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Verfasst am: 20.01.06, 00:03 Titel: Nichteinlösung von Schecks/Lastschriften
Hallo,
habe Benachrichtigungen über Nichteinlösungen von Schecks/Lastschriften
vom Zeitraum 09/2000 bis 05/2001
jeweils in Höhe von 10.-DM
Es war ein Geschäfts Giro-Konto
Kann ich diese Benachrichtigungsbebühr noch einfordern ?
Theoretisch ja (die Gebühren waren nicht gerechtfertigt), praktisch voraussichtlich nein:
Die Bank wird wahrscheinlich die Einrede der Verjährung erheben.
Versuchen könnte man es natürlich trotzdem mal ...
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