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A und B wollen 2006 heiraten und eine Familie gründen. Um das Glück perfekt zu machen haben A und B entschieden noch 2005 ein Grundstück und Haus zu kaufen. Da B als Einzelunternehmer mit seinem vollen Privatvermögen haftet, sind alle Verträge allein von A abgeschlossen worden. A ist offiziell alleinige Eigentümerin.
A und B erteilen sich gegenseitiges Wohnrecht im Haus, da A und B gemeinsam zu gleichen Teilen für die Kosten aufkommen.
Da zum Erwerb ein Bankredit nötig war und die Bonität von A und B nicht ausreichend war, hat sich C, der Vater von B, bereit erklärt anstelle von B als 2. Kreditnehmer einzutreten.
Frage:
1) Wie kann C abgesichert werden, falls A und B sich trennen?
2) Wie kann C abgesichert werden, für den Fall, dass A den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt?
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