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Verfasst am: 11.08.05, 11:22 Titel: Verletzung auf Bustagesfahrt..
Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Mein Vater hat an einer Bustagestour (Kaffeefahrt") teilgenommen. Da ist er so sehr hingefallen, dass er mit einer Schnittverletzung in ein Krankenhaus gebracht werden mußte.
Den Veranstalter hat das allerdings nicht interessiert und hat die Busfahrt fortgesetzt. Mein Vater wurde im Krankenhaus die Hand verbunden. Er hätte also ohne Probleme auf der Rückfahrt wieder mitgenommen werden können. Das hat der Veranstalter jedoch nicht gemacht.
Statttdessen musste ich ihn abholen. Zur erklärung: Ich wohne in Lübeck und mußte ihn aus Buxtehude in Niedersachsen abholen, war also nicht grad um die Ecke.
Meine Frage ist nun, ob ich von dem Veranstalter Erstattung der mir entstandenen Kosten verlangen kann.
Hätte für den Veranstalter die Pflicht bestanden, meinen Vater mit zurück zu nehmen, vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass es hätte sein können, dass er keine Angehörigen hat, die ihn mal eben abholen können?
Welchen Betrag kann ich geltend machen?
Gibt es weitere Möglichkeiten, gegen dieses Verhalten vorzugehen?
Würde mich sehr über Eure Antworten freuen, bin nämlich echt sauer!
Vater fuhr von wo nach wo?
Welches Programm hatte der Ausflug?
War es dem Busunternehmen möglich, ohne Änderung seines Programmes, den Verletzten aus dem Krankenhaus abzuholen oder wäre es dem Verletzten zumutbar gewesen mit einem Taxi zu einem Treffpunkt zu fahren?
Mit welcher Begründung hat der Veranstalter den Vater nicht mehr mitgenommen?
- Fahrt von Nähe Lübeck nach Buxtehude
- ein richtiges Programm gab es nicht. Es gab Mittagessen in einem Lokal, eine Verkaufsveranstaltung und eine Schifffahrt
- Begründung des Veranstalters: keine Zeit, hat vorgegebene Termine einzuhalten
- m.E. war es meinem Vater nicht möglich, ein Taxi zu nehmen, da ziemlich fertig war
- auf der Rückfahrt hätten sie ihn mitnehmen können, denn da war das Programm zuende
- Begründung des Veranstalters: keine Zeit, hat vorgegebene Termine einzuhalten
Das bedeutet, die Gesellschaft wäre später zurückgefahren, wenn man Ihren Vater aus dem Krankenhaus abgeholt hätte? Umweg?
Dann ist die Begründung doch nachvollziehbar.
wenn den Veranstalter keine Haftung am Unfall selbst trifft, meine ich, hat er auch nicht die Pflicht, einen Umweg - zeitlich oder streckenmässig, zu machen. Jetzt rein rechtlich betrachtet. Moralisch, das wäre was anderes - aber bei Kaffeefahrten nach Moral zu fragen, wäre sowieso a bisserl eigenartig.
Ich denke, es wäre dem Verletzten zumutbar gewesen, sich ein Taxi bestellen zu lassen im Krankenhaus und sich zu einem Treffpunkt bringen zu lassen. Ich sehe auch keinen Anhaltspunkt, weshalb diese oder andere Mehrkosten vom Veranstalter zu übernehmen wären.
...
- ein richtiges Programm gab es nicht. Es gab Mittagessen in einem Lokal, eine Verkaufsveranstaltung und eine Schifffahrt.
Wir bitten um weitere Angaben zum Veranstalter etc.
Derartige Vorfälle sind schon häufiger vorgekommen und wir sammeln diese Datena uch bezüglich des Busunternehmers. _________________ www.Gewinnbriefe.info
mit forum.gewinnbriefe.info
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