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Verfasst am: 20.01.06, 08:19 Titel: Zahlbar sofort ohne Abzug - wann Verzug?
Mal eine Laienfrage:
Privatperson P bekommt Rechnung von Unternehmer U.
U schreibt auf Rechnung kein Zahlungsziel - wann gerate ich in Verzug? Meines Wissens nach erst nach 30 Tagen, kann man durch eine Mahnung vor Ablauf der 30 Tage schon in Verzug geraten?
U schreibt auf Rechnung "zahlbar sofort ohne Abzug" - wann gerate ich hier in Verzug? M. E. der gleiche Fall wie oben, denn "sofort" gibt kein Zahlungsziel an und damit ebenfalls Verzug nach 30 Tagen, evtl. eher durch Mahnung.
Oder steh ich da komplett auf der Leitung und liege total falsch?
Es ist Zahlungsverzug gegeben, wenn der Betrag fällig und gemahnt ist. Denn der Fälligkeitstermin ist nicht genau bestimmbar, also ist eine Mahnung nötig,um in Verzug zu geraten. Wenn dies erfolgt ist, bifinden Sie sich im Verzug.
MfG
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
d.h. bis wann muss ich zahlen wenn ich ne rechnung mit "zahlbar sofort ohne abzug" bekomme? einfach nur vor einer mahnung (was ja irgendwie nicht bestimmbar ist)?
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 141 Wohnort: Schleswig-Holstein
Verfasst am: 21.01.06, 09:58 Titel: Mahnung
Es ist so: da Du eine Privatperson bist, geht der Gesetzgeber davon aus, dass keine Kenntnisse über die rechtliche Lage da sind. Daher die Sache mit der Mahnung.
Man muss eine Privatperson erst davon in Kenntnis setzen, dass sie sich im Verzug befindet.
Die Schuld ist allerdings - ohne Angabe von Daten - immer sofort fällig. Das ist dann meist 8 Tage, weegen Postweg usw. Nur unter Nichtkaufleuten muss der Schuldner erst darauf hingewiesen werden. Schau mal in den Gesetzen unter Zahlungsverzug nahc, da wirst Du was finden...
Gruß
ulrichms _________________ Die Ahnungslosen müssen sich mit Vorahnung begnügen
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