zuwider handelt, nach http://dejure.org/gesetze/BGB/678.html erweitert schadensersatzpflichtig ist. Dies gilt besonders dann, wenn er jetzt z.B. ohne Anspruch abmahnt. Dazu muss er aber beweisbar von der Willenserklärung (hier "Verbot") erfahren haben.

Immerhin sollte den Abmahnenden der Eingang einer solchen Willenserklärung wegen der Folge aus §678 BGB zur Vorsicht gemahnen.

selbstdenker
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.