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Absicherung für 2. Kreditnehmer

 
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anna78
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 17:59    Titel: Absicherung für 2. Kreditnehmer Antworten mit Zitat

Ich bitte um Hilfe bei folgendem Fall:

A und B wollen 2006 heiraten und eine Familie gründen. Um das Glück perfekt zu machen haben A und B entschieden noch 2005 ein Grundstück und Haus zu kaufen. Da B als Einzelunternehmer mit seinem vollen Privatvermögen haftet, sind alle Verträge allein von A abgeschlossen worden. A ist offiziell alleinige Eigentümerin.

A und B erteilen sich gegenseitiges Wohnrecht im Haus, da A und B gemeinsam zu gleichen Teilen für die Kosten aufkommen.

Da zum Erwerb ein Bankredit nötig war und die Bonität von A und B nicht ausreichend war, hat sich C, der Vater von B, bereit erklärt anstelle von B als 2. Kreditnehmer einzutreten.

Frage:

1) Wie kann C abgesichert werden, falls A und B sich trennen?

2) Wie kann C abgesichert werden, für den Fall, dass A den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt?


Vielen Dank im Vorraus
anna78
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zickenlatein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 1006
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

C kann sich ein vorkaufsrecht eintragen lassen....und eine grundschuld in der höhe, für die er bürgt
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