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Rücküberweisung von EU-Transfers

 
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cprell
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 21:30    Titel: Rücküberweisung von EU-Transfers Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, vielleicht kann jemand zu folgendem Thema eine fundierte Info geben.
Ausgangs-Situation:
Internetauktionshaus [Name geändert]-Verkauf innerhalb der EU mit einem benachtbarten Büger.
Der Käufer hat das Geld überwiesen und es wurde auch auf dem Verkäufer-Konto gutgeschrieben.
Daraufhin wurde die Ware losgeschickt, so weit alles absolut in Ordnung.

Nun hat der Verkäufer in seinen Bank-Auszügen festgestellt, dass die Bank selbstständig das Geld nach einem weiteren Tag zurücküberwiesen hat, da wohl der Name auf der Überweisung nicht richtig geschrieben oder einfach falsch war.
Grundsätzlich kann der Geldempfänger die Überweisungsdaten auf dem Auszug ja gar nicht einsehen, sondern er registiert die Gutschrift.
Meines Wissens nach ist auch gutgeschriebenes Geld einer Überweisung(!) angeblich safe.

Nun zur Frage:
Ist das korrekt von der Bank, eigentlich kann das ja nicht sein.

Es kann ja wirklich eine Überweisung mal falsch laufen, d..h aus meiner Sicht muss die Bank vor der Gutschrift die Korrektheit prüfen. Wenn das Geld gutgeschrieben ist, muss man als Kontoinhaber doch davon ausgehen, dass alles i.O. ist/war.
Oder muss man hier irgendwie warten um wirklich sicher zu sein?

Also, mal sehen was hier so die Rechtslage aus Eurer Sicht sagt.

Danke schon im Voraus

Beste Grüße cprell


Zuletzt bearbeitet von cprell am 19.01.06, 21:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie mal bei Ihrer Bank angerufen ?
Wer hat die Rücküberweisung/Annahmeverweigerung veranlasst, Ihre Bank oder die des Überweisenden ?

Gruss

report
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cprell
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Bank gibt folgende Info dazu:
Alle EU-Überweisungen werden erst einmal immer gutgeschrieben, wenn die IBAN-Kontonummer bei der besagten BLZ/SWIFT/BIC existiert.
Dann erfolgt in einem 24h Zyklus die echte Nach/Überprüfung. Dort wo z.B. Namens-Fehler auftauchen wird genauer noch nachgesehen, z.B nach anderen zugangsberichtigten Personen zum dem Konto. Sollte keine eindeutige(!) Zuordnung auch in diesem Bereich möglich sein, ist die Bank angeblich verpflichtet, das Geld zurückzuüberweisen.
So weit verstanden.
Auf die Frage, wann man dann sicher als Empfänger sein kann, das einem das Geld bleibt, wurden die 24h genannt. Danach wäre das Geld safe.

Grundsätzlich hier noch mal die Fragen.
Kann es sein, dass die Bank erst gutschreibt und dann prüft?
Müssen Geldempfänger wirklich erst so einen "Prüfungszyklus" abwarten?
Ist der bei den Banken überall gleich?

Vielleicht weiß noch jemand was zu dem Thema, dies dürfte sicher für andere auch interessant sein.

Gruß cprell
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