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Rücktritt vom Mietvertrag

 
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superbatmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 13:02    Titel: Rücktritt vom Mietvertrag Antworten mit Zitat

Person A mietet bei Person B eine Fotolocation für einen Vormittag an für 300Euro + Mwst.
A überweist eine Anzahlung von 150 Euro am Tag 1.
Der Miettermin liegt 22 Tage später. Am Tag 12 storniert A die Buchung per Mail und schick am Tag 14 ein Fax hinterher. B reagiert gar nicht.
Auf der Rechnung/Locationhomepage gibt es keine AGBs oder Hinweise, wie bei Stornierungen verfahren wird.

Hat A eine Chance zumindest einen Tag der Anzahlung zurückzubekommen ?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem Tag der Anzahlung verstehe ich nicht (soll vielleicht Teil heissen).

Mal juristisch gesprochen: A und B haben einen Vertrag geschlossen. Der kann, wenn keine besonderen Gründe vorliegen, nicht einfach wieder storniert werden. Wenn A nicht zahlt, kann B Schadensersatz statt der Leistung fordern. Dieser Schadensersatz kann dann natürlich zufällig 150,-- Euro betragen.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hat A als Privatperson gehandelt (Verbraucher) und ist B ein Unternehmer?

Wurde der Mietvertrag übers Internet abgeschlossen?


Wenn ja, dann hat A möglicherweise wirksam sein Widerrufsrecht (§§ 312d; 355 BGB) ausgeübt und kann die 150 € zurückverlangen.
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